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Einbruchschutz

Einbruchstatistik Schweiz

Die Polizei registrierte in der Schweiz 2025 genau 34 755 Einbruchdiebstähle nach Art. 139 StGB, davon 22 774 vollendet und 11 981 versucht; aufgeklärt wurden 19,6 Prozent. Die Zahl stammt aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundesamts für Statistik, Jahresbericht 2025, Stand der Datenbank 13.02.2026.

Kurzfassung

  • 34 755 Einbruchdiebstähle 2025, dazu 11 881 Einschleichdiebstähle. Zusammen 46 636 Straftaten, nach dem BFS 128 pro Tag.
  • Seit dem Tiefststand von 22 734 im Jahr 2021 steigt die Zahl vier Jahre in Folge; der Höchststand bleibt 61 128 im Jahr 2012.
  • Häufigste Örtlichkeit ist das Mehrfamilienhaus mit 13 833 Fällen, das Einfamilienhaus folgt mit 6 973; beide Werte sind aus der BFS-Grafik abgelesen.
  • Solothurn steht bei Einbruch- und Einschleichdiebstahl an zweiter Stelle aller Kantone. Das BFS warnt aber davor, seine Statistik für geografische Vergleiche zu verwenden.
  • Eine aktuelle Schweizer Zahl zu den Einstiegswegen gibt es nicht; die letzte wurde 2014 publiziert.
Einbruchdiebstahl in der Schweiz, 2009 bis 2025Registrierte Einbruchdiebstähle (Art. 139 StGB), Total Schweiz von 2009 bis 2025. Höchstwert 61'128 im Jahr 2012, Tiefstwert 22'734 im Jahr 2021, zuletzt 34'755 im Jahr 2025.Straftaten017'11634'23251'34868'463200951'758201261'12820152018202122'734202220232024202534'755BFS, STAT-TAB-Würfel px-x-1903020100_101 · Würfel-Update 15.04.2026
Einbruchdiebstahl in der Schweiz, 2009 bis 2025

In der Schweiz

Die Häufigkeitszahl je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner lag 2025 schweizweit bei 5,153. Den höchsten Wert meldete Basel-Stadt mit 10,428, den zweithöchsten Solothurn mit 9,762; am tiefsten lag Appenzell Innerrhoden mit 1,375. Der Kanton Solothurn, in dem unser Betrieb sitzt, liegt damit rund beim Doppelten des Schweizer Werts (BFS, Tabelle T 19.2.1.1.3 vom 23.03.2026, Berichtsjahr 2025). Zu dieser Zahl gehören drei Einschränkungen, ohne die sie falsch gelesen wird. Erstens weist das BFS die kantonale Häufigkeitszahl nur für Einbruch- und Einschleichdiebstahl zusammen aus; eine kantonale Zahl Einbrüche pro 1000 Einwohner existiert in der publizierten Statistik nicht. Zweitens steht im Anmerkungsblatt derselben Tabelle wörtlich: «Die polizeiliche Kriminalstatistik eignet sich für die Auswertung zeitlicher Entwicklungen und weniger für geografische Vergleiche.» Drittens ist die Bezugsgrösse nach Kapitel 5.3.6 des Jahresberichts «die ständige Wohnbevölkerung am Ende des Vorjahres», und dazu hält das BFS fest: «Städte sind Knotenpunkte menschlicher Aktivitäten, in welchen sich tagsüber und nachts viele weitere Personen (Pendlerinnen und Pendler, Durchreisende, Besucherinnen und Besucher usw.), welche nicht zur ständigen Bevölkerung einer Stadt zählen, aufhalten.» Der Solothurner Wert besagt, dass hier viele Fälle registriert werden. Er besagt nicht, dass das Risiko für eine bestimmte Wohnung doppelt so hoch ist wie im Mittel.

Was die 34 755 zählen und was sie weglassen

Die PKS führt zwei Delikte getrennt, die umgangssprachlich beide Einbruch heissen. Nach den Definitionskarten des BFS vom 14.11.2023 ist der Einbruchdiebstahl der «Diebstahl mit gewaltsamem Eindringen zum Deliktsgut […] bei Immobilien auch mit Hausfriedensbruch (exkl. Fahrzeuge)», der Einschleichdiebstahl der «Diebstahl ohne gewaltsames Eindringen zum Deliktsgut, mit Hausfriedensbruch verbunden». 2025 kamen zu den 34 755 Einbruchdiebstählen 11 881 Einschleichdiebstähle, zusammen 46 636 Straftaten oder 128 pro Tag. Getrennt betrachtet weist der Jahresbericht für den Einbruchdiebstahl plus 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus, für den Einschleichdiebstahl minus 9 Prozent.

Das BFS merkt zu Tabelle T 2 des Jahresberichts an: «Ein Einbruchdiebstahl besteht in der Regel aus drei Straftatbeständen (Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung).» Die 34 755 sind die Diebstahlskomponente, nicht die Summe der drei Tatbestände.

Das passt zum Gesetz, denn das Strafgesetzbuch kennt keinen Tatbestand Einbruchdiebstahl. Was umgangssprachlich Einbruch heisst, ist das Zusammentreffen von Art. 139 StGB (Diebstahl), Art. 186 StGB (Hausfriedensbruch) und, bei beschädigter Tür, Art. 144 StGB (Sachbeschädigung). Der Diebstahl nach Art. 139 Ziff. 1 StGB wird von Amtes wegen verfolgt. Der Hausfriedensbruch nach Art. 186 StGB und die einfache Sachbeschädigung nach Art. 144 Abs. 1 StGB werden nur auf Antrag verfolgt, letztere von Amtes wegen erst bei grossem Schaden nach Art. 144 Abs. 3 StGB.

Sollen nach einem Einbruch alle verwirklichten Tatbestände verfolgt werden, braucht es zusätzlich zur Anzeige einen Strafantrag.

Die Zeitreihe seit 2009 und was die Aufklärungszahlen hergeben

Die Reihe stammt aus dem STAT-TAB-Würfel px-x-1903020100_101 des BFS, Merkmal Einbruchdiebstahl (Art. 139), Würfel-Update 15.04.2026. Sie beginnt 2009, weil die PKS laut Medienmitteilung vom 23.03.2026 damals «in ihrer heutigen Form zum ersten Mal publiziert wurde». Ältere Werte sind mit der heutigen PKS nicht vergleichbar.

  • 2009: 51 758 Einbruchdiebstähle
  • 2012: 61 128, der Höchststand der Reihe
  • 2015: 42 416
  • 2018: 30 383
  • 2021: 22 734, der Tiefststand der Reihe
  • 2023: 28 793
  • 2024: 33 058
  • 2025: 34 755

Aufklärung: publiziert sind zwei Jahre

Eine Aufklärungsquote hat das BFS für den Einbruchdiebstahl nur für zwei Jahre publiziert, 19,3 Prozent für 2024 und 19,6 Prozent für 2025. Für frühere Jahre stehen im Würfel absolute Zahlen, etwa 7 279 aufgeklärte Fälle 2012, 4 104 im Jahr 2021 und 6 806 im Jahr 2025. Eine daraus gerechnete Quote wäre eine eigene Rechnung und keine BFS-Zahl.

Wo eingebrochen wird: das Mehrfamilienhaus liegt beim Doppelten

Der Jahresbericht 2025 verteilt die 34 755 Einbruchdiebstähle in Grafik G 22 auf dreizehn Örtlichkeiten. Die Werte liegen nur als Grafik im PDF vor, eine begleitende Excel-Datei existiert nicht; sie wurden für dieses Lexikon abgelesen und summieren sich exakt auf das Jahrestotal. An der Spitze steht das Mehrfamilienhaus mit 13 833 Fällen, danach das Einfamilienhaus mit 6 973, Verkaufsräume mit 2 362 und Restauration mit 2 119. Wohnen dominiert, und zwar nicht das freistehende Haus, sondern die Wohnung im Mehrfamilienhaus.

Eine zweite Grafik, G 21, teilt dasselbe Jahrestotal anders auf: privat 18 707, öffentlich 15 997, ohne Angabe 51. Beide Grafiken dürfen nicht vermischt werden. Als öffentlich gilt nach Kapitel 3.6.3 ein Raum, «wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses)». Deshalb liegt privat unter der Summe aus Mehrfamilien- und Einfamilienhaus, die 20 806 der 34 755 Fälle ergibt; diese Summe ist eine eigene Rechnung auf abgelesenen Werten und keine vom BFS publizierte Grösse.

Wann eingebrochen wird: Dezember und der frühe Abend

Monat und Tatstunde führt das BFS in einer eigenen Tabelle, T 19.02.06.01.03, publiziert am 26.06.2025, Stand der Datenbank 04.06.2025, mit den Jahren 2015 und 2019 bis 2024. Ein Blatt für 2025 gibt es nicht. Die Tabelle rechnet nach Tatdatum und ist laut Anmerkungsblatt deshalb «nicht direkt mit den regulären PKS-Auswertungen» vergleichbar; ihr Jahrestotal 2024 lautet 45 744 statt 46 084. Der stärkste Monat 2024 war der Dezember mit 4 694 Fällen, der schwächste der Juni mit 3 178. Bei privaten Örtlichkeiten schwankt der Monatswert zwischen 1 639 und 3 002, bei öffentlichen nur zwischen 1 423 und 1 859: Die Saisonalität existiert im Wohnbereich und praktisch nicht ausserhalb. Das BFS führt sie in seiner Auswertung zum Tatzeitpunkt auf die «Umstellung auf die Winterzeit per Ende Oktober» zurück, die «dank der früh einsetzenden Dämmerung» häufiger Dunkelheit und Abwesenheit zusammenfallen lasse.

Zur Tatstunde liegt der Höchstwert für private Örtlichkeiten 2024 um 18 Uhr bei 1 855 Fällen, der tiefste um 4 Uhr bei 421. Bei öffentlichen Örtlichkeiten liegt der Spitzenwert um 7 Uhr bei 2 366, und dieser Gipfel ist mit Vorsicht zu lesen. Das BFS erklärt ihn selbst damit, «dass bei öffentlichen Örtlichkeiten der Einbruch oftmals unbemerkt vonstattengeht und erst am nächsten Morgen festgestellt wird». Nach Fussnote 1 der Tabelle erfasst die Polizei bei unklarer Tatzeit auch den Zeitpunkt der Entdeckung.

Einstiegswege: die letzte Schweizer Zahl wurde 2014 publiziert

Es gibt genau eine offizielle Schweizer Auswertung dazu, ob über die Tür oder über das Fenster eingestiegen wird, und sie wird nicht fortgeschrieben: die BFS-Tabelle T 19.02.06.01.08, publiziert am 03.11.2014 mit Daten für 2012 und 2013. Für 2013 nennt sie bei 56 930 Einbruchdiebstählen 29 385 Fälle über die Tür (51,62 Prozent), 15 593 über das Fenster (27,39 Prozent), 8 610 andere Vorgehen (15,12 Prozent) und 3 342 ohne Angabe (5,87 Prozent). Die Prozentwerte stehen so in der Datei.

Die Kategorie Tür ist laut Fussnote 1 «Inklusiv Balkontüren sowie Herausziehen, Abbrechen, Ausbohren usw. des Schlosszylinders». Wer sagt, rund die Hälfte gehe über die Tür, meint also nicht nur Wohnungstür, Haustür und Balkontür zusammen, sondern eine Kategorie, die die Fussnote zusätzlich über den Schlosszylinder abgrenzt. Eine Aufteilung nach Terrassentür, Kellerfenster oder Lichtschacht enthält die Tabelle nicht; wer solche Feinaufteilungen mit Prozentwerten nennt, zitiert nicht das BFS.

2012 und 2013 waren zugleich die Jahre mit dem höchsten je gemessenen Niveau der Reihe; die Zahlen beschreiben ein Muster, nicht die aktuelle Lage. Eine Nachfolgeauswertung existiert nicht; eine Prüfung des BFS-Asset-Katalogs am 28.08.2026 lieferte zum Stichwort Einbruchdiebstahl Tür Fenster nur diese Tabelle und zum Stichwort Vorgehensweise Einbruchdiebstahl null Treffer. Deutsche Prozentwerte stammen aus der Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts und dürfen nirgends als schweizerische Zahlen erscheinen.

Was die PKS nicht beantwortet

Vier Dinge fehlen in der publizierten Schweizer Statistik, und das ist selbst ein Befund: eine kantonale Häufigkeitszahl für den Einbruchdiebstahl allein, Monats- und Stundenwerte nach 2024, eine Auswertung nach Kalendertagen, an der sich Weihnachten oder Silvester ablesen liesse, und eine aktuelle Zahl zu den Einstiegswegen. Sie trägt Aussagen über zeitliche Entwicklungen und Örtlichkeiten, aber keine über das Risiko einer bestimmten Adresse.

Häufiger Irrtum

Eingebrochen wird vor allem in freistehende Einfamilienhäuser, und die Einbruchssaison sind die Sommerferien.

Beidem widersprechen die Schweizer Zahlen. 2025 entfielen 13 833 Einbruchdiebstähle auf Mehrfamilienhäuser und 6 973 auf Einfamilienhäuser (PKS 2025, Grafik G 22; beide Werte sind aus der Grafik abgelesen). Die Monatswerte 2024 zeigen für Juli 3 417 und für August 3 359 gegenüber 4 694 im Dezember. Das BFS hält in seiner Auswertung zum Tatzeitpunkt wörtlich fest: «Während der Sommerferienzeit ist keine ausgeprägte Häufung der Einbrüche festzustellen.»

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Quellen

  1. [1]Bundesamt für Statistik BFS: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), Jahresbericht 2025 der polizeilich registrierten Straftaten, BFS-Nummer 1116-2500, Stand der Datenbank 13.02.2026, 23.03.2026
  2. [2]Bundesamt für Statistik BFS: Medienmitteilung: Rund dreimal mehr Diebstähle als digitale Straftaten in der polizeilichen Kriminalstatistik, 23.03.2026
  3. [3]Bundesamt für Statistik BFS: STAT-TAB-Würfel px-x-1903020100_101, Straftaten nach Straftat, Kanton, Ausführungsgrad, Aufklärungsgrad und Jahr, 2009 bis 2025, Würfel-Update 15.04.2026, 15.04.2026
  4. [4]Bundesamt für Statistik BFS: Tabelle T 19.2.1.1.3, Strafgesetzbuch: Auswahl von Straftaten, nach Kanton, Häufigkeitszahlen 2009 bis 2025, 23.03.2026
  5. [5]Bundesamt für Statistik BFS: Tabelle T 19.02.06.01.03, Einbruch- und Einschleichdiebstahl nach Örtlichkeit, Tatmonat und -stunde, Daten 2015 und 2019 bis 2024, Stand der Datenbank 04.06.2025, 26.06.2025
  6. [6]Bundesamt für Statistik BFS: Tabelle T 19.02.06.01.08, Strafgesetzbuch (StGB): Einbruchdiebstahl nach Vorgehensweise Tür oder Fenster, Daten 2012 und 2013, 03.11.2014
  7. [7]Bundesamt für Statistik BFS: Definitionskarten Einbruchdiebstahl, Einschleichdiebstahl, Aufklärung und Häufigkeitszahl, 14.11.2023
  8. [8]Bundesamt für Statistik BFS: Themenseite Straftaten gegen das Vermögen mit der Auswertung Einbruchdiebstahl nach Tatzeitpunkt, 2015, Stand der Datenbank 13.02.2026, 13.02.2026
  9. [9]Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex: Schweizerisches Strafgesetzbuch, SR 311.0, Art. 139 Diebstahl, Art. 144 Sachbeschädigung, Art. 186 Hausfriedensbruch, Stand 12.6.2026, 12.06.2026

Stand:

Dieser Eintrag nennt den Kanton, in dem der Herausgeber seinen Sitz hat, und dessen Häufigkeitszahl liegt über dem Landesmittel. Eine Zahl über die Häufigkeit ist keine Zahl über das eigene Risiko, und ein Kantonswert sagt über eine einzelne Wohnung nichts. Wer daraus einen Kaufgrund macht, geht über die Statistik hinaus.

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