Qualitätssicherungspflicht im Brandschutz
Art. 17 Abs. 1 der VKF-Brandschutznorm 1-15de verlangt von den «betroffenen Personen» während des gesamten Lebenszyklus einer Baute «eine wirkungsvolle Qualitätssicherung im Brandschutz», ohne eine Stufe zu nennen. Welchen Umfang diese Pflicht am einzelnen Objekt hat, bestimmt erst die Brandschutzrichtlinie 11-15de mit vier Qualitätssicherungsstufen; festgelegt werden sie von der Brandschutzbehörde.
Kurzfassung
- Die Pflicht steht in Art. 17 der Brandschutznorm 1-15de und richtet sich nach Art. 3 an die Eigentümer- und Nutzerschaft sowie an alle am Bau Beteiligten.
- Den Umfang regelt die VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15de, Fassung vom 01.01.2019, über vier Qualitätssicherungsstufen QSS 1 bis QSS 4.
- Die Einstufung nimmt nach Ziffer 2.3 Abs. 4 der Richtlinie die Brandschutzbehörde vor; die Tabelle in Ziffer 3.3.1 knüpft sie an Nutzung und Gebäudehöhe.
- Mit der Stufe steigt die verlangte Qualifikation: von einem Gesamtleiter bei QSS 1 über den Brandschutzfachmann VKF bei QSS 2 bis zum Brandschutzexperten VKF bei QSS 3 und QSS 4.
- Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Einstufung im Entscheid VB.2019.00060 vom 30.04.2020 als Merkmal des erhöhten Brandrisikos herangezogen.
In der Schweiz
Die schweizerische Grundnorm dazu steht in Art. 17 Abs. 1 der Brandschutznorm 1-15de, in Kraft seit dem 1. Januar 2015, unter dem Randtitel «Qualitätssicherungspflicht»: «Alle betroffenen Personen haben während dem gesamten Lebenszyklus der Baute oder Anlage eine wirkungsvolle Qualitätssicherung im Brandschutz sicherzustellen.» Absatz 3 fügt hinzu, die Massnahmen seien «regelmässig zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen». Wen der Artikel meint, sagt Art. 3: die Eigentümer- und Nutzerschaft sowie «alle Personen, die bei Planung, Bau, Betrieb oder Instandhaltung von Bauten und Anlagen tätig sind». Ein Mass fehlt in allen drei Absätzen. Der Ausdruck «Qualitätssicherungsstufe» und seine Kurzform «QSS» kommen in der Brandschutznorm null-mal vor (nachgezählt am 03.09.2026 über acht lokal geprüfte Brandschutzquellen mit zusammen 201 517 Zeichen: Norm 1-15de, Richtlinie 16-15de in der Ausgabe 01.01.2017 mit Stand 01.12.2022 samt der abgelösten Fassung 16-03d, die VKF-FAQ 1-004d und 15-012d, das VST-Merkblatt 008, das Merkblatt TK 004 von Metaltec Suisse und die SMU/VST-Broschüre von 2006; kein Treffer in einer der acht). Die Brandschutznorm stellt für sich genommen eine Pflicht ohne Massstab auf. Den Massstab liefert die Brandschutzrichtlinie 11-15de «Qualitätssicherung im Brandschutz», Fassung vom 01.01.2019, in der dieselbe Kurzform 100-mal und der ausgeschriebene Begriff 37-mal steht, vier davon über einen Zeilenumbruch getrennt.
Was die Richtlinie dem Artikel hinzufügt
Die Richtlinie beschreibt ihren eigenen Auftrag in Ziffer 1: «Diese Brandschutzrichtlinie definiert die minimalen Massnahmen zur Qualitätssicherung im Brandschutz über alle Phasen von Bauten und Anlagen.» Ihre Ziffer 2.1 wiederholt den Wortlaut von Art. 17 der Norm fast unverändert und hängt einen Satz an, der in der Norm fehlt: «Die Qualitätssicherung ist durch Eigen- oder Fremdüberwachung zu gewährleisten.» Damit steht die erste inhaltliche Vorgabe erst auf der Richtlinienstufe.
Die zweite folgt in Ziffer 2.3 Abs. 1: «Neubauten sowie bauliche oder nutzungsbezogene Änderungen an allen Bauten und Anlagen werden in eine der vier Qualitätssicherungsstufen (QSS) eingeteilt.» Die Einteilung selbst liegt nach Absatz 4 derselben Ziffer bei der Behörde: «Die Brandschutzbehörde legt die Qualitätssicherungsstufe (QSS 1 bis 4) fest.» Sie kann die Stufe nach demselben Absatz bei gravierenden Gründen höher oder tiefer ansetzen und nach Absatz 5 zusätzliche branchenspezifische Massnahmen verlangen.
Für Gebäude mit uneinheitlichem Bild gibt Ziffer 2.3 Abs. 3 die Richtung vor: «Bei möglicher unterschiedlicher Einstufung ist die jeweils höhere Qualitätssicherungsstufe (QSS) für die gesamte Baute oder Anlage massgebend.» Bei klar abgegrenzten Gebäudeteilen lässt derselbe Absatz mehrere Stufen nebeneinander zu.
Wie weit die Pflicht aus Art. 17 der Brandschutznorm an einem einzelnen Bauvorhaben reicht, beantwortet die Einteilung in QSS 1 bis QSS 4 nach Ziffer 2.3 der Brandschutzrichtlinie 11-15de.
Woran die Stufe hängt
Die Tabelle in Ziffer 3.3.1 der Richtlinie kreuzt die Nutzung mit der Gebäudehöhe. Wohnen, Büro und Schule stehen bei Gebäuden geringer und mittlerer Höhe auf QSS 1 und in Hochhäusern auf QSS 2. Verkaufsgeschäfte, Räume mit einer Personenbelegung über 300 und Hochregallager beginnen bei QSS 2. Bauten mit unbekannter Nutzung stehen bei geringer Höhe auf QSS 2 und ab mittlerer Höhe auf QSS 3.
Eine zweite Tabelle in Ziffer 3.4.1 rechnet dieselbe Skala für Teilbereiche mit besonderen Brandrisiken durch, darunter Atrien, Doppelfassaden und Brandabschnittsflächen über 7200 m2. Über beiden Tabellen steht derselbe Vorbehalt, in Ziffer 3.3.1 als «Objektspezifisch kann die Brandschutzbehörde eine höhere oder tiefere QSS festlegen.» und in Ziffer 3.4.1 im gleichen Sinn, dort erweitert um den klar abgegrenzten Gebäudeteil.
Was die Stufe an Personen verlangt
Auf der untersten Stufe bleibt die Verantwortung im Projekt. Ziffer 5.1.2 Abs. 1 der Richtlinie hält fest: «In der Projektorganisation QSS 1 nimmt üblicherweise der Gesamtleiter die Aufgaben des QS-Verantwortlichen Brandschutz gemäss Ziffer 3.2.2 wahr und ist für die Qualitätssicherung im Brandschutz verantwortlich.» Ab QSS 2 ist es nach Ziffer 5.2.2 Abs. 1 «ein Brandschutzfachmann VKF oder eine Person mit einer gleichwertigen Ausbildung», ab QSS 3 nennen die Ziffern 5.3.2 und 5.4.3 Abs. 4 den Brandschutzexperten VKF. Ziffer 3.2.2 Abs. 2 fasst das zusammen: «In Abhängigkeit der Qualitätssicherungsstufe muss der QS-Verantwortliche Brandschutz über eine Anerkennung zum Brandschutzfachmann VKF respektive Brandschutzexperten VKF oder über eine gleichwertige Ausbildung verfügen.»
Für diese Anerkennungen hat die Richtlinie in Ziffer 8 zwei Übergangszeiten von je fünf Jahren nach der Inkraftsetzung gesetzt, eine für den Brandschutzfachmann VKF und eine für den Brandschutzexperten VKF. Ziffer 7 nennt als Tag der Inkraftsetzung den 1. Januar 2015; von diesem Datum an gerechnet sind beide Fristen abgelaufen. Wie die Vorschriften der VKF überhaupt zu geltendem Recht werden, behandelt der Eintrag zum VKF-Brandschutzregister.
Auf der obersten Stufe kommt eine weitere Rolle hinzu. Nach Ziffer 5.4.1 Abs. 1 kann die Brandschutzbehörde die Brandsicherheit teilweise oder ganz durch ein unabhängiges Kontrollorgan Brandschutz prüfen lassen; Ziffer 5.4.5 Abs. 3 verlangt von diesem, es sei eine von der Behörde und von den Betroffenen «rechtlich unabhängige Person». Ziffer 4.1.1 verlangt daneben von der Eigentümer- und Nutzerschaft, sie stelle «die projekt- und objektspezifische Organisation sicher».
Ein Gericht rechnet mit der Stufe
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Einstufung im Entscheid VB.2019.00060 vom 30. April 2020 zum Prüfstein einer Rechtsfrage gemacht. Es ging um die Umnutzung eines Appartementhauses in ein Hotel und um die Anpassung der bestehenden Baute an die Brandschutzvorschriften. In Erwägung 6.1 hält das Gericht fest, im Kanton Zürich fänden Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinien über § 1 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz vom 8. Dezember 2004 Anwendung.
In Erwägung 6.3 zieht das Gericht dann die Stufe heran: «Als Bauten und Anlagen mit erhöhtem Brandrisiko gelten insbesondere solche, die aufgrund ihrer Nutzung oder besonderer Brandrisiken […] der Qualitätssicherungsstufe 2 oder höher zugeordnet sind.» Da Beherbergungsbetriebe nach der Tabelle in Ziffer 3.3.1 auf QSS 2 stehen und die bisherige Appartementnutzung auf QSS 1, bewirkte die Umnutzung nach der Beurteilung der Vorinstanz ein höheres feuerpolizeiliches Risiko und damit eine wesentliche Änderung im Sinn von Art. 2 Abs. 2 der Brandschutznorm.
Das Gericht hat die Rüge der Beschwerdeführenden mitbehandelt, aus der Einstufung dürfe kein pauschaler Schluss auf ein höheres Risiko gezogen werden. In Erwägung 6.5 hält es dazu fest, die Gegenseite habe «nicht pauschalisierend auf die Einordnung der Qualitätssicherungsstufen» abgestellt; sie habe ihre Annahme eines erhöhten Brandrisikos eigens begründet. Die Stufe hat in diesem Entscheid also getragen, ohne die Begründung zu ersetzen.
Der Ausdruck «Qualitätssicherungsstufe» erscheint in der Rechtsprechungssammlung entscheidsuche.ch achtmal, gemessen am 03.09.2026 gegen 795 386 Dokumente; die übrigen sieben stammen aus Basel-Stadt, Bern, Solothurn, St. Gallen und noch einmal aus Zürich.
Die Grenze zur Instandhaltung im Betrieb
Zwei Pflichten laufen an derselben Tür nebeneinander und stammen aus verschiedenen Rechtskreisen. Die Instandhaltung eines Antriebs im laufenden Betrieb hängt an Art. 32b Abs. 1 der Verordnung über die Unfallverhütung und an den Regelwerken der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit; sie ist in einem eigenen Eintrag dieses Lexikons behandelt und wird hier nicht wiederholt. Die Qualitätssicherungspflicht nach Art. 17 der Brandschutznorm richtet sich an die am Bauvorhaben Beteiligten und deckt den gesamten Lebenszyklus ab.
Eine zweite Grenze verläuft im Brandschutzrecht selbst. Welche Papiere beim Bezug übergeben und später nachgeführt werden, regelt Art. 18 der Brandschutznorm zusammen mit Ziffer 2.2 der Richtlinie 11-15de; das ist ein eigener Gegenstand. Der Umgang mit einer Abweichung an einem anerkannten Bauteil steht im Eintrag zum Schloss- und Zylinderwechsel an der Brandschutztür.
Bei Streit über die Verantwortung für die Qualitätssicherung an einem Bauvorhaben ist eine Rechtsberatung oder die Schlichtungsbehörde die Adresse für eine Beurteilung; dieser Eintrag referiert den Wortlaut der beiden Dokumente.
Was am Schluss geprüft wird, richtet sich nach derselben Einteilung. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 der Richtlinie sagt für die höchste Stufe: «Die Brandschutzbehörde legt den Prüfungsumfang fest und stimmt einem vorgeschlagenen Kontrollorgan Brandschutz und dem detaillierten Leistungsbild des Kontrollorgans Brandschutz zu.» Über den Umfang dieser Prüfung entscheidet damit die Stufe, in die das Objekt eingeteilt worden ist.
Häufiger Irrtum
Art. 17 der VKF-Brandschutznorm regelt die Sorgfaltspflicht der Eigentümer- und Nutzerschaft.
Diese Zuordnung ist über eine frei zugängliche Verbandsschrift bis heute im Umlauf; ob sie einer abgelösten Normfassung folgt oder die Nummer schlicht falsch trägt, ist hier nicht entschieden: die Fassung 1-03 der Brandschutznorm liegt im geprüften Bestand nicht vor. Das Technische Merkblatt Nr. 008 des Verbands Schweizerische Türenbranche, Version 2009_1, führt in Kapitel 6 eine Liste von Gesetzesartikeln und gibt darin an: «VKF Norm Art. 17.2: Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen sorgen dafür, dass die Sicherheit von Personen, Tieren und Sachen gewährleistet ist.» In der seit dem 1. Januar 2015 geltenden Fassung 1-15de trägt Art. 17 den Randtitel «Qualitätssicherungspflicht». Der vom Merkblatt wiedergegebene Satz steht dort unter dem Randtitel «Sorgfaltspflicht» in Art. 19 Abs. 2 und lautet: «Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen sorgen in Eigenverantwortung dafür, dass die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleistet ist.» Neben der Nummer hat sich auch der Wortlaut geändert: «in Eigenverantwortung» ist hinzugekommen und «Tieren» weggefallen. Eine Artikelnummer aus einem Merkblatt der Jahre 2003 bis 2009 trägt deshalb im geltenden Recht regelmässig einen anderen Inhalt.
Verwandte Begriffe
Quellen
- [1]Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern: Brandschutznorm 1-15de, in Kraft seit 1. Januar 2015; gelesen Art. 2 Abs. 2 Anpassung bestehender Bauten, Art. 3 Betroffene, Art. 17 Qualitätssicherungspflicht und Art. 19 Sorgfaltspflicht, Fassung vom 01.01.2015, abgerufen 03.09.2026
- [2]Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF, Bern: Brandschutzrichtlinie Qualitätssicherung im Brandschutz, 01.01.2019 / 11-15de, 28 Seiten, mit den vom IOTH am 20. September 2018 genehmigten Änderungen; gelesen Ziffer 1 Geltungsbereich, Ziffer 2.1 und 2.3 Grundsätze, Ziffer 3.2.2 sowie die Tabellen 3.3.1 und 3.4.1, Ziffer 4.1.1, Ziffer 4.1.6 Bst. c, Ziffer 5.1.2, 5.2.2, 5.3.2, 5.4.1, 5.4.2, 5.4.3 und 5.4.5 sowie Ziffer 8 Übergangsbestimmungen, Fassung vom 01.01.2019, abgerufen 03.09.2026
- [3]Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 1. Abteilung, 1. Kammer: VB.2019.00060, Entscheid vom 30. April 2020, Baubewilligung und Brandschutzvorschriften bei der Umnutzung eines Appartementhauses in ein Hotel; gelesen die Erwägungen 6.1, 6.3, 6.4 und 6.5, 30.04.2020, abgerufen 03.09.2026
- [4]Verband Schweizerische Türenbranche VST: Technisches Merkblatt Nr. 008 Brandschutztüren, Version 2009_1; gelesen Kapitel 6 Unterhalt, Wartung und Pflege von Brandschutztüren samt der dort angefügten Liste von Normen und Gesetzesartikeln, Version 2009_1, abgerufen 03.09.2026
- [5]Eigene Volltextsuche über acht lokal vorliegende Brandschutzquellen der VKF und dreier Fachverbände: Suche nach «Qualitätssicherungsstufe» und «QSS» über die Brandschutznorm 1-15de, die Richtlinien 16-15de (Ausgabe 01.01.2017, Stand 01.12.2022) und 16-03d, die VKF-FAQ 1-004d und 15-012d, das VST-Merkblatt 008, das Merkblatt TK 004 von Metaltec Suisse und die Broschüre von Schweizerischer Metall-Union und VST (zusammen 201 517 Zeichen): je null Treffer; dieselbe Suche über die Brandschutzrichtlinie 11-15de: 37 Treffer für «Qualitätssicherungsstufe», davon vier erst nach Auflösung der Trennstriche am Zeilenumbruch zählbar, und 100 für «QSS», gemessen 03.09.2026
- [6]entscheidsuche.ch, Volltextsuche über die Rechtsprechungssammlung: Suche nach «Qualitätssicherungsstufe» gegen einen Gesamtbestand von 795 386 Dokumenten: 8 Treffer, davon je einer aus Basel-Stadt, Zürich (Verwaltungsgericht), St. Gallen, Solothurn und Zürich (Baurekursgericht) sowie drei aus dem Kanton Bern, gemessen 03.09.2026
Stand:
Falls ein Schlüsseldienst an einem Bauvorhaben ein Schloss an einem Brandschutzabschluss setzt, zählt Art. 3 Bst. b der Brandschutznorm auch diesen Betrieb zu den Adressaten der Brandschutzvorschriften. Welche Unterlagen ein solcher Betrieb nach Ziffer 4.1.6 Bst. c der Brandschutzrichtlinie 11-15de abzugeben hat, führt der Eintrag zur Dokumentationspflicht und zum Brandschutznachweis aus. Der Herausgeber dieses Lexikons verkauft Schloss- und Zylinderwechsel und ist an derselben Stelle gebunden, an der dieser Eintrag eine Pflicht referiert. Die Stufen, die Qualifikationen und die Übergangszeiten auf dieser Seite stammen aus der Brandschutzrichtlinie und aus einem Gerichtsentscheid; das eigene Angebot hat daran keinen Anteil.
Steht bei Ihnen ein Eingriff an einem Brandschutzabschluss an, sagen wir Ihnen vorher, welche Unterlagen wir dazu liefern und an wen sie im Projekt gehen. Welche Qualitätssicherungsstufe für Ihr Objekt gilt, erfahren Sie bei Ihrer Brandschutzbehörde.