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Notfall & Schadensbilder

Ausgesperrt, wer die Tür öffnet

In StGB, OR und ZGB steht weder das Wort Aussperrung noch ein Tatbestand oder Anspruch, der an das blosse Ausgeschlossensein anknüpft. Wer vor der zugefallenen eigenen Tür steht, hat deshalb keine Bundesnorm im Rücken, erteilt einen Auftrag und trägt die Kosten selbst. Ob eine Behörde ausrückt, richtet sich nach kantonalem Recht. Wen Sie zuerst anrufen, kann die Deckung halbieren.

Kurzfassung

  • Volltextsuche in den Fedlex-Fassungen von StGB, OR und ZGB: null Treffer auf «Aussperrung» und auf «ausgesperrt». In diesen drei Bundeserlassen knüpft an die Lage kein Tatbestand und kein Anspruch an; kantonales und kommunales Recht sagt der Befund nicht.
  • Verwaltung oder Hauswart sind der erste und billigste Anruf. Drei unabhängige Schweizer Quellen nennen sie, keine davon begründet einen Anspruch auf einen Schlüssel.
  • Prüfungsordnung und Bildungsplan der beiden amtlichen Berufsbilder für Hauswart und Betriebsunterhalt nennen das Wort «Schlüssel» kein einziges Mal. Wer einen vorhandenen Zweitschlüssel aushändigt, tut es ohne publizierte Grundlage.
  • Wer sich selbst aussperrt, zahlt selbst. Anders nach einem Einbruch: Dann liegt ein Mangel an der Mietsache vor, und die Vermieterschaft trägt die Reparatur.
  • Die Mobiliar deckt eine Türöffnung über ihre 24h HomeAssistance bis 1 000 Franken ohne Selbstbehalt, bei selbst aufgebotenem Schlüsseldienst nur bis 500 Franken.

In der Schweiz

Der Befund lässt sich am Gesetzestext selbst nachvollziehen. Die drei Erlasse, die für eine private Wohnungstür in Frage kommen, liegen als Fedlex-Volltexte vor: das Strafgesetzbuch (SR 311.0, Stand 12. Juni 2026), das Obligationenrecht (SR 220, Stand 1. Januar 2026) und das Zivilgesetzbuch (SR 210, Stand 1. Juli 2026). Eine Suche über alle drei ergibt für «Aussperrung» wie für «ausgesperrt» null Treffer, und es findet sich auch kein Tatbestand und kein Anspruch, der an das blosse Ausgeschlossensein aus der eigenen Wohnung anknüpft. Das Bundesrecht kennt den Fall damit nicht, und die Kosten trägt, wer anruft. Ob ein Polizeikorps bei blosser Aussperrung ausrückt und was das kostet, richtet sich nach kantonalem und kommunalem Recht; die Belege dazu stehen im Eintrag zur Türöffnung durch Polizei und Feuerwehr. Die einzige Zahl, die an dieser Lage etwas ändert, steht nicht im Gesetz, sondern in Versicherungsbedingungen: Die Zurich deckt eine Türöffnung nach Art. 904.3.2 ihrer Haushalt-AVB, Ausgabe 05/2026, bis maximal CHF 1'000 pro Ereignis. Wer den Betrag ausschöpfen will, muss vor dem Anruf davon wissen, denn die Reihenfolge der Telefonnummern lässt sich nachträglich nicht ändern.

Warum das Gesetz zu diesem Wort schweigt

Ausgesperrt zu sein ist eine Alltagslage, kein Rechtsverhältnis. In den drei Erlassen, die dafür in Frage kämen, fehlt nicht bloss das Wort, sondern auch jeder Tatbestand und jeder Anspruch, der an das Ausgeschlossensein aus der eigenen Wohnung anknüpft. Die Aussperrung des Arbeitsrechts meint den kollektiven Arbeitskampf.

Dieses Schweigen ist die Antwort und nicht ihre Verweigerung. Wer sich aussperrt, ruft jemanden an, schliesst einen Vertrag und trägt die Kosten; ein bundesrechtlicher Anspruch gegen die Vermieterschaft, der an das blosse Ausgeschlossensein anknüpft, besteht nicht. Die Frage, wer öffnet, beginnt deshalb nicht mit einer Norm, sondern mit einer Reihenfolge von Telefonnummern.

Tritt zur verschlossenen Tür eine Gefahr hinzu, etwa ein Kleinkind allein in der Wohnung, wird daraus ein Behördeneinsatz. Der umgekehrte Satz, ohne Gefahr sei die Türöffnung keine Behördensache, lässt sich dagegen nicht belegen: Neun Deutschschweizer Polizeikorps äussern sich dazu öffentlich nicht, und § 18 Abs. 2 der Basler Polizeiverordnung rechnet polizeiliche Türöffnungen, die vorwiegend im Interesse einer Drittperson erfolgen, über die Geschäftsführung ohne Auftrag ab. Beides steht im Eintrag zur Türöffnung durch Polizei oder Feuerwehr.

Der erste Anruf ist der billigste, und er geht nicht an einen Schlüsseldienst

Drei voneinander unabhängige Schweizer Quellen nennen dieselbe erste Adresse. SRF Espresso schrieb am 03.03.2015 wörtlich: «Haben Sie sich tagsüber ausgesperrt, rufen Sie zuerst Ihre Hausverwaltung oder den Abwart an.» Die Stiftung für Konsumentenschutz schreibt im Stand vom 24.02.2026: «Zu Bürozeiten sollten Sie, wenn möglich, zuerst Ihre Hausverwaltung oder den Hauswart kontaktieren. Allenfalls können diese Ihnen eine gute Handwerker:in empfehlen oder es ist sogar ein Ersatzschlüssel hinterlegt.» Und die Mobiliar rät auf ihrer Ratgeberseite, Stand August 2026: «Kein Zweitschlüssel: Vermieter:in, Verwaltung oder Hauswart:in anrufen.»

Alle drei beschreiben eine Möglichkeit, keine Berechtigung; beim Konsumentenschutz steht der Vorbehalt doppelt, mit «allenfalls» und mit «es ist sogar». Der Beitrag von 2015 ist elf Jahre alt und seine Beträge sind keine heutigen Preise; an der Reihenfolge der Anrufe hat sich seither nichts geändert. Ein Gegenbefund gehört daneben: Ein Ratgeber von myky vom 12.08.2025 behandelt genau diese Lage im Mehrfamilienhaus und erwähnt den Hauswart mit keinem Wort.

Wer überhaupt einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung haben darf

Das Gesetz nennt weder Schlüssel noch Hauswart. OR Art. 253 sagt nur, dass die Vermieterschaft die Sache zum Gebrauch überlässt, und OR Art. 257h Abs. 2 gibt ihr ein Besichtigungsrecht, «soweit dies für den Unterhalt, den Verkauf oder die Wiedervermietung notwendig ist», rechtzeitig anzuzeigen nach Abs. 3. Ein Recht, dafür einen Schlüssel zu behalten, steht dort nicht.

Die verbreitete Aussage, die Vermieterschaft dürfe gar keinen Schlüssel haben, ist eine Auslegung, und sie stammt von der Mieterseite. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz schreibt am 05.10.2021 wörtlich: «Die Vermieterschaft darf auch keinen Schlüssel zur Wohnung haben. Gemäss Gesetz wird der Mieterschaft eine Wohnung zum ausschliesslichen Gebrauch überlassen.» Vorgedruckte Klauseln über einen hinterlegten Schlüssel hält er für ungültig, und zum Passepartout zitiert SRF am 18.08.2025 denselben Verbandsjuristen: «Dies ist nur erlaubt, wenn die Mieterinnen und Mieter zustimmen.»

Im selben Beitrag steht die Gegenposition des Hauseigentümerverbands zur umgekehrten Richtung: Für einen eigenmächtigen Zylinderwechsel durch die Mieterschaft «braucht es die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin». Beides sind Verbandsauffassungen, keine Gerichtsentscheide.

Ob ein vorhandener Schlüssel herausgegeben werden darf, ist ungeklärt

Besitz und Herausgabe sind zwei Fragen, und nur die erste ist beantwortet. Ob ein Hauswart oder eine Verwaltung einen rechtmässig vorhandenen Zweit- oder Generalschlüssel bei einer Aussperrung aushändigen darf, sagt keine neutrale Schweizer Quelle. Durchsucht wurden zehn Domains: die vollständige Sitemap des Mieterverbands mit 690 Adressen, die interne Suche des Hauseigentümerverbands mit je null Treffern auf «Generalschlüssel», «257h» und «ausgesperrt», 1 984 Einträge bei svit.ch und die Artikelbestände von Beobachter und SRF.

Die amtlichen Bildungserlasse helfen nicht weiter, und das auf eine Weise, die selbst etwas aussagt. Die Berufsbeschreibungen auf berufsberatung.ch nennen den Schlüssel durchaus, etwa die Schlüsselübergabe für Mietobjekte; in den verbindlichen Dokumenten fehlt er. In der Prüfungsordnung zum Hauswart mit eidgenössischem Fachausweis (SBFI-Nummer 80241) kommt das Wort «Schlüssel» kein einziges Mal vor, im Bildungsplan Betriebsunterhalt EFZ (SBFI-Nummer 80202) ebenso wenig; und wo der Fachverband der Hauswarte «die Führung des Schlüssel- und Mobiliarinventars» doch nennt, steht sie im Abschnitt über Grossanlagen.

Der Anruf bleibt den Versuch wert, weil er nichts kostet. Ein Anspruch folgt daraus nicht, und ein Hauswart, der ablehnt, verhält sich nicht falsch.

Wer zahlt, wenn die Tür hinter Ihnen zufällt

Zur Kostentragung im Mietverhältnis gibt es genau eine neutrale Schweizer Zuordnung. SRF Espresso schrieb am 09.12.2021 wörtlich: «Vergisst oder verliert eine Mieterin ihre Wohnungsschlüssel und muss deshalb die Türe von einem Schlüsselservice öffnen lassen, so ist klar: Die Kosten für den Schlüsselservice muss sie aus der eigenen Tasche bezahlen.»

Die Gegenausnahme steht im selben Beitrag: «In diesem Fall liegt durch den Einbruch ein Mangel an der Mietsache vor. Für die Reparatur muss die Vermieterin aufkommen.» Die Rechnung verschiebt also nicht die Türöffnung, sondern der Mangel. Wer sich ausgesperrt hat, hat keinen Mangel und keine Gegenpartei.

Die Deckung hängt daran, wer den Anruf macht

Vier Anbieter wurden geprüft; ihre Angaben gelten je Anbieter, Produkt und Stand, nie für den Markt. Die Mobiliar schreibt zu ihrer 24h HomeAssistance wörtlich: «Wenn Sie den Schlüsseldienst über die 24h HomeAssistance beauftragen, übernimmt die Mobiliar ohne Selbstbehalt Kosten bis maximal 1 000 Franken. Bieten Sie selbst einen Schlüsseldienst auf, sind nur bis zu 500 Franken gedeckt.» Derselbe Schaden, halbe Deckung, und den Unterschied macht die gewählte Nummer. Die Angabe steht auf der Produkt- und Ratgeberseite, nicht in den Bedingungen; die Hausrat-AVB der Mobiliar waren als Volltext nicht beschaffbar.

Bei der Zurich liegt die Bestimmung in den Bedingungen selbst. Art. 904.3.2 der Haushalt-AVB, Ausgabe 05/2026, hält fest, dass die Zurich die Hilfe durch eine Fachperson «organisiert», wenn versicherte Personen Türen und Tore nicht öffnen können, und zieht dann die Grenze: «Nicht versichert sind die weitergehenden Kosten wie die definitive Reparatur bzw. der Austausch des Schlosses.» Das erklärt die häufigste Enttäuschung: Die Öffnung ist gedeckt, der neue Zylinder nicht.

AXA nennt öffentlich weder Maximalbetrag noch Selbstbehalt, nur die Leistung: «Im Notfall organisieren wir innert 24 Stunden einen Schlüsseldienst für Sie, ein Anruf unter 0800 809 809 genügt.» Der TCS ist der einzige der vier, der die Abrechnungsrichtung ausspricht: Er übernimmt «die Kosten für bis zu zwei Einsätze von je 45 Minuten pro Jahr inklusive Fahrkosten» und begleicht «die Rechnung direkt bei der Handwerksfirma». TCS Home steht nur Mitgliedern mit Wohneigentum offen, der Mieterschaft also nicht.

Wer am Ende Ihr Vertragspartner ist, steht in keiner Bedingung

Alle vier Anbieter schreiben, sie organisierten den Einsatz oder böten eine Fachperson auf; «vermittelt» kommt bei keinem vor. In den vollständig durchsuchten Zurich-AVB, 56 Seiten, findet sich weder eine Klausel dazu, wer Werkvertragspartner der Fachperson wird, noch ein Haftungsausschluss für deren Arbeit.

Die verbreitete Behauptung, der Versicherer vermittle bloss und Vertragspartner werde in jedem Fall die Kundschaft, lässt sich damit nicht aufstellen. Sie mag zutreffen, sie steht nur nirgends. Belegt ist, dass der Anbieter organisiert und bis zu einem Deckel zahlt, beim TCS zusätzlich, dass er direkt an den Betrieb zahlt.

Die Zuständigkeit für Rechnung und Türschaden steht in keiner der geprüften Bedingungen und klärt sich nur im Telefonat vor der Anfahrt. An dieser einen Antwort hängen Rechnungsstellung und Mängelrechte.

Häufiger Irrtum

Die Hausratversicherung hat eine Notfallnummer, also ist die Türöffnung gedeckt, ganz gleich, wen man ruft.

Bei der Mobiliar entscheidet die gewählte Nummer über die Höhe: Über die 24h HomeAssistance beauftragt gilt ein Deckel von 1 000 Franken ohne Selbstbehalt, bei selbst aufgebotenem Betrieb die Hälfte. Und gedeckt ist ohnehin nur die Öffnung, nicht die Instandstellung: Die Zurich schliesst in Art. 904.3.2 ihrer Haushalt-AVB die definitive Reparatur und den Austausch des Schlosses aus. Beide Angaben gelten für den jeweiligen Anbieter, sein Produkt und diesen Stand, nicht für den Markt.

Gilt das auch in Deutschland?

Deutschland
In Deutschland ist der Vertrag an der eigenen Wohnungstür ein ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag nach § 312b Abs. 1 BGB, mit einem Widerrufsrecht von 14 Tagen nach § 312g Abs. 1 und § 355 Abs. 2 BGB. § 312g Abs. 2 BGB nimmt die dringende, ausdrücklich angeforderte Reparatur davon aus, nicht aber die Zusatzleistungen und Ersatzteile, die dabei ohne Notwendigkeit mitverkauft werden.
Schweiz
Die Schweiz kennt dasselbe Muster in OR Art. 40a ff., schneidet es aber anders zu: Das Widerrufsrecht setzt nach Art. 40a Abs. 1 Bst. b voraus, dass die Leistung des Kunden 100 Franken übersteigt, und entfällt nach Art. 40c Bst. a ganz, wenn der Kunde die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat, was beim eigenen Notruf die Regel ist. Eine Rückausnahme für unnötige Zusatzverkäufe kennt das OR nicht.

Quelle [4]

Anlaufstellen bei zugefallener Tür und was jede belegbar leistetStand: 28.08.2026 Vorbemerkung: Alle Beträge gelten je Anbieter, Produkt und Stand und sagen nichts über den Markt. Zwei der vier Angaben stammen von Produktseiten, nicht aus Versicherungsbedingungen. Anlaufstellen: 4 Zeilen zu Stelle, Grundlage, Belegt, Kosten oder deckung, Offene frage, Fundstelle. Stelle: Verwaltung oder Hauswart, Grundlage: Mietvertrag. OR Art. 253 und Art. 257h nennen keinen Schlüssel, Belegt: erster und billigster Anruf, so drei unabhängige Schweizer Quellen, Kosten oder deckung: keine, wenn ein Schlüssel bereitliegt, Offene frage: ob ein vorhandener Zweit- oder Generalschlüssel herausgegeben werden darf, Fundstelle: SRF Espresso 03.03.2015, Stiftung für Konsumentenschutz 24.02.2026, Die Mobiliar August 2026; Stelle: Notfallnummer der eigenen Versicherung, Grundlage: Versicherungsvertrag, Assistance-Leistung, Belegt: der Anbieter organisiert den Einsatz und trägt die Kosten bis zu einem Deckel, Kosten oder deckung: je Anbieter verschieden, siehe zweite Tabelle, Offene frage: wer Werkvertragspartner des Betriebs wird, steht in keiner geprüften Bedingung, Fundstelle: Zurich AVB 05/2026 Art. 904.3.2, Produktseiten Mobiliar, AXA und TCS; Stelle: Selbst beauftragter Schlüsseldienst, Grundlage: Vertrag nach OR, kein Anspruch gegen die Vermieterschaft, Belegt: wer sich selbst aussperrt, zahlt selbst; nach einem Einbruch liegt dagegen ein Mangel an der Mietsache vor, Kosten oder deckung: bei der Mobiliar sinkt die Deckung auf 500 Franken, Offene frage: keine belastbare publizierte Schweizer Preisreferenz, Fundstelle: SRF Espresso 09.12.2021; Stelle: Polizei oder Feuerwehr, Grundlage: kantonales und kommunales Recht, keine Bundesnorm, Belegt: kantonal und kommunal geregelt; ob ein Korps bei blosser Aussperrung ausrückt, ist in neun geprüften Korps-Auftritten nicht publiziert, Kosten oder deckung: kantonal verschieden, Offene frage: ob ein Korps ohne Gefahrenlage ausrückt und was der Einsatz dann kostet; behandelt im eigenen Eintrag, Fundstelle: eigener Eintrag zur Türöffnung durch Polizei oder Feuerwehr. Versicherer: 4 Zeilen zu Anbieter, Deckel ueber assistance chf, Deckel bei eigener beauftragung chf, Selbstbehalt, Nicht gedeckt, Umfang, Zugang, Quellenart, Stand. Anbieter: Die Mobiliar, 24h HomeAssistance, Deckel ueber assistance chf: 1'000, Deckel bei eigener beauftragung chf: 500, Selbstbehalt: keiner bei Beauftragung über die Assistance, Nicht gedeckt: -, Umfang: -, Zugang: nur für Versicherte der genannten Produkte, Quellenart: Produkt- und Ratgeberseite, AVB nicht beschaffbar, Stand: August 2026; Anbieter: Zurich, Home Assistance, Deckel ueber assistance chf: 1'000, Deckel bei eigener beauftragung chf: -, Selbstbehalt: -, Nicht gedeckt: definitive Reparatur und Austausch des Schlosses, Umfang: Hilfe durch eine Fachperson, pro Ereignis, Zugang: versicherte Personen der Haushaltversicherung, Quellenart: AVB Art. 904.3.2, im Volltext gelesen, Stand: Ausgabe 05/2026; Anbieter: AXA, Hausratversicherung, Deckel ueber assistance chf: -, Deckel bei eigener beauftragung chf: -, Selbstbehalt: -, Nicht gedeckt: -, Umfang: Schlüsseldienst innert 24 Stunden, Zugang: Versicherte, Quellenart: Produktseite, kein Betrag publiziert, Stand: abgerufen 28.08.2026; Anbieter: TCS Home, Deckel ueber assistance chf: -, Deckel bei eigener beauftragung chf: -, Selbstbehalt: -, Nicht gedeckt: -, Umfang: zwei Einsätze von je 45 Minuten pro Jahr inklusive Fahrkosten, Rechnung direkt an die Handwerksfirma, Zugang: nur TCS-Mitglieder mit Wohneigentum, Quellenart: Produktseite ohne Datum, Stand: abgerufen 28.08.2026.Stand: 28.08.2026Vorbemerkung: Alle Beträge gelten je Anbieter, Produkt und Stand und sagen nichts über den Markt. Zwei der vierAngaben stammen von Produktseiten, nicht aus Versicherungsbedingungen.ANLAUFSTELLENSTELLEGRUNDLAGEBELEGTKOSTEN ODERDECKUNGOFFENE FRAGEFUNDSTELLEVerwaltungoder HauswartMietvertrag. ORArt. 253 und Art.257h nennenkeinen Schlüsselerster undbilligster Anruf,so dreiunabhängigeSchweizer Quellenkeine, wenn einSchlüsselbereitliegtob einvorhandenerZweit- oderGeneralschlüsselherausgegebenwerden darfSRF Espresso03.03.2015,Stiftung fürKonsumentenschutz24.02.2026, DieMobiliar August2026Notfallnummerder eigenenVersicherungVersicherungsver-trag,Assistance-Leist-ungder Anbieterorganisiert denEinsatz und trägtdie Kosten bis zueinem Deckelje Anbieterverschieden,siehe zweiteTabellewerWerkvertragspart-ner des Betriebswird, steht inkeiner geprüftenBedingungZurich AVB05/2026 Art.904.3.2,ProduktseitenMobiliar, AXA undTCSSelbstbeauftragterSchlüsseldien-stVertrag nach OR,kein Anspruchgegen dieVermieterschaftwer sich selbstaussperrt, zahltselbst; nacheinem Einbruchliegt dagegen einMangel an derMietsache vorbei der Mobiliarsinkt die Deckungauf 500 Frankenkeine belastbarepublizierteSchweizerPreisreferenzSRF Espresso09.12.2021Polizei oderFeuerwehrkantonales undkommunales Recht,keine Bundesnormkantonal undkommunalgeregelt; ob einKorps bei blosserAussperrungausrückt, ist inneun geprüftenKorps-Auftrittennicht publiziertkantonalverschiedenob ein Korps ohneGefahrenlageausrückt und wasder Einsatz dannkostet; behandeltim eigenenEintrageigener Eintragzur Türöffnungdurch Polizeioder FeuerwehrVERSICHERERANBIETERDECKELUEBERASSISTAN-CE CHFDECKELBEIEIGENERBEAUFTRA-GUNG CHFSELBSTBEH-ALTNICHTGEDECKTUMFANGZUGANGQUELLENARTSTANDDieMobiliar,24hHomeAssi-stance1'000500keiner beiBeauftrag-ung überdieAssistance--nur fürVersichertedergenanntenProdukteProdukt-undRatgeberse-ite, AVBnichtbeschaffbarAugust2026Zurich,HomeAssistan-ce1'000--definitiveReparaturundAustauschdesSchlossesHilfe durcheineFachperson,proEreignisversichertePersonenderHaushaltve-rsicherungAVB Art.904.3.2, imVolltextgelesenAusgabe05/2026AXA,Hausratv-ersicher-ung----Schlüsseld-ienstinnert 24StundenVersicherteProduktsei-te, keinBetragpubliziertabgerufen28.08.20-26TCS Home----zweiEinsätzevon je 45Minuten proJahrinklusiveFahrkosten,Rechnungdirekt andieHandwerksf-irmanurTCS-Mitgli-eder mitWohneigent-umProduktsei-te ohneDatumabgerufen28.08.20-26
Anlaufstellen bei zugefallener Tür und was jede belegbar leistet

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Quellen

  1. [1]Bundesversammlung / Fedlex: Schweizerisches Strafgesetzbuch (SR 311.0), Volltextsuche auf «Aussperrung» und «ausgesperrt», null Treffer, Stand 12.06.2026, Volltext geprüft 04.09.2026
  2. [2]Bundesversammlung / Fedlex: Obligationenrecht (SR 220), Art. 40a, Art. 40c, Art. 253 und Art. 257h, dazu die Volltextsuche auf «Aussperrung», null Treffer, Stand 01.01.2026, Volltext geprüft 28.08.2026
  3. [3]Bundesversammlung / Fedlex: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (SR 210), Volltextsuche auf «Aussperrung» und «ausgesperrt», null Treffer, Stand 01.07.2026, Volltext geprüft 04.09.2026
  4. [4]Bundesamt für Justiz (Deutschland): Bürgerliches Gesetzbuch, § 312b, § 312g und § 355, Volltext auf gesetze-im-internet.de, Abruf 28.08.2026
  5. [5]Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI: Berufsverzeichnis Nr. 80241, Hauswartin und Hauswart mit eidgenössischem Fachausweis, samt Prüfungsordnung (15 Seiten), null Treffer auf «Schlüssel», in Kraft seit 20.06.2016, geprüft 28.08.2026
  6. [6]Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI: Berufsverzeichnis Nr. 80202, Fachfrau und Fachmann Betriebsunterhalt EFZ, samt Bildungsplan (72 Seiten), null Treffer auf «Schlüssel», in Kraft seit 01.01.2023, geprüft 28.08.2026
  7. [7]SDBB / EDK, berufsberatung.ch: Berufsseiten «Hauswart/in BP» und «Fachmann/-frau Betriebsunterhalt EFZ», Handlungskompetenzen mit Schlüsselbezug, ohne sichtbares Publikationsdatum, abgerufen 28.08.2026
  8. [8]Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz: Miettipp Zutrittsrecht, Fabian Gloor. Interessenverband der Mieterseite, 05.10.2021
  9. [9]Stiftung für Konsumentenschutz SKS: Notfalldienstleistungen: Was muss ich bei Schlüsseldienst, Rohrreinigung und Co. beachten?, publiziert 14.03.2019, aktualisiert 24.02.2026
  10. [10]Schweizerischer Fachverband der Hauswarte SFH: Berufsbild und Weiterbildung, Abschnitt zu Grossanlagen, ohne Datum, abgerufen 28.08.2026
  11. [11]myky AG (vormals hausinfo.ch): Schlüssel verloren: Was tun? Ratgeber ohne Erwähnung des Hauswarts, 12.08.2025
  12. [12]Zurich Insurance Company Ltd: Allgemeine Versicherungsbedingungen Haushaltversicherung, Art. 904.3.2 Schlüsseldienst, 56 Seiten im Volltext gelesen, Ausgabe 05/2026
  13. [13]Die Mobiliar: Produktseite 24 h HomeAssistance und Ratgeberseiten. Die Betragsstaffelung stammt von der Produktseite, nicht aus den AVB; diese waren nicht beschaffbar, Stand August 2026, abgerufen 28.08.2026
  14. [14]AXA Schweiz: Produktseite Hausratversicherung, kein publizierter Maximalbetrag, ohne Datum, abgerufen 28.08.2026
  15. [15]Touring Club Schweiz TCS: Produktseite TCS Home, Einsatzumfang und Abrechnung, ohne Datum, abgerufen 28.08.2026
  16. [16]SRF Espresso: Muss ich als Vermieterin den Schlüsselservice bezahlen?, 09.12.2021
  17. [17]SRF Kassensturz Espresso: Darf der Vermieter einen Schlüssel zu meiner Wohnung haben?, 18.08.2025
  18. [18]SRF Espresso: Ausgesperrt! So gehen Sie richtig vor. Elf Jahre alt, Beträge nicht mehr aktuell, 03.03.2015

Stand:

Dieses Lexikon wird von einem Betrieb herausgegeben, der Notöffnungen anbietet und an genau der Lage verdient, die hier beschrieben wird. Die Reihenfolge im Text ist deshalb die für Sie günstigste und nicht die für uns günstigste: zuerst Verwaltung oder Hauswart, dann die Notfallnummer Ihrer Versicherung, die den ausführenden Betrieb unter Umständen selbst bestimmt, und erst danach ein eigener Anruf. Ein Preis für eine Türöffnung steht hier nicht, weil dazu keine belastbare Schweizer Referenz publiziert ist.

Wenn Verwaltung, Hauswart und Versicherung ausfallen, sagen Sie am Telefon zuerst, ob Sie Mieterin oder Eigentümer sind und ob eine Assistance besteht. Danach lässt sich klären, wer beauftragt und wer die Rechnung erhält, bevor jemand losfährt.