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Einbruchschutz

Alarmempfangsstelle, Alarmzentrale und die Abkürzungen der Gefahrenmeldeanlagen

Alarmanlage, Alarmnetz-Betreiber, Alarmempfangsstelle und Alarmzentrale bezeichnen vier verschiedene Glieder einer Meldekette, nicht Synonyme. Die Kantonspolizei St. Gallen definiert sie amtlich in ihrer Richtlinie zu Gefahrenmeldeanlagen, dazu kommen die Kürzel EMA, BMA, GMA und WMA für die Anlage selbst sowie der Berner Alarmlink für die Übertragung.

Kurzfassung

  • Die Meldekette hat vier Glieder: die Anlage beim Kunden, der Übertragungsweg, die Alarmempfangsstelle und der Dienst, der nach der Meldung übernimmt.
  • EMA, BMA, GMA und WMA bezeichnen die Anlage selbst, je nach Gefahr: Einbruch, Brand, beides kombiniert oder ansteigende Pegel von Flüssen und Bächen.
  • Alarmnetz-Betreiber übertragen den Alarm zur Empfangsstelle; in Bern trägt diese Übertragung für private Alarmzentralen den amtlichen Namen Alarmlink.
  • Alarmempfangsstelle heisst entweder die kantonale Notrufzentrale oder eine private Alarmzentrale, je nachdem, wohin die Anlage aufgeschaltet ist.
  • Wer die Anlage einbaut, heisst nach demselben Glossar Errichter, unabhängig davon, wohin die Anlage später meldet.
Schnitt durch die Meldekette vom Alarm bis zur InterventionSchnitt mit 4 Lagen von aussen nach innen: Alarmanlage beim Kunden (EMA, BMA, GMA oder WMA), Installiert vom Errichter; meldet je nach Typ Einbruch, Brand, beides oder ansteigende Pegel.; Alarmnetz-Betreiber und Übertragungsweg, Überträgt den Alarm zur Empfangsstelle, in Bern amtlich benannt als Alarmlink.; Alarmempfangsstelle, Kantonale Notrufzentrale oder private Alarmzentrale, die den Alarm entgegennimmt.; Nachgeschalteter Dienst, Polizei oder ein von der Alarmzentrale aufgebotener Interventionsdienst, je nachdem, wer den Alarm empfangen hat..Alarmanlage beim Kunden (EMA, BMA, GMA oderWMA)Installiert vom Errichter; meldet je nach Typ Einbruch,Brand, beides oder ansteigende Pegel.Alarmnetz-Betreiber und ÜbertragungswegÜberträgt den Alarm zur Empfangsstelle, in Bern amtlichbenannt als Alarmlink.AlarmempfangsstelleKantonale Notrufzentrale oder private Alarmzentrale, dieden Alarm entgegennimmt.Nachgeschalteter DienstPolizei oder ein von der Alarmzentrale aufgebotenerInterventionsdienst, je nachdem, wer den Alarm empfangenhat.
Schnitt durch die Meldekette vom Alarm bis zur Intervention

In der Schweiz

Die vier Begriffe dieser Kette stammen amtlich aus einer einzigen Quelle, den «Richtlinien Gefahrenmeldeanlage Kantonale Notrufzentrale St.Gallen», Version 2.0. Herausgegeben hat sie die für die Kantonale Notrufzentrale zuständige Stelle der Kantonspolizei St. Gallen, ergänzt um eine Themenseite derselben Behörde unter ähnlichem Titel. Das Glossar trennt die Anlage vom Übertragungsweg und von der Empfangsstelle; wie genau, steht im nächsten Abschnitt im Wortlaut. Vier Glieder ergeben sich aus dieser Trennung: die Anlage beim Kunden, der Übertragungsweg über einen Alarmnetz-Betreiber, die Alarmempfangsstelle und, nach der Meldung, ein nachgeschalteter Dienst. Für das zweite Glied führt der Kanton Bern einen eigenen amtlichen Begriff. Sein Gebührentarif für die Kantonspolizei unterscheidet Anlagen, die «mittels Alarmlink der Kantonspolizei» übermitteln, von solchen ohne diese Schnittstelle. Alarmlink bezeichnet damit die standardisierte Übertragung an eine kantonale Stelle, nicht die Anlage und nicht die Alarmempfangsstelle selbst.

Wie eine amtliche Richtlinie die vier Glieder benennt

In der Alltagssprache verschmelzen Alarmanlage, Alarmzentrale und Alarmempfangsstelle oft zu einem einzigen Wort, obwohl sie verschiedene Stellen derselben Kette bezeichnen. Ein Anlagenbesitzer meint mit «die Alarmanlage» in der Regel das Gerät im eigenen Haus, mit «die Alarmzentrale» aber häufig schon die Stelle, die den Alarm entgegennimmt, und beides ist nach dem amtlichen Glossar nicht dasselbe.

Die Trennschärfe liefert eine einzelne Quelle: Ihren Ursprung hat sie in der Richtlinie «Gefahrenmeldeanlage», Version 2.0; herausgegeben hat sie die Kantonale Notrufzentrale der Kantonspolizei St. Gallen.

Wörtlich hält das Glossar fest: «Alarmnetz-Betreiber: Firmen wie TUS oder Sitasys usw. Sie übermitteln Alarme von einer Alarmanlage auf eine Alarmempfangsstelle. Alarm-Empfangsstellen: Kantonale Notrufzentrale, private Alarmzentrale. […] Errichter von Alarmanlagen: Securiton, Siemens usw., die im Auftrag eines Anlagenbesitzers die Installation einer Alarmanlage vornehmen, die Melder installieren oder die Alarmübermittlung in die Wege leiten.»

In diesem einen Absatz stehen bereits drei der vier Glieder: die Anlage, die von einem Errichter installiert wird, der Alarmnetz-Betreiber, der überträgt, und die Alarmempfangsstelle, die entgegennimmt. Zertifizierte Errichter sind laut derselben Richtlinie im Verband SES organisiert; auf die Zertifizierungskriterien selbst geht die Richtlinie nicht ein. Das vierte Glied, der Dienst, der nach der Meldung übernimmt, folgt weiter unten in diesem Eintrag.

Was EMA, BMA, GMA und WMA an der Anlage unterscheiden

Dieselbe Richtlinie löst auch die vier gebräuchlichen Kürzel für die Anlage selbst auf, wörtlich: «EMA Einbruchmeldeanlage; BMA Brandmeldeanlage; GMA Kombination von Einbruchmeldeanlagen und Brandmeldeanlagen; WMA Hochwassermeldeanlagen, die ansteigende Pegel von Flüssen oder Bächen melden.»

Für den Einbruchschutz, um den es in diesem Lexikon sonst geht, ist damit nur die EMA gemeint, nicht die Kombination GMA und schon gar nicht die BMA oder WMA. Eine Offerte, die «Gefahrenmeldeanlage» statt «Einbruchmeldeanlage» schreibt, sagt für sich allein noch nicht, welche der vier Anlagearten gemeint ist; danach zu fragen, klärt das vor jeder weiteren Abklärung.

Der Übertragungsweg: Alarmnetz-Betreiber und der Berner Alarmlink

Zwischen der Anlage und der Empfangsstelle liegt ein eigenes Glied, das im Alltag am leichtesten übersehen wird: der Übertragungsweg. Die St. Galler Richtlinie nennt dafür Alarmnetz-Betreiber, mit den Beispielen TUS und Sitasys, die den Alarm von der Anlage zur Empfangsstelle weiterleiten.

Für diesen Übertragungsweg führt der Kanton Bern einen eigenen, amtlich benannten Begriff. Der Gebührentarif der Kantonspolizei Bern unterscheidet, wie eine Anlage ihren Alarm übermittelt, wörtlich zwischen einer Anlage, die «mittels Alarmlink der Kantonspolizei» überträgt, und einer, die dies «ohne Verwendung des Alarmlinks» tut. Alarmlink ist damit keine Anlage und keine Empfangsstelle, sondern die standardisierte Schnittstelle dazwischen, geführt für private Alarmzentralen im bernischen Gebührenrecht.

Was die so unterschiedenen Übertragungsarten an Gebühren auslösen, gehört nicht in diesen Begriffseintrag; das steht im Eintrag zu den kantonalen Fehlalarmgebühren.

Wer den Alarm empfängt: Notrufzentrale oder private Alarmzentrale

Alarmempfangsstelle bezeichnet nach dem St. Galler Glossar die kantonale Notrufzentrale oder die private Alarmzentrale, die einen Alarm entgegennimmt.

Beide Varianten stehen im Glossar nebeneinander, ohne Rangfolge: Eine Anlage kann direkt auf die kantonale Notrufzentrale aufgeschaltet sein, oder sie meldet zuerst an eine private Alarmzentrale, die ihrerseits weiterleitet. Welche der beiden Varianten zulässig ist und welche Bewilligung dafür nötig ist, regelt nicht dieser Begriffseintrag, sondern der Eintrag zur Bewilligungspflicht der Aufschaltung.

Für den Betrieb einer privaten Alarmzentrale als eigenes Gewerbe gilt wiederum eine andere Bewilligung als für die einzelne Aufschaltung der Kundenanlage; auch das ist an anderer Stelle in diesem Lexikon beschrieben, nicht hier.

Wo die Verantwortung an den nächsten Dienst übergeht

Das vierte Glied der Kette beginnt genau dort, wo die Alarmempfangsstelle den Alarm ausgewertet hat. Meldet eine Anlage direkt an die kantonale Notrufzentrale, übernimmt von dort an die Polizei. Läuft die Meldung über eine private Alarmzentrale, entscheidet diese, ob sie selbst einen Interventionsdienst aufbietet oder die Polizei einschaltet.

An dieser Stelle endet die Begriffskette, die dieser Eintrag ordnet. Was die Polizei zur Aufschaltung bewilligt, was der Betrieb einer privaten Alarmzentrale an Bewilligung braucht und was ein Fehlalarm kostet, sind drei eigene Fragen, die an dieser Übergabestelle beginnen und in den benachbarten Einträgen behandelt sind.

Häufiger Irrtum

Weil das Bundesrecht «Alarmierung» kennt und eine «Nationale Alarmzentrale» führt, muss auch die private Alarmanlage im Fernmelderecht geregelt sein.

Der Ursprung dieser Verwechslung liegt beim Wortstamm «Alarm»: Das Fernmelderecht braucht ihn nur für die Alarmierung der Bevölkerung, einen Regelungsgegenstand, den der Bevölkerungsschutz verantwortet, nicht die private Sicherheitstechnik. Die Fernmeldedienstverordnung nennt in Art. 90 Abs. 1 lit. b den «Dienst zur Alarmierung der Bevölkerung sowie Ermöglichung der zugehörigen Ereigniskommunikation», und ihre Art. 94 und 96 führen dazu die Nationale Alarmzentrale als meldepflichtige Stelle für grossflächige Netzstörungen; das ist eine Einrichtung des Bevölkerungsschutzes und nicht die Alarmzentrale, die den Alarm einer privaten Anlage entgegennimmt. Weder «Alarmanlage» noch «Alarmaufschaltung» noch «Alarmempfangsstelle» kommen in diesen beiden Erlassen vor, geprüft im Volltext der Fernmeldedienstverordnung und der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich. Die Übertragung eines privaten Alarms läuft damit fernmelderechtlich als gewöhnlicher, nicht eigens geregelter Fernmeldedienst; über eine technische Norm für diese Übertragung sagt der Fund nichts, weil eine solche Norm ohnehin nicht im Fernmelderecht stünde. Über die kantonale Bewilligungspflicht der Aufschaltung, die andernorts in diesem Lexikon beschrieben ist, sagt dieser Bundesrechtsbefund ebenfalls nichts, weil Bund und Kantone hier unterschiedliche Zuständigkeiten regeln.

Gilt das auch in Deutschland?

Deutschland
Auch für Deutschland ist Alarmempfangsstelle der Fachbegriff für die Stelle, die einen Alarm entgegennimmt. Der deutsche Wikipedia-Artikel zur Notruf- und Serviceleitstelle fasst zusammen, dass Meldungen aus sicherheitstechnisch relevanten Schutzobjekten dort in der Regel über eine Alarmempfangsstelle (AES) nach der Norm DIN EN 50518 laufen, bevor sie weitergehen; das ist eine Enzyklopädie-Zusammenfassung und kein Normzitat, ohne Prüfwerte oder Klasseninhalte. Dass auch die Anlage selbst denselben Namen trägt wie in der Schweiz, bestätigt unabhängig davon das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, das auf seiner Themenseite von Einbruchmeldeanlagen und der Empfehlung einer vorherigen Beratung spricht.
Schweiz
In der Schweiz definiert die Kantonspolizei St. Gallen dieselben Begriffe wörtlich: Alarmanlage, Alarmnetz-Betreiber, Alarmempfangsstelle und Alarmzentrale bezeichnen auch hier je ein eigenes Glied, und die Anlage selbst heisst hier wie dort EMA. Ein Unterschied besteht nicht im Begriff, sondern höchstens in der Ebene, auf der er geregelt ist: in der Schweiz amtlich kantonal, für Deutschland hier nur über die genannte Zusammenfassung erschlossen. Wer für diese vier Wörter einen Begriffsunterschied zwischen den beiden Ländern sucht, findet keinen.

Quellen [5], [6]

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Quellen

  1. [1]Kantonspolizei St. Gallen: Seite «Alarm- und Gefahrenmeldeanlagen» und Richtlinie «KNZ_Richtlinien_GMA_Version_2.0.pdf», Glossar zu Alarmnetz-Betreiber, Alarmempfangsstellen und Errichtern von Alarmanlagen, Definition der Kürzel EMA, BMA, GMA und WMA, abgerufen 29.08.2026
  2. [2]Kantonspolizei Bern: Gebührenverordnung der Kantonspolizei, BSG 154.21, Anhang 5C Ziffer 4.3, Unterscheidung von Anlagen mit und ohne Übertragung mittels Alarmlink der Kantonspolizei, Stand 01.01.2023, abgerufen 29.08.2026
  3. [3]Schweizerische Eidgenossenschaft: Fernmeldedienstverordnung (FDV), SR 784.101.1, Art. 90 Abs. 1 lit. b sowie Art. 94 und 96, lokaler Volltext geprüft ohne Treffer für Alarmanlage, Alarmaufschaltung oder Alarmempfangsstelle, Stand 01.07.2026, geprüft 29.08.2026
  4. [4]Schweizerische Eidgenossenschaft: Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV), SR 784.104, lokaler Volltext geprüft ohne Treffer für «Alarm», Stand 01.07.2026, geprüft 29.08.2026
  5. [5]Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Themenseite Einbruch, technische Sicherheit, Empfehlung einer Beratung vor dem Einbau einer Einbruchmeldeanlage, abgerufen 29.08.2026
  6. [6]Wikipedia (deutsch): Artikel «Notruf- und Service-Leitstelle», Zusammenfassung zur Alarmempfangsstelle (AES) nach DIN EN 50518, ohne Prüfwerte oder Klasseninhalte, als Enzyklopädie-Beleg gekennzeichnet, Version vom 29.08.2026 abgerufen

Stand:

Vor jeder Alarmanlage steht in der eigenen Leistungsbeschreibung dieses Betriebs die mechanische Grundsicherung, mit Sicherheitszylinder, Schutzbeschlag und Fenstersicherungen, an der er verdient; Alarmanlagen im Sinn dieses Eintrags bietet er selbst nicht an.

Wer die mechanische Grundsicherung der eigenen Tür klären möchte, bevor eine Alarmanlage überhaupt zur Debatte steht, bespricht das am einfachsten bei einer Besichtigung mit uns vor Ort.