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Einbruchschutz

Türband und Bandsicherung

Ein Türband ist in der Schweiz ein Bauprodukt mit eigener Norm: SN EN 1935:2002, im Normenwerk des SIA zugleich 343.515. Der Normenkatalog hinterlegt dazu ein Feld «Rechtsbezug», das auf das Bauproduktegesetz, auf die Bauprodukteverordnung und auf eine europäische Verordnung zeigt. Beim Kauf zählt darum, welches Papier zum Produkt gehört.

Kurzfassung

  • SN EN 1935:2002 trägt im Schweizer Normenwerk zugleich die Nummer SIA 343.515 und den Titel «Baubeschläge - Einachsige Tür- und Fensterbänder - Anforderungen und Prüfverfahren».
  • Das Nachrüstprodukt heisst in der geprüften Schweizer Präventionsschrift «Bandsicherung», an einer Stelle «Türbandsicherung», französisch durchgehend «Renfort de charnière». Das Bauteil selbst heisst «Türband» und «Charnière».
  • Für ein Bauprodukt unter einer bezeichneten Norm verlangt Art. 5 Abs. 1 des Bauproduktegesetzes eine Leistungserklärung der Herstellerin, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird.
  • Leistungsangaben zu einem solchen Produkt sind nach Art. 8 Abs. 4 BauPG an dieses Papier gebunden. Danach lässt sich vor der Bestellung fragen.
Dieselbe Sache in zwei LandessprachenGrundlage: Wortlaut der beiden Sprachausgaben derselben Broschüre vom März 2026 und der Katalogsätze zur Bandnorm. Trennstriche und schmale Leerzeichen des Satzes sind geglättet. Spalte links: Deutsche Ausgabe Spalte rechts: Französische Ausgabe Gegenüberstellung von Deutsche Ausgabe und Französische Ausgabe in 6 Merkmalen: Bauteil: Deutsche Ausgabe: Türband (Broschüre S. 14), Französische Ausgabe: Charnière (Brochure p. 14); Nachrüstprodukt an der Tür: Deutsche Ausgabe: Türbandsicherung (Broschüre S. 14), Französische Ausgabe: Renfort de charnière (Brochure p. 14); Nachrüstprodukt in den Listen: Deutsche Ausgabe: Bandsicherung (Broschüre S. 10 und S. 17), Französische Ausgabe: Renfort de charnière (Brochure p. 10 et p. 17); Titel der Norm: Deutsche Ausgabe: Baubeschläge - Einachsige Tür- und Fensterbänder - Anforderungen und Prüfverfahren (SN EN 1935:2002, Katalogweg Deutsch), Französische Ausgabe: Quincaillerie pour le bâtiment - Charnières axe simple - Prescriptions et méthodes d´essai (SN EN 1935:2002, Katalogweg Französisch); Herausgeberin: Deutsche Ausgabe: Sicheres Wohnen Schweiz SWS, Olten (Impressum), Französische Ausgabe: Sécurité et habitat Suisse SHS, Olten (Impressum); Auflage: Deutsche Ausgabe: 30 000 Ex. (Impressum), Französische Ausgabe: 10 000 ex. (Impressum).Grundlage: Wortlaut der beiden Sprachausgaben derselben Broschüre vom März 2026 und der Katalogsätze zur Bandnorm.Trennstriche und schmale Leerzeichen des Satzes sind geglättet.Spalte links: Deutsche AusgabeSpalte rechts: Französische AusgabeDeutsche AusgabeFranzösische AusgabeBauteilTürbandBroschüre S. 14CharnièreBrochure p. 14Nachrüstprodukt an der TürTürbandsicherungBroschüre S. 14Renfort de charnièreBrochure p. 14Nachrüstprodukt in den ListenBandsicherungBroschüre S. 10 und S. 17Renfort de charnièreBrochure p. 10 et p. 17Titel der NormBaubeschläge - Einachsige Tür- undFensterbänder - Anforderungen undPrüfverfahrenSN EN 1935:2002, Katalogweg DeutschQuincaillerie pour le bâtiment -Charnières axe simple - Prescriptions etméthodes d´essaiSN EN 1935:2002, Katalogweg FranzösischHerausgeberinSicheres Wohnen Schweiz SWS, OltenImpressumSécurité et habitat Suisse SHS, OltenImpressumAuflage30 000 Ex.Impressum10 000 ex.ImpressumNORMNUMMERNSchweizer norm: SN EN 1935:2002Sia nummer: SIA 343.515Corrigendum: SN EN 1935/AC:2003Rechtsbezug: BBL, 933.0, 933.01, EUV305/2011
Dieselbe Sache in zwei Landessprachen

In der Schweiz

Die Schweizerische Normen-Vereinigung führt die Bandnorm in ihrem Katalog am 29. August 2026 doppelt bezeichnet, als SN EN 1935:2002 und als SIA 343.515, mit Ausgabedatum und Gültigkeitsbeginn am 1. September 2002, dem Status «Aktuell», der ICS-Gruppe 91.190, dem SIA als Herausgeber und Lieferant und dem Dokumenttyp EN. Darunter steht das Feld «Rechtsbezug». Damit ist das Band im Katalog dem schweizerischen Bauprodukterecht zugeordnet, mit vier Einträgen in diesem Feld: dem Bundesamt für Bauten und Logistik, das dort als Schweizer Bundesamt geführt ist, den Nummern 933.0 und 933.01 in der Zeile zum Schweizer Recht und der Angabe EUV 305/2011 in der Zeile zum EU-Recht. Die beiden Nummern gehören dem Bauproduktegesetz und der Bauprodukteverordnung; ihre vollen Erlasstitel stehen im Eintrag zu den mechatronischen Schliessnormen. Das genannte Bundesamt ist keine Zufallsangabe: Nach Art. 12 Abs. 1 des Bauproduktegesetzes bezeichnet es die harmonisierten technischen Normen. Katalogseite und Erlass zeigen auf dieselbe Behörde.

Was der Katalogsatz zur Bandnorm hergibt

Die Katalogseite lässt sich auf drei Sprachwegen abrufen, und auf zweien von ihnen entscheidet der Weg über die Sprache des Titels. Auf Deutsch lautet er «Baubeschläge - Einachsige Tür- und Fensterbänder - Anforderungen und Prüfverfahren», auf Französisch «Quincaillerie pour le bâtiment - Charnières axe simple - Prescriptions et méthodes d´essai»; der englische Weg führt im Seitenkörper denselben französischen Titel und den englischen allein in seiner Seitenbeschreibung: «Building hardware - Single-axis hinges - Requirements and test methods». Alle drei bezeichnen dasselbe Dokument, und der Katalogsatz ist damit als Quelle brauchbar.

Eine weitere Ausgabe führt der Katalog zu dieser Norm nicht, wohl aber ein Corrigendum: SN EN 1935/AC:2003, Ausgabedatum 1. Dezember 2003, Status «Aktuell», Preis CHF 0.00, im Feld «Produktbeziehungen» die Zeile «Ändert: SN EN 1935:2002». Zur Fassung von 2002 gehört also eine Berichtigung von 2003, und auch sie trägt dasselbe Feld «Rechtsbezug».

Eine Zusammenfassung des Norminhalts liefert der Katalog in keiner der drei Sprachfassungen. Was die Norm verlangt, steht in ihrem kostenpflichtigen Volltext, der für dieses Lexikon nicht erworben wurde.

Wie das Produkt auf Deutsch und auf Französisch heisst

Die einzige hier geprüfte Schweizer Empfehlungsschrift, die Türbänder benennt, ist eine 24-seitige Präventionsbroschüre vom März 2026; ihr voller Titel steht im Quellenverzeichnis. Das Impressum nennt als Herausgeberin «Sicheres Wohnen Schweiz SWS» in Olten, als Auflage «D: 30 000 Ex. | F: 10 000 Ex.» und als Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch; die französische Ausgabe führt dieselbe Trägerin als «Sécurité et habitat Suisse SHS».

Nebeneinandergelegt ergeben die beiden Ausgaben einen klaren Wortbefund. Das Bauteil heisst auf Seite 14 deutsch «Türband» und französisch «Charnière». Das Produkt, das dazukommt, heisst an derselben Stelle «Türbandsicherung», in den Aufzählungen auf den Seiten 10 und 17 dagegen «Bandsicherung», französisch an allen drei Stellen gleichlautend «Renfort de charnière». Die deutsche Ausgabe braucht für eine Sache zwei Wörter, die französische eines.

Dasselbe Produkt steht dort in der Liste für Fenster wie in derjenigen für Türen. Ausserhalb dieser beiden Sprachausgaben und der abgerufenen Katalogsätze ist der Schweizer Sprachgebrauch hier nicht erhoben. Die italienische Ausgabe, die das Impressum ankündigt, war auf der italienischen Startseite der Herausgeberin nicht verlinkt und konnte deshalb nicht eingesehen werden.

Drei Wörter, die der Normenkatalog nicht kennt

Unter den geläufigen Ratgeberwörtern findet der Schweizer Normenkatalog nichts. Durchsucht wurde am 29. August 2026 der Normenkatalog der SNV über seinen gesamten Bestand von 308'656 Dokumenten, zurückgezogene eingeschlossen; er umfasst neben den Schweizer Normen auch die Kataloge von DIN, AFNOR und weiteren Herausgebern. Die Anfragen «Aushebelsicherung», «Aushebelschutz» und «Bandseitensicherung» liefern je dieselbe Seite ohne Trefferliste, kenntlich an der Zeile «Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?».

Die Anfrage «Bandsicherung» liefert fünf Treffer, alle aus einem anderen Sachgebiet: Normen über Flammenüberwachungseinrichtungen und thermoelektrische Zündsicherungen für Gasgeräte, drei vom DIN in Berlin und zwei von der SNV.

Zur Messung gehört ihre Grenze. Die Suche verodert Mehrwortanfragen, weshalb nur einwortige auswertbar sind; «Türbandsicherung» ergibt eine über alle Herausgeber verodernde Liste und zählt hier nicht als Befund. Der Katalog schweigt damit zum Nachrüstprodukt, während er das Bauteil im Titel der Bandnorm führt.

Das Papier, das an einer bezeichneten Norm hängt

Nicht das Türband selbst führt eine Widerstandsklasse; die Klassifizierung gehört zu einer anderen Norm, SN EN 1627:2021, im Normenwerk zugleich SIA 343.201.

Was die Klassenreihe RC ordnet, steht im Eintrag über die Widerstandsklassen RC; wie sich Ersatz und Ergänzung an einer bestehenden Tür unterscheiden, im Eintrag zum Nachrüsten an der Tür. Für das Band bleibt eine andere Frage übrig, und sie führt zurück auf das Rechtsbezugsfeld des Katalogs.

Das Bauproduktegesetz knüpft an eine bezeichnete Norm ein bestimmtes Dokument. Art. 5 Abs. 1 lautet: «Ist ein Bauprodukt von einer bezeichneten harmonisierten technischen Norm erfasst […], so darf es nur in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn die Herstellerin eine Leistungserklärung für das Produkt erstellt hat.» Mit diesem Papier übernimmt die Herstellerin nach Art. 8 Abs. 1 die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauprodukts mit der erklärten Leistung.

Die schärfste Bestimmung für einen Kaufentscheid ist Art. 8 Abs. 4: «Ist eine Leistungserklärung nach Artikel 5 zu erstellen, so dürfen Angaben über die Leistungen eines Bauprodukts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale nur in der Leistungserklärung zur Verfügung gestellt werden.» Daneben sind solche Angaben nur zulässig, wenn sie zugleich dort enthalten und spezifiziert sind. Der Prospektsatz ist damit an das Dokument gebunden, das ihn tragen muss. Vier Fragen an den Anbieter folgen daraus.

  • Wie heisst das angebotene Produkt in der Offerte, und nennt die Offerte dazu eine Norm?
  • Liegt zu diesem Produkt eine Leistungserklärung vor, und wird sie mit der Lieferung ausgehändigt?
  • Auf welche Ausgabe der Norm beruft sich dieses Papier, und ist die dazugehörige Berichtigung berücksichtigt?
  • Stehen die Leistungsangaben aus dem Werbetext auch in der Leistungserklärung?

Wo dieser Eintrag aufhört

Zwei Grenzen gehören zu diesem Gegenstand, beide vor der Kauffrage. Die erste zieht die Broschüre auf Seite 16 in einem eigenen Absatz: «Brandschutz-/Flucht- und Antipaniktüren dürfen nicht nachgerüstet werden.» Französisch steht dort «Les portes coupe-feu, les portes de secours et les portes anti-panique ne peuvent pas être renforcées a posteriori.» An solchen Türen endet der Gegenstand dieses Eintrags. Welche Rechtsfolge der Satz hat, gehört ins Brandschutzrecht; behandelt wird das im Eintrag über Einbruchsicherung und Fluchtweg als Zielkonflikt. Die Trägerin des Satzes ist ein privatrechtlicher Verein.

Die zweite Grenze betrifft Mietverhältnisse. Ob an einer Wohnungstür etwas angebracht werden darf, entscheidet sich vor der Produktwahl; diese Frage beantwortet der Eintrag zum Panzerriegel in der Mietwohnung.

Ein Türband ist im Schweizer Normenwerk unter einer eigenen Bauproduktenorm geführt, und dasselbe Dokument trägt dort zwei Nummern: SN EN 1935:2002 und SIA 343.515.

Häufiger Irrtum

Wenn ein Beschlag als einbruchhemmend beworben wird, ist die beworbene Leistung damit auch geprüft.

Das Bauproduktegesetz bindet solche Angaben an ein Dokument. Nach Art. 8 Abs. 4 dürfen Angaben über die Leistungen eines Bauprodukts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale nur in der Leistungserklärung zur Verfügung gestellt werden, und daneben nur dann, wenn dieselben Angaben auch in diesem Papier stehen und dort spezifiziert sind. Eine Werbeaussage ohne Entsprechung in diesem Papier steht damit für sich allein. Die Vorschrift gilt nach ihrem eigenen Wortlaut, wenn eine Leistungserklärung nach Art. 5 überhaupt zu erstellen ist; Art. 5 Abs. 2 nimmt einzeln gefertigte, auf der Baustelle hergestellte und traditionell gefertigte Bauprodukte davon aus, dies unter dem Vorbehalt anderslautender bundesrechtlicher oder kantonaler Vorschriften im Hinblick auf die Verwendung.

Gilt das auch in Deutschland?

Deutschland
Dieselbe europäische Norm ist in Deutschland als DIN EN 1935:2002 «Baubeschläge - Einachsige Tür- und Fensterbänder - Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 1935:2002» eingeführt, Ausgabe 1. Mai 2002, Herausgeber DIN e. V. in Berlin, nationales Komitee DIN-Normenausschuss Bauwesen, ICS 91.190, laut Katalog Ersatz für DIN EN 1935:1995. Daneben führt Deutschland zwei eigene Normen für Nachrüstprodukte, DIN 18104-1:2017 und DIN 18104-2:2021, beide vom Dokumenttyp NAT. Dass es diese beiden Teile gibt, steht bereits im Nachbareintrag über das Nachrüsten an der Tür; hier zählt ihre Titelaussage: Teil 1 heisst «Aufschraubbare Nachrüstprodukte für Fenster und Türen», Teil 2 «Im Falz eingelassene Nachrüstprodukte für Fenster und Türen». Sortiert wird in Deutschland also nach Montageart.
Schweiz
In der Schweiz heisst dieselbe Norm SN EN 1935:2002 und trägt zusätzlich die SIA-Nummer 343.515. Der Unterschied zeigt sich an einem Feld: Der Katalogsatz zur Schweizer Fassung und derjenige zum Corrigendum führen «Rechtsbezug» mit BBL, 933.0, 933.01 und EUV 305/2011, die Katalogsätze zur deutschen Fassung derselben EN und zu den beiden Teilen der Nachrüstnorm führen dieses Feld nicht. Der Rechtsbezug hängt damit an der schweizerischen Übernahme und nicht am Norminhalt. Sortiert wird in der Schweiz nach dem Produktnamen, und der lautet in der geprüften Empfehlungsschrift «Bandsicherung» beziehungsweise «Türbandsicherung».

Quelle [4]

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Quellen

  1. [1]Schweizerische Normen-Vereinigung SNV: Abgerufen über die Katalogseiten in den Sprachwegen Deutsch, Französisch und Englisch. Katalogeintrag SN EN 1935:2002, zugleich SIA 343.515, mit Titel in drei Sprachen, den englischen allein in der Seitenbeschreibung des englischen Sprachwegs, Ausgabedatum und Gültigkeitsbeginn 1. September 2002, Status, ICS 91.190, Herausgeber und Lieferant SIA, Dokumenttyp EN sowie dem Feld «Rechtsbezug» mit BBL, 933.0, 933.01 und EUV 305/2011, ohne Normvolltext, abgerufen 29.08.2026
  2. [2]Schweizerische Normen-Vereinigung SNV: Abgerufen über die deutschsprachige Katalogseite. Katalogeintrag SN EN 1935/AC:2003, Corrigendum von SIA, Ausgabedatum 1. Dezember 2003, Status, Preis CHF 0.00, Feld «Produktbeziehungen» mit der Angabe «Ändert: SN EN 1935:2002» und dasselbe Feld «Rechtsbezug», abgerufen 29.08.2026
  3. [3]Schweizerische Normen-Vereinigung SNV: Abgerufen über die deutschsprachige Suchseite des Katalogs, eingestellt auf den gesamten Bestand einschliesslich zurückgezogener Dokumente; die Leeranfrage in derselben Einstellung zählt 308'656 Dokumente, darunter 84'600 von DIN e. V. Berlin, 64'504 von AFNOR und 14'110 von der SNV. Suchwörter «Aushebelsicherung», «Aushebelschutz» und «Bandseitensicherung» je ohne Treffer, Suchwort «Bandsicherung» mit fünf Treffern zu Flammenüberwachungseinrichtungen und thermoelektrischen Zündsicherungen für Gasgeräte, davon drei von DIN e. V. Berlin und zwei von der SNV, abgerufen 29.08.2026
  4. [4]Schweizerische Normen-Vereinigung SNV: Abgerufen über die deutschsprachigen Katalogseiten der drei deutschen Ausgaben. Katalogeinträge DIN EN 1935:2002 mit dem Zusatz «Deutsche Fassung EN 1935:2002», DIN 18104-1:2017 und DIN 18104-2:2021 mit ihren Titeln, Ausgabedaten, Dokumenttypen, Statusangaben und dem nationalen Komitee, alle drei ohne Feld «Rechtsbezug»; im Status führt der Katalog DIN EN 1935:2002 (Ausgabe Mai 2002) und DIN 18104-1:2017 (Ausgabe August 2017) als «Aktuell», die unter /de/din-18104-2-2021 abgerufene Ausgabe DIN 18104-2:2021 vom Mai 2021 dagegen als «Zurückgezogen», deren Ausgabengeschichte «History (7)» daneben eine Ausgabe derselben Bezeichnung vom Dezember 2021 im Status «Aktuell», abgerufen 29.08.2026
  5. [5]Schweizerische Normen-Vereinigung SNV: Abgerufen über die deutschsprachige Katalogseite. Katalogeintrag SN EN 1627:2021, zugleich SIA 343.201, mit dem Titel «Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse - Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung», Ausgabedatum und Gültigkeitsbeginn 1. Januar 2022, Status «Aktuell», Dokumenttyp EN, ICS 13.310 und 91.060.50, Herausgeber und Lieferant SIA, nationales Komitee SIA/BK 33, Feld «Produktbeziehungen» mit der Angabe «Ersetzt: SN EN 1627:2011» und einem Feld «Rechtsbezug» mit FEDPOL und 941.411, ohne Normvolltext, abgerufen 29.08.2026
  6. [6]Schweizerische Eidgenossenschaft: Abgerufen über den Filestore der Systematischen Rechtssammlung, deutsche Fassung. Bundesgesetz über Bauprodukte, SR 933.0, Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 Abs. 1 und 4 sowie Art. 12 Abs. 1, Stand 01.09.2023, abgerufen 29.08.2026
  7. [7]Verein Sicheres Wohnen Schweiz SWS, Olten: Abgerufen als PDF über die deutschsprachige Themenseite Einbruchschutz. Gegen Einbruch kann man sich schützen. Einbruchhemmende Massnahmen, 24 nummerierte Seiten, Impressum mit Auflage und Sprachen, Bildbeschriftungen Seite 14, Nachrüstlisten Seiten 10 und 17 sowie der Absatz zu Brandschutz-, Flucht- und Antipaniktüren auf Seite 16, März 2026, abgerufen 29.08.2026
  8. [8]Association Sécurité et habitat Suisse SHS, Olten: Abgerufen als PDF unter demselben Verzeichnis wie die deutsche Ausgabe. On peut se protéger des cambriolages. Mesures anti-effraction, französische Ausgabe derselben Broschüre, Impressum, Bildbeschriftungen Seite 14, Listen Seiten 10 und 17 sowie der Absatz auf Seite 16, mars 2026, abgerufen 29.08.2026
  9. [9]Verein Sicheres Wohnen Schweiz SWS: Abgerufen als italienischsprachige Startseite der Herausgeberin. Einstiegsseite ohne Verweis auf eine PDF-Ausgabe der Broschüre, abgerufen 29.08.2026

Stand:

Ein Türband und eine Bandsicherung sind Ware. Dass der Betrieb hinter diesem Lexikon solche Produkte verkauft und montiert, gehört deshalb an den Anfang. Dieser Eintrag nennt kein Fabrikat und keine Bezugsquelle; er nennt die Norm, unter der ein Band im Schweizer Katalog geführt wird, und das Papier, das das Bauprodukterecht dazu verlangt.

Vor der Unterschrift lässt sich zu jedem angebotenen Beschlag die Leistungserklärung verlangen. Senden Sie uns die Offerte und dieses Papier zu; wir sagen Ihnen, welche Norm darin genannt ist und worauf sich die erklärte Leistung bezieht.