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Notfall & Schadensbilder

Die verzogene Tür, die nicht mehr schliesst

Eine Tür, die sich nicht mehr schliessen lässt, ist nicht schon deshalb mangelhaft, weil das Türblatt verformt ist. Das Merkblatt Nr. 006 des Verbandes Schweizerische Türenbranche, Version 2024, stellt darauf ab, ob das montierte Türelement die vereinbarten Leistungseigenschaften über den gesamten Lebenszyklus erfüllen kann. Die Nachweise dafür werden in der Schweiz in der Regel am Türblatt allein geführt.

Kurzfassung

  • Das Merkblatt trennt die Verformung des Türblattes von der Mangelfrage. Massgeblich ist nicht, wie stark sich das Blatt verzogen hat, sondern was das montierte Türelement noch leistet.
  • Für ausserordentliche Wetterextreme sagt der Verband ausdrücklich, dass eine kurzzeitige Beeinträchtigung ohne Schaden an der Konstruktion kein Mangel ist.
  • Neben der Verformung nennt das Merkblatt vier weitere Grössen, die Dichtigkeit und Bedienbarkeit beeinflussen: Montagequalität, Beschlägeauswahl und deren Justierung, Verarbeitung und Dichtungskonzept.
  • Ohne dass eine einzige Zahl fällt, entscheidet das Merkblatt die Frage: Den Mangel macht das Verfehlen der vereinbarten Leistungseigenschaften am montierten Element aus und nicht die Verformung des Türblattes.

  • Die Klassen des Merkblatts sagen, welche Tür an welchen Einsatzort gehört. Ihre Millimetergrenzen stammen aus einer kostenpflichtigen Norm und stehen deshalb nicht auf dieser Seite.

In der Schweiz

Die Unterlage, an der dieser Fall hängt, ist das Technische Merkblatt Nr. 006 «Verformung von Türen» des Verbandes Schweizerische Türenbranche, Version 2024, elf Seiten. Eine Rechtsquelle ist es nicht, und es sagt das selbst: «Dieses Merkblatt ist ein Hilfsmittel und eine Empfehlung für den Bauplaner und Unternehmer zur korrekten Ausschreibung und Wahl von Türblättern bzw. Türelementen aufgrund der zu erwartenden Klimabeanspruchungen in Abhängigkeit verschiedener Nutzungskriterien.» Der schweizerische Teil steht auf Seite 7: «In der Schweiz erfolgen die Nachweise für die Verformung in der Regel an Türblättern unabhängig von dem gesamten Türelement, das heisst ohne Rahmen / Zarge und Beschläge.» Geprüft und klassifiziert wird also das Türblatt allein, beurteilt wird nach Seite 4 das montierte Element. Als schweizerische Grundlagen führt Seite 3 die SIA 343 und die SIA 180 auf, dazu acht Normen der Reihe SN EN. Zwei Vorbehalte des Merkblatts über sich selbst gehören zu jeder Berufung darauf, der erste auf Seite 4: «Die Nachweise sind daher nur eine Annäherung an die realen Umgebungsbedingungen und gewährleisten nicht zwingend die Gebrauchstauglichkeit.» Der zweite steht auf Seite 1: «Die Anwendung dieses Merkblatts entbindet Planer, Hersteller, Lieferanten und Unternehmer nicht von ihrer eigenen Sorgfaltspflicht.»

Mangel oder zulässige Verformung: die Grenze, wie das Merkblatt sie in Worten ziehtTitel: Gegenüberstellung nach Merkblatt Nr. 006 des Verbandes Schweizerische Türenbranche Stand: Version 2024, elf Seiten Hinweis zur zeichnung: Ohne Millimeterwerte. Die Klassentabelle des Merkblatts gibt die Klassifizierung der kostenpflichtigen SN EN 12219 wieder und bleibt deshalb draussen; dasselbe gilt für die Prüfklimate nach SN EN 1121. Spalte links: Nicht gebrauchstauglich Spalte rechts: Zulässige Verformung Gegenüberstellung von Nicht gebrauchstauglich und Zulässige Verformung in 5 Merkmalen: Massstab: Nicht gebrauchstauglich: Das vollständig montierte Türelement erfüllt die vereinbarten Leistungseigenschaften nicht. (Merkblatt Nr. 006, Seite 4), Zulässige Verformung: Es erfüllt sie über den gesamten Lebenszyklus, auch wenn sich das Türblatt sichtbar verformt hat. (Merkblatt Nr. 006, Seite 4); Wetterextrem: Nicht gebrauchstauglich: Die Konstruktion nimmt Schaden. (Merkblatt Nr. 006, Seite 4), Zulässige Verformung: Die Gebrauchstauglichkeit ist kurzzeitig beeinträchtigt, die Konstruktion bleibt ohne Schaden. (Merkblatt Nr. 006, Seite 4, wörtlich als kein Mangel bezeichnet); Bedienbarkeit: Nicht gebrauchstauglich: Das Türblatt lässt sich nicht mehr oder nur mit unverhältnismässig hohem Kraftaufwand öffnen, schliessen oder verriegeln. (Merkblatt Nr. 006, Seite 5, zweiter Spiegelstrich), Zulässige Verformung: Öffnen, Schliessen und Verriegeln bleiben im gewohnten Kraftaufwand. (Umkehrschluss aus derselben Stelle); Dichtigkeit: Nicht gebrauchstauglich: Das Türblatt liegt nicht mehr an der Dichtung an, ein Spalt entsteht. (Merkblatt Nr. 006, Seite 5, erster Spiegelstrich), Zulässige Verformung: Das Türblatt liegt an der Dichtung an. (Umkehrschluss aus derselben Stelle); Anteil der Verformung: Nicht gebrauchstauglich: Die Verformung ist eine von fünf Grössen, die das Merkblatt für die Gebrauchstauglichkeit bezüglich Dichtigkeit und Bedienbarkeit des Türelementes nennt; die vier anderen können denselben Zustand ohne sie erzeugen. (Merkblatt Nr. 006, Seite 4), Zulässige Verformung: Montagequalität, Beschlägeauswahl und deren Justierung, Verarbeitung und Dichtungskonzept sind in Ordnung. (Merkblatt Nr. 006, Seite 4).Titel: Gegenüberstellung nach Merkblatt Nr. 006 des Verbandes Schweizerische TürenbrancheStand: Version 2024, elf SeitenHinweis zur zeichnung: Ohne Millimeterwerte. Die Klassentabelle des Merkblatts gibt die Klassifizierung derkostenpflichtigen SN EN 12219 wieder und bleibt deshalb draussen; dasselbe gilt für die Prüfklimate nach SN EN 1121.Spalte links: Nicht gebrauchstauglichSpalte rechts: Zulässige VerformungNicht gebrauchstauglichZulässige VerformungMassstabDas vollständig montierte Türelementerfüllt die vereinbartenLeistungseigenschaften nicht.Merkblatt Nr. 006, Seite 4Es erfüllt sie über den gesamtenLebenszyklus, auch wenn sich dasTürblatt sichtbar verformt hat.Merkblatt Nr. 006, Seite 4WetterextremDie Konstruktion nimmt Schaden.Merkblatt Nr. 006, Seite 4Die Gebrauchstauglichkeit ist kurzzeitigbeeinträchtigt, die Konstruktion bleibtohne Schaden.Merkblatt Nr. 006, Seite 4, wörtlich als keinMangel bezeichnetBedienbarkeitDas Türblatt lässt sich nicht mehr odernur mit unverhältnismässig hohemKraftaufwand öffnen, schliessen oderverriegeln.Merkblatt Nr. 006, Seite 5, zweiterSpiegelstrichÖffnen, Schliessen und Verriegelnbleiben im gewohnten Kraftaufwand.Umkehrschluss aus derselben StelleDichtigkeitDas Türblatt liegt nicht mehr an derDichtung an, ein Spalt entsteht.Merkblatt Nr. 006, Seite 5, ersterSpiegelstrichDas Türblatt liegt an der Dichtung an.Umkehrschluss aus derselben StelleAnteil der VerformungDie Verformung ist eine von fünfGrössen, die das Merkblatt für dieGebrauchstauglichkeit bezüglichDichtigkeit und Bedienbarkeit desTürelementes nennt; die vier anderenkönnen denselben Zustand ohne sieerzeugen.Merkblatt Nr. 006, Seite 4Montagequalität, Beschlägeauswahl undderen Justierung, Verarbeitung undDichtungskonzept sind in Ordnung.Merkblatt Nr. 006, Seite 4
Mangel oder zulässige Verformung: die Grenze, wie das Merkblatt sie in Worten zieht

Die Frage, auf die dieses Merkblatt antwortet

Zu einer Tür, die nicht mehr zugeht, wird meist ein Verfahren gesucht, und das Merkblatt liefert keines. Es sagt nicht, wie ein verformtes Türblatt wieder in die Ebene kommt, sondern wann die Verformung ein Mangel ist. Daran hängt, wer die Instandstellung veranlassen muss und wer sie bezahlt.

Der Massstab steht auf Seite 4 und kommt ohne jede Zahl aus: «Ob die Verformung des Türblattes ein Mangel darstellt oder nicht, entscheidet nicht allein dessen Verformung, sondern vielmehr, ob das vollständig montierte Türelement die vereinbarten Leistungseigenschaften über dessen gesamten Lebenszyklus erfüllen kann.»

Zwei Dinge fallen daran auf. Bezugspunkt ist das montierte Türelement samt Rahmen und Zarge und nicht das Türblatt. Und massgeblich ist, was es über den gesamten Lebenszyklus leisten kann, nicht sein Zustand an einem einzelnen Tag.

Derselbe Satz steht im Merkblatt zweimal und endet nicht gleich. Die Fassung auf Seite 1 endet bei den vereinbarten Leistungseigenschaften, die auf Seite 4 setzt den Lebenszyklus davor; zitiert ist hier die weitergehende.

Was der Verband ausdrücklich zu keinem Mangel erklärt

Ein Satz auf Seite 4 dreht die Blickrichtung um und sagt, was kein Mangel ist: «Ausserordentlich auftretende Wetterextreme (z.B. ungewöhnliche Kältewelle) können die Gebrauchstauglichkeit kurzzeitig beeinträchtigen, dürfen aber zu keinem Schaden der Konstruktion führen. Dies stellt kein Mangel dar.»

Die Grenze läuft damit bei der Konstruktion. Eine Kältewelle darf eine Tür vorübergehend klemmen lassen; beschädigen darf sie sie nicht. Eine nach einem Kälteeinbruch schwergängige Haustür ist nach diesem Massstab ein erwartbarer Zustand und noch kein Mangel.

Zu den Ursachen nennt dieselbe Seite eine, die im Haus selbst liegt: «Ursache für verformte Türblätter können auch unzulässige Raumluftfeuchten sein.» Beurteilt wird sie nach der SIA 180 über Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden, und die zulässige Raumluftfeuchte ist dabei kein fester Wert, sondern hängt von Aussen- und Innenraumtemperatur ab. Vier weitere Faktoren führt dieselbe Seite als Auflage für die Wahl des Türblattes und die Ausführung der Türkonstruktion auf: Gebäudestandort und Gebäudeausrichtung, direkte Sonnenbestrahlung, die Farbe der Türblattoberfläche und eine Abweichung der eingesetzten von den geprüften Türblattdimensionen.

Zwei Bilder, und im Alltag heissen beide gleich

Seite 5 führt Beispiele von nicht gebrauchstauglichen Türen, und es sind zwei. Im ersten liegt das Türblatt nicht mehr an der Dichtung an, ein Spalt entsteht, und Schalldämmung, Wärmedämmung und Luftdichtigkeit sind dahin; bei Hauseingangstüren kann die im Winter durchströmende warme Innenluft nach dem Merkblatt Kondensatschäden verursachen.

Das zweite löst die Frage nach dem Schlüsseldienst aus und steht dort wörtlich: «Das Türblatt hat sich stark verformt, so dass es sich nicht mehr oder nur mit unverhältnismässig hohem Kraftaufwand öffnen, schliessen oder verriegeln lässt.»

Für die Kostenfrage ist der Unterschied erheblich: Das erste Bild betrifft die Dichtigkeit und zeigt sich oft erst am Kondensat, das zweite die Bedienbarkeit und meldet sich sofort.

Die Verformung ist eine von fünf Grössen

Das Merkblatt führt auf Seite 4 unter der Einleitung «Nebst der Türblattverformung beeinflussen nachfolgende Faktoren die Gebrauchstauglichkeit bezüglich Dichtigkeit und Bedienbarkeit des Türelementes:» vier weitere Punkte auf: Montagequalität, Beschlägeauswahl und deren Justierung, Verarbeitung sowie Dichtungskonzept. Vier von fünf Grössen haben mit der Geometrie des Blattes nichts zu tun.

Daraus folgt eine andere Reihenfolge der Fragen, als die Suchsprache nahelegt: nicht, wie sich das Blatt richten lässt, sondern welche der fünf Grössen den Zustand erzeugt. Welche Masse die Hersteller für Falzluft, Bandeinstellung und Schliessblech vorgeben, steht im Eintrag zu den Störungen an Schloss, Zylinder und Tür; hier bleibt es ohne Werte.

Wofür die Klassen taugen und wofür nicht

Auf Seite 6 leitet der Verband seine Tabelle mit einem Satz ein, der ihren Rang bestimmt: «Nachfolgende Tabelle enthält Empfehlungen zu der geeigneten Klimaklasse in Abhängigkeit zu der Funktion/ dem Einsatzbereich des Türelementes.» Es ist damit Verbandsgut und keine Normwiedergabe.

Für Aussentüren stellt sie Hauseingangstüren, Laubengangtüren und Keller-Nebeneingangstüren nebeneinander und ordnet sie sämtlich der höchsten der drei Verformungsklassen zu. Das Anwendungsbeispiel auf Seite 11 rechnet es für den häufigsten Fall vor: für eine Hauseingangstür mit direkter Sonneneinstrahlung «Verformungsklasse 3 bei Prüfklima c, d, e».

Das ist ein Auswahlkriterium: Die Klassenbezeichnung sagt, welche Tür an welchen Ort gehört. Was hier dagegen fehlt, sind die Millimetergrenzen der Klassen. Sie stehen auf Seite 10 unter der Überschrift Verformungsklasse nach SN EN 12219 und geben die Klassifizierungstabelle einer kostenpflichtigen Norm wieder; dasselbe gilt für die Werte der Prüfklimate unter der Überschrift Klimate nach SN EN 1121. Von solchen Normen nennt dieses Lexikon Nummer, Titel und Anwendungsbereich: Die SN EN 12219 von 1999 heisst im Merkblatt «Türen - Klimaeinflüsse - Anforderungen und Klassifizierung», die SN EN 1121 von 2000 beschreibt das Prüfverfahren für das Verhalten einer Tür zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten. Die Bezeichnungen bleiben lesbar, ihre Werte nicht.

Wo dieses Merkblatt aufhört

Merkblatt Nr. 006 in der Version 2024, elf Seiten ganz gelesen, und die drei Fälle, die es unterscheidet, nämlich zwei nicht gebrauchstaugliche und einen ausdrücklich mangelfreien: Zum Schloss selbst steht darin nichts. Über die elf Seiten kommen die Wörter Schloss, Zylinder, Falle und Schliessblech je null Mal vor; die Zeichenfolge Riegel ebenfalls, und ihre zwei Rohtreffer bei ignorierter Gross- und Kleinschreibung stecken beide im Wort Verriegeln, das an zwei Stellen als Bedienfunktion neben Öffnen und Schliessen erscheint. Was ein Schloss klemmen lässt, ist mit diesem Merkblatt nicht zu beantworten.

Nicht gemessen ist, ob die beiden Anhänge zu diesem Merkblatt, die hier nicht vorlagen, die Grenze anders ziehen.

Ob eine Verformung im Einzelfall ein Mangel ist, entscheidet sich am Vereinbarten und am Sachverhalt, nicht an einem Merkblatt allein. Im Zweifel ist das mit einer Rechtsberatung oder der zuständigen Schlichtungsbehörde zu klären.

Was daraus für die Rechnung folgt

Die Kette ist kurz und trägt ohne eine einzige technische Angabe. Ein verformtes Türblatt ist für sich genommen noch kein Mangel. Zum Mangel wird der Zustand erst, wenn das montierte Türelement die vereinbarten Leistungseigenschaften nicht mehr erbringt, und ab da ist die Frage eine des Vertrags.

Wie die Abgrenzung zwischen Kauf und Werkvertrag läuft und welche Rügeobliegenheiten daran hängen, führt der Eintrag zum Anfertigen eines Schlüssels und der Kaufgewährleistung aus. Das Merkblatt dient dabei beiden Seiten: der Bauherrschaft als Massstab, der nicht am Augenschein hängt, der Unternehmerin als Satz, mit dem sich eine Kältewelle von einem Mangel trennen lässt.

Das Merkblatt führt bei einer Tür, die nicht mehr zugeht, zu einer Zuständigkeit und zu keinem Handgriff. Und hier bleibt es bei der Grenze, die das Merkblatt in Worten zieht und nicht in Millimetern.

Häufiger Irrtum

Wenn eine Tür klemmt, ist sie verzogen, und eine verzogene Tür ist ein Mangel.

Das Merkblatt Nr. 006 des Verbandes Schweizerische Türenbranche kehrt beide Schlüsse um. Neben der Türblattverformung nennt es vier weitere Grössen, die Dichtigkeit und Bedienbarkeit eines Türelementes beeinflussen: Montagequalität, Beschlägeauswahl und deren Justierung, Verarbeitung und Dichtungskonzept. Und den Mangel macht es daran fest, ob das vollständig montierte Türelement die vereinbarten Leistungseigenschaften über den gesamten Lebenszyklus erfüllen kann, und nicht an der Verformung. Für ausserordentliche Wetterextreme hält es überdies ausdrücklich fest, eine kurzzeitige Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit ohne Schaden an der Konstruktion stelle keinen Mangel dar.

Verwandte Begriffe

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Quellen

  1. [1]Verband Schweizerische Türenbranche (VST): Technisches Merkblatt Nr. 006, Verformung von Türen, Version 2024, ersetzt Version 2009_01, 11 Seiten; zitiert sind Seite 1 (Zweck und Sorgfaltsvorbehalt), Seite 3 (Normengrundlagen), Seite 4 (Mangeldefinition, Nicht-Mangel bei Wetterextremen, Einflussgrössen, Ursachen), Seite 5 (Beispiele nicht gebrauchstauglicher Türen), Seite 6 (Empfehlung zur Klimaklasse), Seite 7 (Nachweispraxis in der Schweiz) und Seite 11 (Anwendungsbeispiel Aussentür); auf Seite 10 verweist der Eintrag ohne Zitat, als Ort der ausgelassenen Klassentabelle, Version 2024, lokale Kopie gelesen am 4. September 2026

Stand:

Gleichwohl verkauft die Redaktion dieses Lexikons einen Teil dessen, wovon diese Seite handelt: Der Betrieb öffnet Türen, tauscht Schlösser und Zylinder aus und stellt dafür Anfahrt und Arbeitszeit in Rechnung. Eine Tür, die nicht mehr zugeht, führt zu einem Anruf, und ein Eintrag, der diese Frage auf die Mangelfrage umlenkt, wirkt auf denselben Anruf hin. Deshalb steht hier kein Betrag und keine Empfehlung zu einem Austausch; was an einer verformten Tür zu tun sei, sagt diese Seite nicht. Alles Inhaltliche stammt aus dem Merkblatt eines Verbandes, an dessen Herausgabe der Betrieb nicht beteiligt ist.

Wenn eine Tür nicht mehr zugeht, sehen wir zuerst nach, ob Schloss, Beschlag oder das Türblatt selbst den Zustand erzeugt. Danach sagen wir Ihnen, was in unsere Zuständigkeit fällt und was Sie mit der Bauherrschaft oder dem Lieferanten der Tür klären müssen.