Zutrittskontrollanlagen im Normenvergleich Schweiz und Deutschland
Die Schweiz führt elektronische Zutrittskontrollanlagen als SN EN 60839-11-1:2013 und SN EN 60839-11-2:2015, herausgegeben von Electrosuisse, gültig ab dem 11. Juni 2013 und dem 17. April 2015, im Katalog auf Deutsch, Französisch und Englisch. Beide Ausgaben lösten ältere Teile der Reihe SN EN 50133 ab, die der Katalog seither als zurückgezogen führt.
Kurzfassung
- Beide Länder haben dieselbe IEC-gestützte Normenfamilie EN 60839-11 übernommen, mit denselben Teilenummern für Anforderungen und Anwendungsregeln. Die Schweizer Ausgaben tragen das Präfix SN und erscheinen dreisprachig, die deutschen tragen zusätzlich eine VDE-Klassifikationsnummer und erscheinen auf Deutsch.
- Der Schweizer Katalogsatz ordnet die Anlagenebene der Elektrotechnik zu: Herausgeberin und Lieferantin Electrosuisse, ICS-Nummer 13.320, nationales Komitee CES/TK 79. Die Bauteilebene der Zylinder und Beschläge steht im Bestand unter den mechatronischen Schliessnormen.
- Deutschland kennt für dieselbe Technik ein zweites, privat herausgegebenes Regelwerk: VdS 2358 zu den Anforderungen, VdS 2359 zu den Prüfmethoden und VdS 2367 zu Planung, Einbau und Betrieb, herausgegeben von der VdS Schadenverhütung GmbH in Köln.
- VdS 2358 gilt seit dem 1. Oktober 2009 und teilt Zutrittskontrollanlagen in die Klassen A, B und C ein. Diese drei Klassen sind eine Festlegung dieser Richtlinie und gelten in deren Anwendungsbereich.
In der Schweiz
Der Normenshop der Schweizerischen Normen-Vereinigung führt die Anlagenebene der Zutrittskontrolle unter der Nummer SN EN 60839-11. Der Datensatz zu SN EN 60839-11-1:2013 trägt den Titel «Alarmanlagen - Teil 11-1: Elektronische Zutrittskontrollanlagen - Anforderungen an Anlagen und Geräte», als Ausgabedatum den 1. Juni 2013, als Gültigkeitsbeginn den 11. Juni 2013, den Status «Aktuell», Electrosuisse als Herausgeberin und Lieferantin, die ICS-Nummer 13.320 und das nationale Komitee CES/TK 79. Der Datensatz zu SN EN 60839-11-2:2015 lautet «Alarmanlagen - Teil 11-2: Elektronische Zutrittskontrollanlagen - Anwendungsregeln», Ausgabedatum 1. April 2015, gültig ab 17. April 2015, ebenfalls «Aktuell» und ebenfalls bei Electrosuisse. Beide sind auf Deutsch, Französisch und Englisch erhältlich, Teil 11-1 ab CHF 137.00 und Teil 11-2 ab CHF 83.00 für die Online-Einzelplatzlizenz. Unter den Produktbeziehungen steht bei Teil 11-1 dreimal «Ersetzt», nämlich SN EN 50133-1:1996, SN EN 50133-1:1996+A1:2002 und SN EN 50133-2-1:2000, bei Teil 11-2 einmal, SN EN 50133-7:1999; alle vier abgelösten Ausgaben trägt der Katalog mit dem Status «Zurückgezogen». Die Familie reicht im Schweizer Katalog über die beiden Grundteile hinaus: Zur Suche «Zutrittskontrollanlagen» erscheinen am 29. August 2026 zusätzlich SN EN 60839-11-31:2017 und SN EN 60839-11-32:2017 zur Kommunikation über Web Services, SN EN IEC 60839-11-5:2020 zum Open Supervised Device Protocol und SN EN IEC 60839-11-33:2021, alle mit dem Status «Aktuell».
Dieselbe Nummer, zwei Katalogsätze
Der Vergleich der beiden Landesausgaben endet bei einer Übereinstimmung. Der Schweizer Katalog führt neben seinem eigenen Eintrag auch den deutschen: DIN EN 60839-11-1:2013 mit der VDE-Klassifikation 0830-8-11-1:2013, Ausgabe Dezember 2013, Status «Aktuell», Sprache Deutsch, sowie DIN EN 60839-11-2:2016 mit der VDE-Klassifikation 0830-8-11-2:2016, Ausgabe Februar 2016, ebenfalls «Aktuell» und ebenfalls auf Deutsch. Die deutschen Titel im Katalog weisen die Fassungen als deutsche Version von EN 60839-11-1:2013 beziehungsweise EN 60839-11-2:2015 aus und nennen die zugrunde liegenden IEC-Ausgaben von 2013 und 2014.
Die Deckung beider Landesausgaben liess sich feststellen an den Katalogsätzen der Schweizerischen Normen-Vereinigung, die den deutschen Satz neben dem schweizerischen mitführt, verglichen über Teilenummer, Titel, Ausgabedatum, Status und Sprachen. Der Abstand liegt allein im nationalen Publikationsdatum: bei Teil 11-1 ein halbes Jahr, bei Teil 11-2 rund zehn Monate.
Die deutschen Katalogseiten selbst blieben dabei verschlossen. Die Suchmasken von DIN Media und DIN antworteten am 29. August 2026 auf Abrufe ohne Browser mit einer Fehlerseite und einer vorgeschalteten Rechenaufgabe, die Suche des VDE Verlags lieferte ihre Trefferliste erst nach Ausführung von Skripten. Belegt ist die deutsche Bibliografie deshalb über die Kreuzlistung im Schweizer Katalog, was für Nummer, Titel, Datum, Status und Sprache reicht und für die Frage nichts hergibt, welche Fassung ein deutscher Katalog heute als aktuell anzeigt.
Der Katalogsatz führt Nummer, Titel, Ausgabedatum, Gültigkeitsbeginn, Status, Sprachen, ICS-Nummer, Komitee, Vorgängerausgaben und Preis. Alles Weitere steht im kostenpflichtigen Volltext, die Anforderungen an die Anlagen und deren Einstufung eingeschlossen; dieser Eintrag gibt daraus nichts wieder.
Was aus Köln dazukommt
Neben der Normenfamilie besteht in Deutschland eine eigene Richtlinienreihe für genau diese Anlagen. Herausgeberin ist die VdS Schadenverhütung GmbH an der Amsterdamer Strasse 172-174 in 50735 Köln, und ihr Grundlagendokument trägt die Bezeichnung VdS 2358 : 2009-10 (02) mit dem Titelblatt «VdS-Richtlinien für Zutrittskontrollanlagen» und dem Gegenstand «Zutrittskontrollanlagen (ZKA), Anforderungen».
Abschnitt 1.1 dieser Richtlinien beginnt wörtlich mit dem Satzanfang «Die Richtlinien enthalten Mindestanforderungen an Zutrittskontrollanlagen (ZKA) der Klassen A, B und C» und knüpft sie an weitere VdS-Richtlinien zu Einbruchmeldeanlagen. Abschnitt 1.2 hält fest: «Die Richtlinien gelten ab dem 01. Oktober 2009; sie ersetzen die Ausgabe VdS 2358 : 2002-07 (01).» Derselbe Abschnitt 1.1 verteilt die übrigen Aufgaben: «Die Prüfmethoden für Anlageteile von ZKA sind in den Richtlinien VdS 2359 enthalten, für Planung, Einbau und Betrieb von ZKA gelten die Richtlinien VdS 2367.»
Der Volltext von VdS 2358 liegt beim Herausgeber als frei abrufbares PDF von zweiundvierzig Seiten, für VdS 2359 gibt derselbe Weg eine dreiseitige Leseprobe mit dem Inhaltsverzeichnis heraus. Die Richtlinie regelt dabei nicht alles, was an einer Tür zusammenkommt: Ein Hinweis in Abschnitt 1.1 verlangt, dass bei Planung, Errichtung und Betrieb die örtlich geltenden Richtlinien für Flucht- und Rettungswege eingehalten werden und dass für den Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind.
Anlagenklassen, die aus einer Richtlinie stammen
Abschnitt 4 von VdS 2358 definiert die Leistungsmerkmale der Anlagenklassen. Klasse A steht dort für einfachen Schutz gegen Überwindungsversuche und mittlere Verfügbarkeit ohne individuelle Zuordnung des Benutzers, Klasse B für mittleren Schutz und hohe Verfügbarkeit mit Zuordnung und Überwachung des geschlossenen Zustands, Klasse C für hohen Schutz und hohe Verfügbarkeit mit eindeutiger Zuordnung. Davon getrennt führt derselbe Abschnitt Umweltklassen, die den Standort eines Anlageteils betreffen und nach der Richtlinie unabhängig von der Leistungseinstufung vergeben werden.
Ein zweites Regelwerk steht in Deutschland neben der gemeinsamen Normenfamilie, das die Anlagen in drei eigene Klassen einteilt.
Diese Einstufung ist an ihr Regelwerk gebunden. Eine Anlage der Klasse A, die eine individuelle Zuordnung des Benutzers zum Identifikationsmerkmal leistet, entspricht nach dem Hinweis in Abschnitt 4 der Norm DIN EN 50 133-1, und damit einer Ausgabe, die der Schweizer Katalog längst als abgelöst führt.
Eine Richtlinie von 2009 zeigt auf eine abgelöste Reihe
Die normativen Verweisungen in Abschnitt 2 von VdS 2358 nennen DIN EN 50 133-1, DIN EN 50 133-2-1 und DIN EN 50 133-7 mit den Titeln zu Systemanforderungen, allgemeinen Anforderungen an Anlageteile und Anwendungsregeln. Genau diese drei Gegenstände decken heute die Teile 11-1 und 11-2 der Familie EN 60839-11 ab.
Auf der Schweizer Seite ist der Wechsel im Katalog nachvollzogen, mit den vier oben genannten Produktbeziehungen und dem Status «Zurückgezogen» für jede abgelöste Ausgabe. Die deutsche Richtlinie von 2009 steht damit auf einer Normengeneration, die im Schweizer Katalog seit 2013 und 2015 abgelöst ist. Für diesen Eintrag gelesen ist die Ausgabe von 2009; über den heutigen Stand der Richtlinienreihe sagt der Katalogwechsel nichts.
Wonach in der Schweiz gesucht wurde
Die Suche nach einem schweizerischen Gegenstück zum VdS-Regelwerk lief über den Normenshop der Schweizerischen Normen-Vereinigung mit dem Suchbegriff «Zutrittskontrollanlagen», abgefragt am 29. August 2026. Der Herausgeberfilter dieser Trefferliste nennt vier Herausgeber, Electrosuisse mit sieben Einträgen, DIN e. V. mit sieben, AFNOR mit sechs und die SNV mit einem. Lesbar war davon die erste von drei Ergebnisseiten, weil die Blätterfunktion erst im Browser arbeitet; sie führt zehn Treffer, alle aus den Normenreihen EN 60839-11 und EN 50130.
Auf diesen zehn Treffern erscheint kein schweizerisches Anlagenregelwerk mit eigenen Klassen für Zutrittskontrollanlagen. Zwei Grenzen hat dieser Befund: Der Normenshop verzeichnet Normen, und von den drei Ergebnisseiten ist eine gelesen. Ein schweizerisches Klassenschema ausserhalb des Normenwesens hätte in dieser Trefferliste keinen Platz und bliebe hier auch dann unentdeckt, wenn es bestünde.
Was eine Schweizer Ausschreibung daraus mitnehmen kann
Für ein Angebot in der Schweiz ist die Nummer der EN-Norm der belastbare Bezugspunkt, weil sie im Katalog mit Ausgabedatum, Gültigkeitsbeginn und Status nachprüfbar ist. Die betriebliche Seite derselben Anlage, also Zweck, Protokollierung und Aufbewahrung der Daten, regeln in der Schweiz Art. 26 ArGV 3 und das Datenschutzgesetz; das führt der Eintrag zur Zutrittskontrolle und zum Datenschutz aus.
Trägt ein Angebot dagegen eine Anlagenklasse A, B oder C oder den Zusatz einer Anerkennung, dann bezeichnet das eine Einstufung aus einem Regelwerk mit eigener Herkunft. Hinter dieser Angabe steht ein Kölner Herausgeber, die VdS Schadenverhütung GmbH.
Gilt das auch in Deutschland?
- Deutschland
- Neben der gemeinsamen Normenfamilie besteht dort ein privat herausgegebenes Richtlinienwerk für Zutrittskontrollanlagen. Die VdS Schadenverhütung GmbH in Köln gibt VdS 2358 : 2009-10 (02) mit dem Gegenstand «Zutrittskontrollanlagen (ZKA), Anforderungen» heraus; Abschnitt 1.1 beschreibt als Inhalt Mindestanforderungen an Anlagen der Klassen A, B und C, Abschnitt 1.2 lautet «Die Richtlinien gelten ab dem 01. Oktober 2009; sie ersetzen die Ausgabe VdS 2358 : 2002-07 (01).» Für die Prüfmethoden verweist Abschnitt 1.1 auf VdS 2359, für Planung, Einbau und Betrieb auf VdS 2367. Der Volltext von VdS 2358 ist beim Herausgeber frei abrufbar und wurde für diesen Eintrag im PDF gelesen.
- Schweiz
- Für dieselbe Anlagenebene führt der Schweizer Katalog SN EN 60839-11-1:2013 und SN EN 60839-11-2:2015, Herausgeberin Electrosuisse, nationales Komitee CES/TK 79, ICS 13.320, beide mit Status «Aktuell» und in drei Sprachen erhältlich. Die betriebliche Seite regelt hier staatliches Recht, Art. 26 ArGV 3 und das Datenschutzgesetz. Ein Angebot kann sich damit auf die EN-Nummer und auf diese beiden Erlasse stützen; die Klassen A, B und C stammen aus dem Kölner Regelwerk und bleiben an dieses gebunden.
Quellen [1], [2], [3], [5]
Verwandte Begriffe
Quellen
- [1]Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV), Normenshop connect.snv.ch: Katalogsätze SN EN 60839-11-1:2013 und SN EN 60839-11-2:2015, mit Titel, Ausgabedatum, Gültigkeitsbeginn, Status, Sprachen, Preis, Herausgeberin Electrosuisse, ICS 13.320, nationales Komitee CES/TK 79 und den Produktbeziehungen zu SN EN 50133-1:1996, SN EN 50133-1:1996+A1:2002, SN EN 50133-2-1:2000 und SN EN 50133-7:1999; ohne Normvolltext, abgerufen 29.08.2026
- [2]Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV), Normenshop connect.snv.ch: Trefferlisten zu den Suchbegriffen «60839-11-1», «60839-11-2» und «Zutrittskontrollanlagen», mit den Kreuzlistungen DIN EN 60839-11-1:2013 (VDE 0830-8-11-1:2013, Dez 2013) und DIN EN 60839-11-2:2016 (VDE 0830-8-11-2:2016, Feb 2016), den weiteren Schweizer Teilen 11-5, 11-31, 11-32 und 11-33 sowie dem Herausgeberfilter; ohne Normvolltext, abgerufen 29.08.2026
- [3]Bundesrat, Fedlex: Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3), SR 822.113, Art. 26, hier nur als Verweis auf den Nachbareintrag, Volltext dort geprüft, Stand 1.9.2024, hier verwendet 29.08.2026
- [4]DIN Media GmbH, DIN Deutsches Institut für Normung e. V., VDE VERLAG GmbH: Abrufversuche der deutschen Normenkataloge: dinmedia.de und din.de antworteten mit Fehlerseite und vorgeschalteter Rechenaufgabe, die Trefferliste von vde-verlag.de wird erst im Browser aufgebaut; kein Katalogsatz gelesen, Abrufversuche 29.08.2026
- [5]VdS Schadenverhütung GmbH, Köln: VdS 2358 : 2009-10 (02), VdS-Richtlinien für Zutrittskontrollanlagen, Zutrittskontrollanlagen (ZKA), Anforderungen; Abschnitte 1.1, 1.2, 2 und 4 im frei abrufbaren PDF-Volltext gelesen, Ausgabe Oktober 2009, abgerufen 29.08.2026
- [6]VdS Schadenverhütung GmbH, Köln: VdS 2359 : 2009-10 (01), VdS-Richtlinien für Zutrittskontrollanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Prüfmethoden; frei abrufbare Leseprobe von drei Seiten mit Inhaltsverzeichnis, kein Volltext, Ausgabe Oktober 2009, abgerufen 29.08.2026
- [7]Wikipedia, deutschsprachige Ausgabe (Sekundärquelle, nicht eigenständig geprüft): Artikel «Zutrittskontrolle», Abschnitt «Normen und Richtlinien zur Zutrittskontrolle», Quelltext der Fassung vom 29.08.2026 gelesen; führt die VdS-Nummern 2353, 2358, 2359, 2367 und 3436 mit abweichenden Titelfassungen gegenüber den Deckblättern der Richtlinien selbst, abgerufen 29.08.2026
Stand:
Das Normenwerk SN EN 60839-11 und die Richtlinienreihe aus Köln beschreiben genau die Anlagen, die der Herausgeber dieses Lexikons plant und wartet. Aus den hier wiedergegebenen Katalog- und Richtlinienangaben folgt deshalb ausdrücklich nicht, dass dieser Betrieb nach einer der beiden Regelungen geprüft oder anerkannt wäre.
Bevor Sie eine Zutrittsanlage ausschreiben, ordnen wir die Normbezeichnungen und Klassenangaben eines Angebots für Sie ein. Ein Anruf genügt für diesen Abgleich.