Balkontür: Fenster oder Tür
Zwei publizierte Schweizer Quellen ordnen die Balkontür verschieden ein. Die Präventionsbroschüre des Vereins Sicheres Wohnen Schweiz, März 2026, verweist sie auf ihr Fensterkapitel, die Tabelle T 19.02.06.01.08 des Bundesamts für Statistik zählt sie in Fussnote 1 zur Tür. Beide Zuordnungen gelten, aber für verschiedene Zwecke: die eine für den Kauf, die andere für die Zählung.
Kurzfassung
- Die Broschüre «Gegen Einbruch kann man sich schützen» führt die Balkontür in der Zeile «Fenster» ihrer beiden Übersichtstableaus und schickt die Leserin mit dem Zusatz «(Siehe Seite 9)» auf das Kapitel «Fenster und Fenstertüren». Die Türkapitel beginnen erst auf der gedruckten Seite 14.
- Die Tabelle T 19.02.06.01.08 des Bundesamts für Statistik zählt sie umgekehrt zur Tür. Die Fussnotenziffer hängt allein an der Zeile «durch die Tür 1)»; die Zeile «durch das Fenster» trägt keine.
- Das Wort Balkontür steht in der Broschüre nie für sich allein; dreimal steht es in der Wortfolge «Balkon- und Terrassentüren». Was eine Fenstertür ist, sagt die Broschüre an keiner Stelle: Die Zuordnung ist eine Seitenverweisung und keine Begriffsbestimmung.
- Die Terrassentür kennt nur eine der beiden Quellen. Im Tabellenblatt des Bundesamts kommt sie kein einziges Mal vor, die Balkontür genau einmal.
- Für einen Kauf zählt, auf welche Produktgruppe ein Prüfzeugnis lautet. In der Aufzählung der klassierbaren Produktgruppen der Broschüre stehen Fenster und Türen, die Fenstertür steht dort in keiner der beiden Sprachausgaben.
In der Schweiz
Der Befund dieses Eintrags ruht auf zwei Dokumenten, einer Präventionsbroschüre, die ihre Kategoriengrenze über eine Kapitelverweisung zieht, und einer Bundesstatistik, die ihre über eine Fussnote an einer einzelnen Tabellenzeile zieht. Das erste ist die 24-seitige Broschüre «Gegen Einbruch kann man sich schützen», die der Verein Sicheres Wohnen Schweiz im März 2026 in Olten publiziert hat; sie liegt auch französisch vor. Das zweite ist die Tabelle T 19.02.06.01.08 des Bundesamts für Statistik, publiziert am 3. November 2014 mit Daten für 2012 und 2013, ein Tabellenblatt von 33 792 Byte. In der Broschüre steht auf den gedruckten Seiten 4 und 5 in der Zeile «Fenster» wörtlich: «Ebenerdige und erkletterbare Fenster (auch Balkon- und Terrassentüren) immer vollständig verschliessen. (Siehe Seite 9)» Daneben verweisen die Zeile «Wohnungstüren» der gedruckten Seite 4 und die Zeile «Eingangs-/Nebeneingangstüren» der gedruckten Seite 5 auf Seite 14. In der Tabelle des Bundesamts heisst die eine Kategorie «durch die Tür 1)», und Fussnote 1 dazu beginnt: «Inklusiv Balkontüren […]» Jenseits dieser beiden Dokumente wurde für den Schweizer Befund nichts gemessen. Ob eine Behörde, ein Fachverband oder eine Norm die Balkontür verbindlich einer der beiden Gruppen zuweist, war nicht Gegenstand dieser Prüfung; auf dieser Seite steht deshalb nur der Vergleich zweier Zuordnungen, die beide an ihrer Fundstelle nachlesbar sind.
Wohin die Broschüre die Balkontür schickt
Die Broschüre stellt ihren baulich-technischen Kapiteln zwei Übersichtstableaus voran, eines für das Mehrfamilienhaus auf der gedruckten Seite 4 und eines für das Einfamilienhaus auf der gedruckten Seite 5. Beide führen eine Zeile «Fenster», und beide tragen dort denselben Satz mit derselben Klammer und derselben Seitenverweisung. Auf Seite 9 beginnt danach das Kapitel «Fenster und Fenstertüren», auf Seite 14 dasjenige mit dem Titel «Türen».
Der Weg dorthin ist die einzige Stelle, an der die Broschüre sich zur Frage äussert. Im Kapitel auf Seite 9 selbst kommt die Balkontür nicht mehr vor, und im Türkapitel kommt sie überhaupt nicht vor.
Wo die Broschüre die Balkontür einordnet, steht fünf gedruckte Seiten vor ihrem Fensterkapitel, in einer Zeile des Übersichtstableaus.
Was das Bundesamt für Statistik in derselben Frage zählt
Die Tabelle T 19.02.06.01.08 teilt die Einbruchdiebstähle nach der Vorgehensweise auf; ihr Blatt trägt sieben Zeilenbeschriftungen, darunter «durch die Tür 1)» und «durch das Fenster». Die Ziffer hinter dem Wort Tür verweist auf Fussnote 1 des Anmerkungsblocks, und diese Fussnote beginnt mit den Worten «Inklusiv Balkontüren […]». Die Zeile «durch das Fenster» trägt keine solche Ziffer. Die Zuordnung ist damit an genau einer der beiden Kategorien festgemacht.
Wie die Fussnote weitergeht und was sie ausserdem in die Türkategorie hineinzieht, steht vollständig im Eintrag zur Einbruchstatistik Schweiz. Für die hiesige Frage genügt der Anfang: Das Bundesamt zählt die Balkontür zur Tür.
Eine Zahl für die Balkontür allein liefert die Tabelle nicht. Sie ordnet zu, ohne zu beziffern, und eine Unterzeile für dieses Bauteil gibt es in ihr nicht.
Warum die Terrassentür nicht im Titel dieser Seite steht
Ein Titel ist eine Behauptung über die Beleglage, und für die Terrassentür trägt sie nur zur Hälfte. In der Broschüre steht die Terrassentür dreimal, auf den gedruckten Seiten 4, 5 und 6, jedes Mal neben der Balkontür. Im Tabellenblatt des Bundesamts kommt sie kein einziges Mal vor, weder als Kategorie noch in einer Fussnote noch im Titel.
Für die Terrassentür gibt es auf der amtlichen Seite also keine abweichende Zuordnung, sondern gar keine. Sie ist ein Bauteil, das die eine Quelle dem Fenster zurechnet und das die andere nicht kennt. Das ist ein schwächerer Befund als der zur Balkontür, und er wird hier deshalb auch als schwächerer geführt.
Zwei Listen, in denen die Fenstertür fehlt
Auf der gedruckten Seite 8 zählt die Broschüre auf, was überhaupt eine Widerstandsklasse tragen kann, wörtlich: «Folgende Produktgruppe können in Widerstandsklassen eingeteilt werden: Fenster, Türen, Schiebetüren und Schiebefenster, Gitter, Rollläden und Rollgitter, Fassadenelemente.» Die Fenstertür steht dort nicht, obwohl die Broschüre eine Seite später für «Fenster und Fenstertüren» eine Klasse empfiehlt. Welche Klassen es gibt, ist im Eintrag über die Widerstandsklassen RC beschrieben.
Die französische Ausgabe hat dieselbe Lücke. Ihre Liste lautet «[…] fenêtres, portes, portes et fenêtres coulissantes, grilles, volets roulants, rideaux métalliques, éléments de façade», und die «portes-fenêtres» fehlen auch dort, während das Kapitel auf Seite 9 «Fenêtres et portes-fenêtres» heisst.
Bemerkenswert ist die französische Fassung noch aus einem zweiten Grund. Sie nennt das Bauteil in demselben Satz eine Tür, mit dem sie es dem Fensterkapitel zuweist: «Toujours fermer complètement les fenêtres de plain-pied et celles accessibles en grimpant (y compris portes donnant sur balcons et terrasses). (cf. p. 9)» Auf Deutsch heisst dasselbe Bauteil in der Klammer «Balkon- und Terrassentüren» und im Kapiteltitel «Fenstertüren». Die Kategoriengrenze verläuft also auch zwischen den beiden Sprachausgaben derselben Quelle unterschiedlich scharf.
Welche der beiden Zuordnungen für Ihre Frage gilt
Die beiden Quellen widersprechen einander nicht, weil sie verschiedene Fragen beantworten. Wer wissen will, welches Kapitel der Broschüre für sein Bauteil geschrieben ist, folgt der Verweisung auf Seite 9. Wer eine Aussage über Einstiegswege liest und wissen will, was in ihr steckt, muss wissen, dass die Balkontür in der Türkategorie mitgezählt ist.
Praktisch wird der Unterschied dort, wo die beiden Kapitel der Broschüre nicht dasselbe sagen. Die Nachrüstseite für Türen auf der gedruckten Seite 16 trägt einen Satz, den die Nachrüstseite für Fenster auf Seite 10 nicht trägt: «Brandschutz-/Flucht- und Antipaniktüren dürfen nicht nachgerüstet werden.» Aus der Zuordnung der Broschüre folgt nicht, dass dieser Satz für eine Balkontür nie gelten könnte. Ob eine Balkontür in einem Mehrfamilienhaus zum Fluchtweg gehört, ist eine Frage des Brandschutzrechts, und sie gehört in den Eintrag über den Zielkonflikt von Einbruchsicherung und Fluchtweg.
Für ein Gespräch über ein konkretes Element ist die Gruppenfrage ohnehin die zweite. Die erste ist, welches Bauteil in welcher Lage vor Ihnen steht und was in seinen Unterlagen steht. Verschieden ist bei den beiden Quellen die Kategorie. Gleich ist der Gegenstand: die Balkontür.
Häufiger Irrtum
Fenstertür und Balkontür sind in der Schweizer Empfehlungsliteratur zwei Wörter für dasselbe, und die Broschüre sagt das auch.
Sie sagt es nicht. Das Wort Fenstertür steht in der Broschüre sechsmal, zweimal im Inhaltsverzeichnis und je zweimal auf den gedruckten Seiten 9 und 10, und an keiner dieser sechs Stellen wird es aufgelöst. Die Balkontür erscheint dreimal, auf den gedruckten Seiten 4, 5 und 6, jedes Mal in der Wortfolge «Balkon- und Terrassentüren» und nie für sich allein; auf den Seiten 4 und 5 steht sie in der Klammer «(auch Balkon- und Terrassentüren)», auf Seite 6 in der Dreierreihe «Haus-, Balkon- und Terrassentüren». Verbunden werden die beiden Ausdrücke einzig durch die Seitenverweisung «(Siehe Seite 9)» im Übersichtstableau. Dass sie dasselbe meinen, ist eine naheliegende Lesart des Verweises und keine Aussage der Broschüre.
Gilt das auch in Deutschland?
- Deutschland
- Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes führt auf k-einbruch.de eine Seite mit dem Titel «Fenster, Balkon-/Terrassentür gegen Einbruch sichern». Der Abschnitt für Neu- und Umbauten trägt die Überschrift «Geprüfte einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren» und darunter wörtlich: «Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (Balkon- und Terrassentüren) nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse [RC] 2) einen guten Einbruchschutz.» Die Auflösung des Begriffs steht dort in der Empfehlung selbst, in einer Klammer, und die beiden Türarten stehen schon im Seitentitel neben dem Fenster.
- Schweiz
- Der Gegenstand ist derselbe und die Normfamilie auch. Die Schweizer Broschüre schreibt an der entsprechenden Stelle nur «Fenster und Fenstertüren» und löst den Begriff im ganzen Kapitel nicht auf; die Zuordnung steht allein im Übersichtstableau der gedruckten Seiten 4 und 5. Der Unterschied liegt damit bei der Stelle, an der die Zuordnung getroffen wird: in Deutschland in dem Satz, den man wegen der Empfehlung liest, in der Schweiz fünf Seiten davor in einer Tabellenzeile.
Quelle [4]
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Quellen
- [1]Bundesamt für Statistik BFS: Tabelle T 19.02.06.01.08, Strafgesetzbuch (StGB): Einbruchdiebstahl nach Vorgehensweise Tür oder Fenster, Daten 2012 und 2013, Fussnote 1 des Anmerkungsblocks, 03.11.2014, abgerufen 02.09.2026 (Tabellenasset 271833 über die Datenschnittstelle dam-api.bfs.admin.ch, nicht über die Katalogseite)
- [2]Verein Sicheres Wohnen Schweiz SWS: Gegen Einbruch kann man sich schützen. Einbruchhemmende Massnahmen, deutsche Ausgabe, 24 Seiten, gedruckte Seiten 4, 5, 6, 8, 9, 10 und 16, März 2026, abgerufen 02.09.2026 (PDF direkt aus der Dateiablage des Auftritts unter /wp/wp-content/uploads/2026/03/, ohne Suchmaschine)
- [3]Verein Sicheres Wohnen Schweiz SWS: On peut se protéger des cambriolages. Mesures anti-effraction, französische Ausgabe derselben Broschüre, gedruckte Seiten 4, 5, 8 und 9, März 2026, abgerufen 02.09.2026 (PDF direkt aus derselben Dateiablage, Dateiname on_peut_se_proteger_des_cambriolages.pdf)
- [4]Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Sicherheitstipps Fenster, Seitentitel Fenster, Balkon-/Terrassentür gegen Einbruch sichern, Abschnitt Neubau und Umbau, abgerufen 02.09.2026 (Seitenabruf mit Browserkennung, Text aus dem Seitenquelltext ausgelesen)
Stand:
Nicht der Betrieb, der dieses Lexikon herausgibt, ordnet die Balkontür ein. Der Betrieb verkauft und montiert einbruchhemmende Bauteile an Fenstern wie an Türen und hätte an beiden Zuordnungen dasselbe Interesse; die Sätze auf dieser Seite stammen deshalb ausschliesslich aus der Broschüre und aus dem Tabellenblatt.
Rufen Sie an, bevor Sie eine Offerte für ein Element bestellen, dessen Gruppe unklar ist. Am Telefon lässt sich in wenigen Minuten festhalten, auf welche Produktgruppe das Papier lauten soll, das Sie am Ende in der Hand halten.