Verzeichnis anerkannter Einbruchschutz-Betriebe
In der Schweiz gibt es kein behördliches Verzeichnis anerkannter Einbruchschutz-Betriebe. Die Präventionsstellen der Kantonspolizeien Zürich, Bern, Solothurn und Aargau führen keine eigene Firmenliste und verweisen auf den privatrechtlichen Verein Sicheres Wohnen Schweiz mit 45 Einträgen. Für Brandschutz führt dieselbe Schweiz mit dem VKF-Brandschutzregister ein nationales Verzeichnis anerkannter Produkte, für Einbruchschutz nichts Vergleichbares.
Kurzfassung
- Geprüft wurden am 28. August 2026 die Präventionsseiten von vier Polizeikorps und die nationale Ebene. Keine dieser Stellen führt eine eigene Liste von Einbruchschutz-Betrieben.
- Alle vier verweisen stattdessen auf den Verein Sicheres Wohnen Schweiz. Dessen Firmenliste zählte am selben Tag 45 Einträge, davon 44 mit Sitz in der Schweiz.
- Diese Liste ist eine Vereinsmitgliederliste mit Vorstandsentscheid, Standesregeln, Ausbildungsmodul und Mitgliederbeiträgen. Sie ist keine behördliche Anerkennung.
- Der Kontrast im eigenen Land: Für Feuer und für Hagel betreibt die Schweiz Register, für Einbruchschutz keines.
- Der prüfbare Massstab liegt deshalb nicht an der Firma, sondern am Bauteil, über die Widerstandsklassen nach SN EN 1627.
In der Schweiz
Die Frage, ob es in der Schweiz ein Verzeichnis anerkannter Einbruchschutz-Betriebe oder ein Register empfohlener Sicherungsprodukte gibt, wurde am 28. August 2026 an fünf Stellen geprüft: an den Präventionsseiten der Kantonspolizeien Zürich, Bern und Aargau, an jenen der Polizei Kanton Solothurn und an der nationalen Ebene über die Schweizerische Kriminalprävention SKP. Keine dieser Stellen publiziert eine eigene Firmenliste. Die SKP formuliert den Verweis in ihrer Broschüre «Riegel vor!» von Juni 2021 auf Seite 16 wörtlich so: «Wenn Sie sich bei privaten Anbietern von Sicherheitstechnik informieren wollen, kontaktieren Sie vorab ausgewiesene Fachfirmen, die z. B. im Verein Sicheres Wohnen Schweiz (SWS) Mitglied sind.» Damit endet die behördliche Spur bei einem privatrechtlichen Verein. Dieser Befund trägt für die vier geprüften Korps und für die nationale Ebene. Über die übrigen zweiundzwanzig Kantone sagt er nichts, weil deren Präventionsseiten nicht geprüft wurden. Er trägt aber weiter, als eine blosse Nichterwähnung tragen würde, denn er stützt sich auf eine ausdrückliche Weiterverweisung der Dachstelle der Kantone.
Was geprüft wurde und wie weit der Befund reicht
Gesucht wurde nach dem, was es in Deutschland gibt: einer Liste von Betrieben, die eine Stelle mit hoheitlicher oder wenigstens unabhängiger Prüfkompetenz als geeignet bezeichnet. Geprüft wurden am 28. August 2026 die Einbruchschutz- und Präventionsseiten der Kantonspolizei Zürich, der Kantonspolizei Bern, der Polizei Kanton Solothurn und der Kantonspolizei Aargau sowie die Publikationen der Schweizerischen Kriminalprävention SKP, der interkantonalen Fachstelle der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren.
Das Ergebnis ist bei allen vier Korps dasselbe. Keines führt eine eigene Firmenliste, keines nennt Aufnahmekriterien für Betriebe, und alle vier führen auf denselben privatrechtlichen Verein weiter. Ein dokumentierter Nulltreffer ist etwas anderes als eine fehlende Erwähnung, und deshalb ist die Reichweite hier ausdrücklich benannt: Er gilt für diese vier Korps und für die nationale Ebene, nicht für alle sechsundzwanzig Kantone.
Ob einzelne Stadtpolizeien früher einmal Positivlisten geführt haben, liess sich in dieser Recherche weder belegen noch widerlegen. Die Angabe bleibt offen und wird hier nicht als Tatsache behandelt.
Sicheres Wohnen Schweiz führt eine Mitgliederliste
Der Verein Sicheres Wohnen Schweiz ist die Stelle, an die Polizei und SKP weiterverweisen. Nach Art. 1 seiner Statuten vom 5. Juli 2018 besteht er als Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuchs. Entstanden ist er aus einer Initiative von 2015: Im Auftrag der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren nahm die SKP damals Kontakt zu Anspruchsgruppen auf, um die Zusammenarbeit privater Sicherheitsfirmen mit der Polizei zu erörtern. Der Sitz liegt in Olten.
Die Firmenliste des Vereins zählte am 28. August 2026 45 Einträge, davon 44 mit Sitz in der Schweiz und einen in Deutschland. Die Produktkategorien im Filter umfassen einen 24/7-Nothilfe-Service, Sicherheitsberatung, Einbruchmeldeanlagen, Fenster, Nachrüstprodukte und Schutzbeschläge, Tresore sowie Türen und Türschlösser. Eine eigene Kategorie «Schlüsseldienst» oder «Schliess-Notdienst» führt der Filter dagegen nicht.
Aufgenommen wird nach der Seite «Mitgliedschaft», wer die Standesregeln vollumfänglich akzeptiert, einen positiven Vorstandsentscheid erhält und die obligatorische Basismodulausbildung absolviert; dazu kommen eine einmalige Beitritts- und eine jährliche Mitgliedergebühr. Das ist ein Vereinsbeitritt und keine Anerkennung durch eine Behörde. Die Broschüre des Vereins spricht dennoch von «SWS-zertifizierte Mitglieder», und diese Wortwahl ist der Grund, weshalb viele Leserinnen und Leser die Liste für ein amtliches Register halten.
Eine Mitgliederliste dokumentiert den Beitritt; ob auch eine Prüfung stattgefunden hat, lässt sich daraus nicht ablesen.
Auffällig ist die geografische Abdeckung. Fünfzehn Einträge entfallen auf Zürich und zwölf auf Bern. Für den Kanton Solothurn, in dem der Verein seinen Sitz hat, ist kein einziges Mitglied hinterlegt. Ebenfalls ohne Eintrag sind Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Uri und Wallis. Wer in einem dieser Kantone wohnt und dem Verweis der Polizei folgt, landet auf einer Liste, die für seinen Wohnort niemanden nennt.
Zwei weitere Verbandslisten ändern das Bild nicht
Der Verband für Einbruch- und Gebäudeschutz Schweiz VEGS, ebenfalls ein Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern und 2018 gegründet, führt kein Verzeichnis, sondern eine Seite mit 18 Mitgliederlogos ohne Kantonsbezug und ohne Leistungskategorien. Seine Statuten halten fest, die Mitgliedschaft stehe allen Personen und Organisationen offen, die ein Interesse an den Vereinszwecken haben. Eine publizierte Mitgliederzahl gibt es nicht.
Der Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen SES publiziert eine Mitgliederliste als PDF mit rund 110 Firmen und Spalten je Anlagenart, darunter Einbruchmeldeanlagen. Auch das ist eine Verbandsmitgliederliste. Ob der SES daneben ein Anerkennungsverfahren für Errichter betreibt, liess sich nicht klären, weil die betreffenden Seiten beim Abruf mit HTTP 404 antworteten. Solange das offen ist, wird eine SES-Mitgliedschaft hier als Mitgliedschaft beschrieben und nicht als Anerkennung.
Ein Nebenbefund stützt das Bild von der anderen Seite. Die Notfallplattform gebaeudetechniker24.ch des Gebäudetechnikverbands suissetec, auf die Konsumentenschutzorganisationen für Notfalldienstleistungen verweisen, führt für dieses Gewerk keine Betriebe. Auch dieser Weg endet ohne Liste.
Für Feuer und Hagel führt dieselbe Schweiz ein Register
Der Nulltreffer wird erst durch den Vergleich im eigenen Land scharf. Für den Brandschutz betreibt die Schweiz mit dem VKF-Brandschutzregister ein nationales Verzeichnis anerkannter Produkte, das sich selbst als die schweizweit grösste Übersicht brandschutzkonformer Produkte bezeichnet; zur Verbindlichkeit hält es wörtlich fest, das Vorgehen sei von allen Brandschutzbehörden akzeptiert. Für Hagel besteht mit dem Hagelregister ein Online-Register für hagelgeprüfte Bauteile. Wie diese Register funktionieren, wer die Aufnahme beantragt und wer darüber entscheidet, ist im Eintrag zum VKF-Brandschutzregister beschrieben.
Für Einbruchschutz existiert weder ein Produktregister noch ein Verzeichnis anerkannter Fachfirmen. Auf der Website der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen kam beim Abruf am 28. August 2026 kein einziges Vorkommen des Wortes «Einbruch» vor. Die Schweiz kann Register führen, sie tut es für zwei andere Gefahren, und für den Einbruchschutz hat sie sich dagegen entschieden oder die Frage nie gestellt.
Warum die deutschen Begriffe hier nichts beschreiben
Wer auf Deutsch nach einem Verzeichnis sucht, stösst zuerst auf deutsche Begriffe: «polizeiliches Errichterverzeichnis», «VdS-anerkannter Errichter», «Verzeichnis nach DIN 18104». Von diesen dreien ist in dieser Recherche einer als Verzeichnis nachgewiesen. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes führt auf ihrer Kampagnenseite k-einbruch.de eine Herstellersuche nach geprüften und zertifizierten Nachrüstprodukten, filterbar unter anderem nach Widerstandsklasse, und daneben eine Fachbetriebssuche nach polizeilich empfohlenen Fachbetrieben. Beides ist hier über die Zusammenfassung eines Seitenabrufs vom 28. August 2026 erfasst und nicht über eine Zeilenlektüre des Seitentexts.
Die beiden anderen Begriffe sind hier nicht belegt, und das gehört genannt. Die Abrufe bei der VdS Schadenverhütung GmbH endeten in einem dokumentierten Nulltreffer, ein polizeiliches Errichterverzeichnis der Landeskriminalämter kam in der Recherche gar nicht vor. Über beide sagt dieser Eintrag deshalb nichts. Ihr Nichtvorhandensein behauptet er damit ebenso wenig. Für die Frage dieses Eintrags ändert das nichts, denn sie lautet nicht, wie viele Verzeichnisse Deutschland führt, sondern ob die Schweiz eines führt. Wer in Deutschland eine Fachfirma sucht, hat ein durchsuchbares Verzeichnis vor sich; wer sie in der Schweiz sucht, wird von der Polizei an die Mitgliederliste eines Vereins weitergereicht. Eine Werbeaussage wie «VdS-anerkannter Errichter» sagt über die Zulässigkeit oder Qualität einer Arbeit in der Schweiz ohnehin nichts aus, weil es hier keine Stelle gibt, die diese Anerkennung erteilt oder anerkennt.
Ein Umkehrbeleg findet sich in der Schweizer Fachliteratur selbst. Die von Kantonspolizeien weiterverlinkte Broschüre von Sicheres Wohnen Schweiz hält für Wertbehältnisse auf Seite 18 fest, die massgebenden Einstufungen für den Einbruchschutz würden von der VdS Schadenverhütung GmbH und der European Certification Body festgelegt. Wo die Schweiz keine eigene Stelle hat, verweist die polizeinah verbreitete Broschüre auf eine deutsche und eine europäische.
Woran sich ein Betrieb ohne Verzeichnis messen lässt
Weil der Massstab nicht an der Firma hängt, muss er ans Bauteil. Die Widerstandsklassen sind als Schweizer Normen eingeführt, die massgebende ist SN EN 1627:2021 mit dem Titel «Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse - Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung», herausgegeben unter der SIA-Nummer 343.201 und gültig ab dem 1. Januar 2022. Die Broschüre von Sicheres Wohnen Schweiz von März 2026 hält dazu zwei Sätze fest, die in einer Offerte überprüfbar sind: «Nur geprüfte Produkte dürfen die Bezeichnung «RC» tragen» und «Geprüfte Produkte der Klassen RC 2 und RC 3 sind im Wohn- und Geschäftsbereich für einen wirksamen Einbruchschutz empfehlenswert.» Prüfwerte oder Tabelleninhalte aus dem Normvolltext stehen hier nicht, weil die Norm kostenpflichtig ist.
Daraus folgt eine Frage, die kein Verzeichnis ersetzt: Welche Widerstandsklasse hat das Bauteil, das eingebaut werden soll, und steht sie schriftlich in der Offerte. Eine Klassenangabe ist überprüfbar, eine Mitgliedschaft ist es nicht.
Als zweite, vom Auftrag unabhängige Meinung bleibt die Sicherheitsberatung der Kantonspolizei. Sie ist kantonal geregelt und nicht überall gleich. Die Kantonspolizei Bern bietet sie für Privatpersonen, Verwaltungen und Unternehmen kostenlos an, telefonisch erreichbar unter 031 638 56 60. Die Kantonspolizei Zürich wirbt damit, sie berate kostenlos und unabhängig, weist aber darauf hin, dass die Beratenden bis Ende September 2026 ausgebucht sind und ab Oktober 2026 online gebucht werden kann. Die Kantonspolizei Aargau verrechnet Beratungen und Referate nach kantonaler Gebührenverordnung mit CHF 150 pro Stunde, wobei eine umfassende Dokumentation eingeschlossen ist.
Für den Kanton Solothurn liegt die Zusage einer kostenlosen Beratung vor Ort in den Medienmitteilungen zur Kampagne «Gemeinsam gegen Einbruch» von 2022, 2023 und 2024 vor, mit der Präventionsnummer 032 627 86 48. Eine dauerhaft gepflegte Themenseite dazu war nicht auffindbar, und für 2025 und 2026 liegt keine entsprechende Mitteilung vor. Fragen Sie deshalb vor dem Termin telefonisch nach, ob das Angebot noch besteht und was es kostet. Die SKP selbst formuliert vorsichtiger, als es viele Ratgeberseiten tun, und schreibt, Sicherheitsexperten der Polizei berieten Sie gerne objektiv, in den allermeisten Fällen sogar kostenlos.
Häufiger Irrtum
Es gibt in der Schweiz eine offizielle Liste anerkannter Einbruchschutz-Fachbetriebe, und wer darauf steht, ist geprüft.
Die vier geprüften Polizeikorps und die SKP führen keine solche Liste, sondern verweisen auf die Mitgliederliste eines privatrechtlichen Vereins. Aufnahmebedingung dort ist ein Vorstandsentscheid samt Ausbildungsmodul und Beiträgen, nicht eine behördliche Prüfung. Wer sich auf eine Mitgliedschaft beruft, nennt eine Zugehörigkeit und keinen Prüfbefund.
Gilt das auch in Deutschland?
- Deutschland
- Belegt ist für Deutschland ein Verzeichnisweg: Die Kampagnenseite k-einbruch.de der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes führt eine Herstellersuche nach geprüften und zertifizierten Nachrüstprodukten, filterbar unter anderem nach Widerstandsklasse, und eine Fachbetriebssuche nach polizeilich empfohlenen Fachbetrieben. Die Angabe stammt aus der Zusammenfassung eines Seitenabrufs vom 28. August 2026 und nicht aus einer Zeilenlektüre des Seitentexts. Zu einem polizeilichen Errichterverzeichnis der Landeskriminalämter und zu Anerkennungen der VdS Schadenverhütung GmbH liegt hier kein Beleg vor.
- Schweiz
- In der Schweiz besteht kein entsprechendes Verzeichnis. Die geprüften Kantonspolizeien und die Schweizerische Kriminalprävention führen keine eigene Firmenliste und verweisen auf die Mitgliederliste des privatrechtlichen Vereins Sicheres Wohnen Schweiz, die am 28. August 2026 45 Einträge zählte. Diese Liste nennt, wer dem Verein beigetreten ist, und nicht, wer eine Prüfung bestanden hat.
Quelle [16]
Verwandte Begriffe
Quellen
- [1]Schweizerische Kriminalprävention SKP: Riegel vor! 7 Tipps, wie Sie Ihr Heim gegen Einbruch schützen sollten, 3. Auflage, Seite 16, Juni 2021
- [2]Schweizerische Kriminalprävention SKP: Die SKP und Impressum, interkantonale Fachstelle der KKJPD, abgerufen 28.08.2026
- [3]Kantonspolizei Zürich: Einbruch und Diebstahl, Sicherheitsberatung, abgerufen 28.08.2026
- [4]Kantonspolizei Bern: Sicherheitsberatung, Fachstelle Sicherheitsberatung, abgerufen 28.08.2026
- [5]Polizei Kanton Solothurn: Themenseite Einbruch sowie Medienmitteilungen zur Kampagne Gemeinsam gegen Einbruch vom 30.09.2024, 30.10.2023 und 31.10.2022, 30.09.2024
- [6]Kantonspolizei Aargau: Beratungen und Referate sowie Themenseite Einbruch, 19.06.2025
- [7]Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF: Brandschutzregister, Produktgruppen der anerkannten Brandschutzprodukte, abgerufen 28.08.2026
- [8]Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen: Hagelregister, das Online-Register für hagelgeprüfte Bauteile, abgerufen 28.08.2026
- [9]Verein Sicheres Wohnen Schweiz SWS: Statuten, Art. 1, Art. 2 und Art. 46, 15 Seiten, 05.07.2018
- [10]Verein Sicheres Wohnen Schweiz SWS: Seiten Über uns, Mitgliedschaft sowie Sicherheitsberatung und Produkte mit der Firmenliste, 45 Einträge, abgerufen 28.08.2026
- [11]Verein Sicheres Wohnen Schweiz SWS: Gegen Einbruch kann man sich schützen. Einbruchhemmende Massnahmen, 24 nummerierte Seiten, Seiten 18 und 24, März 2026
- [12]Verband für Einbruch- und Gebäudeschutz Schweiz VEGS: Statuten sowie Seite Vorstand und Mitglieder, abgerufen 28.08.2026
- [13]Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen SES: Mitgliederliste als PDF, rund 110 Firmen mit Spalten je Anlagenart, abgerufen 28.08.2026
- [14]Schweizerische Normen-Vereinigung SNV: Normenkatalog, Eintrag SN EN 1627:2021 (SIA 343.201), Einbruchhemmung, Anforderungen und Klassifizierung, gültig ab 01.01.2022, abgerufen 28.08.2026
- [15]Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Themenseite Technische Sicherheit im Bereich Einbruch, Verweis auf die Verzeichnisse der Kampagnenseite k-einbruch.de, erfasst als Zusammenfassung des Seitenabrufs, abgerufen 2026-08-28
- [16]Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: k-einbruch.de, Herstellersuche nach geprüften und zertifizierten Nachrüstprodukten mit Filter nach Widerstandsklasse sowie Fachbetriebssuche nach polizeilich empfohlenen Fachbetrieben, erfasst als Zusammenfassung des Seitenabrufs, abgerufen 2026-08-28
Stand:
Dieses Lexikon wird von einem Betrieb herausgegeben, der Einbruchschutz und Türöffnungen anbietet. Der Eintrag stellt fest, dass es in der Schweiz kein neutrales Verzeichnis gibt, an dem sich solche Betriebe messen lassen müssen. Diese Feststellung nützt dem herausgebenden Betrieb selbst, weil sie eine Prüfinstanz beschreibt, die es nicht gibt. Wir nennen deshalb im Text die Stellen, die eine unabhängige Zweitmeinung geben, und sprechen keine Empfehlung in eigener Sache aus.
Verlangen Sie bei jeder Offerte für ein einbruchhemmendes Bauteil die Widerstandsklasse schriftlich, bei uns wie bei jedem anderen Betrieb. Die unabhängige Zweitmeinung holen Sie bei der Sicherheitsberatung Ihrer Kantonspolizei.