Sicherheitsberatung der Kantonspolizei
In der Schweiz beraten mehrere Kantonspolizeien Privatpersonen kostenlos vor Ort zum Einbruchschutz, darunter Bern, Zürich und Basel-Stadt. Die Kantonspolizei Aargau verrechnet dieselbe Sicherheitsberatung dagegen mit 150 Franken pro Stunde nach ihrer kantonalen Gebührenverordnung. Eine gesamtschweizerische Regel für alle 26 Kantone gibt es dazu nicht.
Kurzfassung
- Von 26 Kantonen liegt für 5 ein belastbarer Kostenbefund vor: Bern, Zürich und Basel-Stadt kostenlos auf ihren eigenen Seiten, Solothurn kostenlos nur nach Kampagnenmitteilungen, Aargau kostenpflichtig mit 150 Franken pro Stunde.
- Die Kantonspolizei Bern beschreibt den Ablauf einer Beratung vom telefonischen Vorgespräch bis zu den Empfehlungen für Planung und Umsetzung.
- Sicheres Wohnen Schweiz führt das Mehrfamilienhaus als eigene Objektkategorie mit einer eigenen Massnahmenliste neben dem Einfamilienhaus.
- Zur Ferienabwesenheit nennt dieselbe Fachpublikation die tägliche Briefkastenleerung ausdrücklich als Massnahme bei Abwesenheit.
- Storen und Rollläden dienen nach derselben Fachpublikation höchstens der Anwesenheitssimulation und bieten grundsätzlich keinen Einbruchschutz.
In der Schweiz
Die Sicherheitsberatung der Kantonspolizei ist keine Bundesaufgabe, sondern eine kantonale Leistung, und ihre Ausgestaltung geht entsprechend auseinander. Die Kantonspolizei Bern bezeichnet ihre Fachstelle Sicherheitsberatung, telefonisch erreichbar unter 031 638 56 60, als kostenlos, ebenso die Kantonspolizei Zürich, die wörtlich schreibt: «Die Polizei berät Sie kostenlos, unabhängig und kompetent!», allerdings mit einer Warteliste bis Ende September 2026. Die Kantonspolizei Basel-Stadt beschreibt auf ihrer Präventionsseite, laut Fusszeile aktualisiert am 5. Mai 2026, «umfassende und kostenlose Sicherheitsberatungen» zu Einbruchdiebstahl, Betrug, Diebstahl und Cybersicherheit. Für den Kanton Solothurn steht die Zusage nur in den Medienmitteilungen der Kampagne «Gemeinsam gegen Einbruch» von 2022 bis 2024, ohne dauerhaft gepflegte Themenseite. Die Kantonspolizei Aargau verrechnet dieselbe Leistung dagegen gemäss kantonaler Gebührenverordnung mit CHF 150.-- pro Stunde, inklusive einer umfassenden Dokumentation. Geprüft wurden alle 26 Kantone, ein Zugriffsversuch gelang oder scheiterte bei 19 davon, und zu einem belastbaren Kostenbefund führte das bei 5; für die restlichen 21 Kantone bleibt die Erhebung ohne Ergebnis, und ein Ergebnis ohne Befund ist kein Befund über die Kantone, sondern einer über die Erhebung. Die Schweizerische Kriminalprävention formuliert selbst vorsichtig, Sicherheitsexperten der Polizei würden «in den allermeisten Fällen sogar kostenlos» beraten.
Ablauf und Inhalt einer Sicherheitsberatung vor Ort
Für den Ablauf liegt eine einzige im Volltext geprüfte Beschreibung vor, von der Kantonspolizei Bern. Sie umfasst nach eigener Angabe ein telefonisches Vorgespräch, eine persönliche Beratung und Analyse vor Ort, Informationen zum Thema Einbruch und Einbruchschutz, die Diskussion individueller Schutzziele, situativ einen Rundgang durch das Objekt, eine gesamtheitliche Betrachtung möglicher Schutzmassnahmen und Empfehlungen für Planung und Umsetzung. Die Fachstelle Sicherheitsberatung ist telefonisch unter 031 638 56 60 erreichbar.
Ob andere Korps denselben Ablauf verwenden, wurde in dieser Recherche nicht erhoben. Die Beschreibung gilt für Bern und wird hier nicht auf die übrigen Kantonspolizeien übertragen. Die Kantonspolizei Zürich weist zusätzlich auf die Nachfrage hin: Die Sicherheitsberatenden waren bis Ende September 2026 ausgebucht, ab Oktober 2026 lässt sich ein Termin online buchen.
Wie die Erhebung über alle 26 Kantone ausfiel
Die Zahlen gliedern sich in vier Gruppen. Für 5 Kantone liegt ein Kostenbefund vor, vier davon kostenlos und einer, der Aargau, kostenpflichtig. Bei 6 weiteren wurde eine Seite ganz oder teilweise erreicht, ohne dass sich daraus eine Kostenaussage ergab, darunter Graubünden mit einer erreichten Kontaktadresse der Fachstelle Prävention, aber ohne zugängliche Unterseite zur Kriminalprävention. Bei 8 Kantonen scheiterte der Zugriff technisch, durch DNS-Fehler, Zertifikatsfehler oder die HTTP-Fehlercodes 403 und 404. Bei den restlichen 7 wurde kein Zugriffsversuch unternommen.
Diese Erhebung betrifft die Kosten der Beratung selbst, nicht die Frage, ob es in der Schweiz ein Verzeichnis geprüfter Einbruchschutz-Betriebe gibt. Dazu liegt ein eigener Befund im Eintrag zum Verzeichnis der Einbruchschutz-Betriebe vor, aus einer anderen Erhebung und mit einem anderen Schluss: Bei der Wahl einer Fachfirma verweist dieselbe Polizei auf einen privatrechtlichen Verein, während sie die eigene Beratung in der Mehrheit der geklärten Fälle selbst kostenlos anbietet.
Das Mehrfamilienhaus als eigene Beratungskategorie
Die Broschüre «Gegen Einbruch kann man sich schützen» des Vereins Sicheres Wohnen Schweiz, Untertitel «Einbruchhemmende Massnahmen», führt auf Seite 4 eigene Empfehlungen für das Mehrfamilienhaus, wörtlich unter anderem: «Eingangstüren: Immer geschlossen halten und keine unbekannten Personen ins Haus lassen. […] Veloabstellräume/Kelleräume: Abstellräume und Zugangstüren zu Kellerräumen immer verschliessen.» Seite 5 führt daneben eine eigene Liste für das Einfamilienhaus, ohne die Zeilen zu Eingangstüren, Paketboxen und Veloabstellräumen.
Eine Fachpublikation, die von Kantonspolizei, KKJPD und SKP mitgetragen wird, behandelt das Mehrfamilienhaus damit als eigenständige Objektkategorie mit eigener Massnahmenliste, nicht nur als statistische Grösse. Wie häufig das Mehrfamilienhaus gegenüber dem Einfamilienhaus tatsächlich betroffen ist, führt die Polizeiliche Kriminalstatistik im Eintrag zur Einbruchstatistik aus, mit 13 833 gegenüber 6 973 Fällen im Jahr 2025. Dieser Eintrag übernimmt diese Zahlen nur als Verweis und beschreibt an dieser Stelle ausschliesslich die Beratungsseite.
Ferienabwesenheit und die tägliche Briefkastenleerung
Zur Abwesenheit hält dieselbe Broschüre auf Seite 6 fest: «Schliessen Sie Fenster, Haus-, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit immer ab. Täuschen Sie Anwesenheit vor, indem sie z. B. bei Abwesenheit das Licht brennen lassen.» Zum Briefkasten nennt Seite 4 die tägliche Leerung ausdrücklich: «Briefkasten: Täglich leeren oder bei Abwesenheit leeren lassen, für Pakete spezielle Paketboxen verwenden.» Der Begriff Ferienabwesenheit selbst kommt im Text nicht vor, die Broschüre spricht durchgehend von Abwesenheit.
Zu einer jährlichen Weihnachts- oder Silvesterkampagne der Polizei mit ausdrücklichem Bezug auf Ferienabwesenheit liegt keine im Volltext geprüfte Quelle vor, und die Polizeiliche Kriminalstatistik führt nach dem Eintrag zur Einbruchstatistik ohnehin keine Auswertung nach Kalendertagen. Eine solche Kampagne ist deshalb eine Aussage über die Kampagne selbst, keine über das statistische Risiko an diesen Tagen.
Storen und Rollladen als Anwesenheitssignal
Zu Storen und Rollläden hält dieselbe Fachpublikation auf Seite 4 und 5 fest: «Rollläden und Storen: Herkömmliche Rollläden und Storen bieten grundsätzlich keinen Einbruchschutz.» Seite 13 führt das für Lamellenstoren weiter aus, wörtlich: «Herkömmliche Lamellenstoren haben grundsätzlich keine einbruchhemmende Wirkung. […] Nur geprüfte und widerstandsklassifizierte Rollläden bieten einen entsprechenden Einbruchschutz.» Beide Stellen stammen aus derselben Broschüre und derselben Aussage und zählen deshalb als ein Beleg, nicht als zwei.
Es hängt vom Kanton ab, ob eine Sicherheitsberatung der Polizei kostenlos bleibt.
Auf Seite 7 nennt dieselbe Quelle den Einsatz von Storen und Rollläden zur Anwesenheitssimulation über eine internetgestützte Steuerung, und Seite 13 zeigt dazu eine Fensterstore mit Zeitsteuerung als Beispielabbildung. Welche Widerstandsklasse ein geprüftes Rollladenprodukt tragen kann und wie sie sich von einem gewöhnlichen Storen unterscheidet, ist im Eintrag zu den Widerstandsklassen RC beschrieben und wird hier nicht wiederholt.
Zwei Wege zum eigenen Kostenbefund
Wer in einem der fünf Kantone mit geklärtem Befund wohnt, kennt den Preis der Beratung, bevor er anruft: kostenlos in Bern, Zürich und Basel-Stadt, 150 Franken pro Stunde im Aargau, und in Solothurn kostenlos nur nach Kampagnenmitteilungen ohne dauerhaft gepflegte Seite. Wer in einem der übrigen 21 Kantone wohnt, kennt ihn aus dieser Erhebung nicht und erfährt ihn erst durch die eigene Anfrage bei der zuständigen Kantonspolizei.
Häufiger Irrtum
Die Sicherheitsberatung der Kantonspolizei ist in der ganzen Schweiz kostenlos.
Für die Mehrheit der fünf geklärten Fälle stimmt das: Bern, Zürich und Basel-Stadt bieten die Beratung auf ihren eigenen Seiten kostenlos an, Solothurn nach Kampagnenmitteilungen. Die Kantonspolizei Aargau verrechnet dieselbe Leistung dagegen gemäss kantonaler Gebührenverordnung mit CHF 150.-- pro Stunde, inklusive einer umfassenden Dokumentation. Die Schweizerische Kriminalprävention formuliert deshalb vorsichtiger als viele Ratgeberseiten und spricht nur von den allermeisten, nicht von allen Fällen.
Verwandte Begriffe
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Quellen
- [1]Kantonspolizei Bern: Sicherheitsberatung, Fachstelle Sicherheitsberatung, abgerufen 28.08.2026
- [2]Kantonspolizei Zürich: Einbruch und Diebstahl, Sicherheitsberatung, abgerufen 28.08.2026
- [3]Polizei Kanton Solothurn: Themenseite Einbruch sowie Medienmitteilungen zur Kampagne Gemeinsam gegen Einbruch vom 30.09.2024, 30.10.2023 und 31.10.2022, 30.09.2024
- [4]Kantonspolizei Aargau: Beratungen und Referate sowie Themenseite Einbruch, Publikationsvermerk 19.06.2025, abgerufen 28.08.2026
- [5]Kantonspolizei Basel-Stadt: Prävention bei der Kantonspolizei Basel-Stadt, Sicherheitsberatung, Fusszeile aktualisiert 05.05.2026, abgerufen 28.08.2026
- [6]Kanton Graubünden: Fachstelle Prävention, Kontaktangabe ohne erreichbare Unterseite Kriminalprävention, abgerufen 28.08.2026
- [7]Schweizerische Kriminalprävention SKP: Riegel vor! 7 Tipps, wie Sie Ihr Heim gegen Einbruch schützen sollten, 3. Auflage, Seite 16, Juni 2021
- [8]Bundesamt für Statistik BFS: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), Jahresbericht 2025, Grafik G 22, Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit, 23.03.2026
- [9]Verein Sicheres Wohnen Schweiz SWS, Olten: Gegen Einbruch kann man sich schützen. Einbruchhemmende Massnahmen, 24 nummerierte Seiten, Seiten 4 bis 7 und 13, März 2026
Stand:
Dieser Betrieb verkauft Einbruchschutz und beschreibt hier eine öffentliche, in der Mehrheit der geklärten Fälle kostenlose Alternative dazu, die Sicherheitsberatung der Kantonspolizei.
Neben der Offerte für ein Bauteil lohnt sich vor einer Investition auch das Gespräch mit der Sicherheitsberatung Ihres Kantons, kostenlos oder gegen Gebühr, je nach Wohnort.