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Normen & Klassen

Zertifizierung von Wertbehältnissen, ECB-S und VdS

Für die Zertifizierung von Wertbehältnissen unterhält das internationale ECB-S-Netzwerk neun anerkannte Prüfstellen in sechs Ländern, und keine davon liegt in der Schweiz. Auch die deutsche VdS Schadenverhütung GmbH, eine hundertprozentige Tochter des deutschen Versicherungsverbands GDV, führt die Schweiz in ihrer eigenen Länderauswahl nicht auf.

Kurzfassung

  • Das ECB-S-Netzwerk führt neun anerkannte Kooperationspartner in sechs Ländern; keiner davon sitzt in der Schweiz.
  • VdS Schadenverhütung ist eine hundertprozentige Tochter des deutschen Versicherungsverbands GDV und nennt die Schweiz in der eigenen Länderauswahl nicht.
  • Der GDV veröffentlicht mit den VHB 2022 eine gemeinsame Musterbedingung für den Wertschutzschrank, deren Klauseln als Lückentext mit Blankofeldern formuliert sind.
  • Für denselben Begriff zeigt die Website des Schweizerischen Versicherungsverbands keinen Suchtreffer, geprüft wurden dafür nur die Startseite und ein einziger Suchbegriff.
  • Auch das deutsche Modell endet bei einer Zahl, die jeder Versicherer selbst einträgt; der Unterschied zur Schweiz liegt im Bauplan, nicht im Ergebnis.

In der Schweiz

Die Prüfstellen, die Wertbehältnisse nach dem europäischen Massstab zertifizieren, listet European Certification Body (ECB-S) auf der Seite «Cooperation Partners» auf. Dort stehen neun anerkannte Kooperationspartner: je ein Institut in Spanien, Polen, Österreich, Italien und Schweden, dazu vier in Deutschland. Keiner der neun Standorte liegt in der Schweiz. Wer hierzulande ein Wertbehältnis nach diesem Massstab zertifizieren lassen will, braucht deshalb den Weg über eine dieser sechs Länderadressen. Ein zweiter, davon unabhängiger Befund stützt denselben Schluss. VdS Schadenverhütung GmbH mit Sitz in Köln ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auf der eigenen Versicherer-Seite nennt VdS seine internationale Präsenz in der Fusszeile der Navigation mit den Länderoptionen Englisch, Polen, Niederlande, Tschechien und Asien. Die Schweiz taucht in dieser Aufzählung nicht auf. Ein Zertifizierungsnetzwerk und eine Verbandstochter, zwei unterschiedliche Quellen, kommen damit unabhängig zum selben Bild: Für Wertbehältnisse gibt es keine eigene Schweizer Prüfstelle.

Wer Wertbehältnisse zertifiziert: Deutschland und die SchweizStichtag: 29.08.2026 Spalte links: Deutschland Spalte rechts: Schweiz Gegenüberstellung von Deutschland und Schweiz in 4 Merkmalen: Prüfstellen im ECB-S-Netz: Deutschland: vier von neun Kooperationspartnern (ECB-S, Cooperation Partners, abgerufen 29.08.2026), Schweiz: keine der neun Adressen (dieselbe Seite); Nennung in der VdS-Länderauswahl: Deutschland: Sitzland Deutschland, Köln (VdS, Wertbehältnisse Versicherer, abgerufen 29.08.2026), Schweiz: in der Länderauswahl nicht genannt (dieselbe Seite); Gemeinsame Musterbedingung eines Verbands: Deutschland: VHB 2022 des GDV, Lückentext mit Blankofeldern (GDV, VHB 2022, abgerufen 29.08.2026), Schweiz: kein Suchtreffer beim SVV, nur ein Begriff geprüft (SVV-Suchseite, abgerufen 29.08.2026); Wer am Ende die Zahl festlegt: Deutschland: jeder Versicherer selbst, in der Leerstelle (GDV, VHB 2022, Klausel A 18.3.1), Schweiz: jeder Versicherer selbst, ohne Vorlage (kein gemeinsamer Bauplan belegt).Stichtag: 29.08.2026Spalte links: DeutschlandSpalte rechts: SchweizDeutschlandSchweizPrüfstellen im ECB-S-Netzvier von neun KooperationspartnernECB-S, Cooperation Partners, abgerufen29.08.2026keine der neun Adressendieselbe SeiteNennung in derVdS-LänderauswahlSitzland Deutschland, KölnVdS, Wertbehältnisse Versicherer, abgerufen29.08.2026in der Länderauswahl nicht genanntdieselbe SeiteGemeinsame Musterbedingungeines VerbandsVHB 2022 des GDV, Lückentext mitBlankofeldernGDV, VHB 2022, abgerufen 29.08.2026kein Suchtreffer beim SVV, nur einBegriff geprüftSVV-Suchseite, abgerufen 29.08.2026Wer am Ende die Zahl festlegtjeder Versicherer selbst, in derLeerstelleGDV, VHB 2022, Klausel A 18.3.1jeder Versicherer selbst, ohne Vorlagekein gemeinsamer Bauplan belegt
Wer Wertbehältnisse zertifiziert: Deutschland und die Schweiz

Die Reichweite einer Liste mit neun Namen

Die ECB-S-Liste ist eine Aufzählung mit neun Namen in sechs Ländern; sie ist die vollständige Liste der von ECB-S selbst genannten anerkannten Kooperationspartner, keine unabhängig erhobene Marktübersicht. Geprüft wurde diese eine Seite, kein weiterer Katalog und keine zweite Sprachversion.

Eine internationale Anerkennung für Prüfstellen setzt die Aufnahme in ein solches Netzwerk voraus; diese Aufnahme hat in der Schweiz bislang keine Stelle erreicht.

Sollte ECB-S neben dieser Liste weitere, hier nicht genannte Kooperationswege führen, würde der Befund für die Schweiz nur kippen, wenn einer davon hierzulande läge.

Zur Herkunft von ECB-S liegt nur eine Werkzeugzusammenfassung der Startseite vor, kein eigener Abgleich mit dem Seitentext: Die Stelle sei 2011 aus der European Security Systems Association hervorgegangen, die ihrerseits eine 1967 vom deutschen Maschinenbauverband VDMA gegründete Vorläuferorganisation fortführte. Diese Herkunft wird hier als Zusammenfassung geführt, nicht als geprüftes Zitat, bestätigt aber die Richtung: ECB-S entstand aus einer deutschen Industrieverbandsstruktur.

Eine Verbandstochter mit eigenen Klassen

VdS Schadenverhütung GmbH gehört zu hundert Prozent dem GDV, und die eigene Länderauswahl der Seite nennt fünf Einträge; die Schweiz ist keiner davon. Würde diese Auswahl ergänzt und die Schweiz dort aufgenommen, wäre dieser Teil des Befunds hinfällig.

Auf derselben Seite führt VdS eigene Klassen für Wertbehältnisse: Sicherheitsschränke nach VdS 2862 in den Stufen S1 und S2, Wertschutzschränke nach VdS 2450 in den Widerstandsgraden N sowie I bis IV, mit unverbindlichen Deckungssummen zwischen 40'000 Euro (Grad N ohne Einbruchmeldeanlage) und 800'000 Euro (Grad IV mit einer von VdS anerkannten Anlage) laut VdS 3134 Teil 1. Das sind Richtlinien eines Verbands, keine SN-EN- oder DIN-EN-Norm, auch wenn VdS nach eigener Aussage in den zuständigen Normengremien mitwirkt und Prüfmethoden zeitversetzt in die jeweils anzuwendende Norm einfliessen lässt.

Eine Umrechnung zwischen diesen Widerstandsgraden und den Widerstandsgraden der SN EN 1143-1 nennt die Seite nicht, und auch sonst hat diese Recherche keine Umrechnungstabelle gefunden. Die beiden Systeme bleiben deshalb nebeneinander stehen, nicht ineinander übersetzt.

Was der deutsche Verband vorgibt, und was hier fehlt

Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) zeigt für den Begriff «Musterbedingungen» keinen Suchtreffer. Geprüft wurden dafür zwei Stellen: die Startseite und ein einziger Suchaufruf mit diesem einen Begriff. Ein zweiter Begriff und eine Tiefensuche in den Unterseiten fehlen.

Diese Aussage stammt zudem aus einer Werkzeugzusammenfassung des Suchergebnisses und nicht aus einer eigenen Prüfung des Rohtexts. Ergäbe ein zweiter Suchbegriff wie «Verbandsbedingungen» oder eine Tiefensuche der Unterseiten doch eine Musterbedingung, wäre dieser Befund widerlegt.

Der GDV publiziert mit den VHB 2022 genau das, was beim SVV fehlt, allerdings anders, als der Kontrast zunächst vermuten lässt. Klausel A 18.2.1 lautet wörtlich: «Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch ________ anerkannt sind.» Klausel A 18.2.2 verlangt ein Mindestgewicht «von ___ kg», Klausel A 18.3.1 eine Entschädigung «bis __ Prozent der Versicherungssumme». Der Verband gibt die Struktur, die Reihenfolge und die Kategorien vor und lässt Prozentsatz, Gewicht und sogar den Namen der anerkennenden Stelle als Leerstelle für jeden einzelnen Versicherer offen.

Damit endet auch das deutsche Modell bei einer Zahl, die jeder Versicherer für sich einträgt, genau wie in der Schweiz. Der Unterschied liegt nicht im Ergebnis, sondern im Bauplan: Deutschland hat einen gemeinsamen, öffentlich einsehbaren Klausel-Rahmen mit Leerstellen, den alle GDV-Mitgliedsversicherer in derselben Reihenfolge ausfüllen; für einen solchen gemeinsamen Rahmen liefert diese Recherche in der Schweiz keinen Beleg.

Wo die Norm beginnt und die Richtlinie endet

Wertschutzschränke, Geldautomatentresore und Wertschutzraumtüren sind europaweit auch als Schweizer Norm eingeführt, SN EN 1143-1:2019, gültig seit dem 1. November 2019. Wie eine europäische Norm ihre Schweizer Nummer erhält, beschreibt der Eintrag zur SN-EN-Norm und ihrer SIA-Nummer; hier zählt nur, dass Titel und Anwendungsbereich frei einsehbar sind, während Prüfwerte und Klassentabellen im kostenpflichtigen Volltext stehen und deshalb hier nicht wiedergegeben werden.

Eine VdS-Richtlinie ist etwas anderes als diese Norm. Sie ist ein Regelwerk eines privatrechtlichen Verbands, nicht das Ergebnis eines europäischen Normungsverfahrens, auch wenn beide Systeme nach VdS-eigener Aussage aufeinander einwirken. Für die Schweiz bleibt dabei: Die Norm ist hier eingeführt, die Richtlinie hat hier keine anerkennende Stelle.

Von den neun Prüfstellen im ECB-S-Netzwerk liegen vier in Deutschland, je eine in fünf weiteren Ländern, und keine in der Schweiz.

Häufiger Irrtum

Die VdS-Widerstandsgrade N bis IV entsprechen den Widerstandsgraden 0 bis VI der SN EN 1143-1, nur mit anderen Bezeichnungen.

Für eine solche Entsprechung findet sich in dieser Recherche keine Quelle. VdS beschreibt auf der eigenen Seite nur eine allgemeine Wechselwirkung mit der Normung, nennt aber keine Umrechnungstabelle zwischen den beiden Systemen. Wer eine VdS-Deckungssumme mit einem Grad der SN EN 1143-1 gleichsetzt, überträgt eine Verbandsklasse auf eine europäische Norm, ohne dass dafür ein Beleg vorläge.

Gilt das auch in Deutschland?

Deutschland
Der deutsche Versicherungsverband GDV gibt mit den VHB 2022 einen gemeinsamen Klausel-Bauplan vor. Klausel A 18.2.1 lautet wörtlich «Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch ________ anerkannt sind», mit Leerstellen für die anerkennende Stelle, das Mindestgewicht und den Entschädigungs-Prozentsatz. Daneben führt VdS mit VdS 2862 und VdS 2450 eigene Klassen S1, S2 sowie N und I bis IV, denen laut VdS 3134 Teil 1 unverbindliche Deckungssummen zwischen 40'000 und 800'000 Euro zugeordnet sind; beides sind Richtlinien von Verbänden, keine SN-EN- oder DIN-EN-Normen.
Schweiz
Der Schweizerische Versicherungsverband veröffentlicht nach dieser Recherche keine gemeinsame Musterbedingung, und keine Schweizer Prüfstelle gehört zum ECB-S-Netz. Am Ergebnis ändert das wenig: Auch die deutschen Leerstellen füllt am Ende jeder Versicherer selbst aus, und in der Schweiz tut jeder Versicherer von Anfang an dasselbe, nur ohne einen gemeinsamen Bauplan davor. Der Unterschied liegt in der Existenz des Blankett-Rahmens, nicht in der Frage, wer am Ende die Zahl setzt.

Quellen [2], [4]

Verwandte Begriffe

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Quellen

  1. [1]European Certification Body (ECB-S): Seite «Cooperation Partners», Liste von neun anerkannten Kooperationspartnern in sechs Ländern, abgerufen 29.08.2026
  2. [2]VdS Schadenverhütung GmbH: Seite «Wertbehältnisse, Versicherer», Länderauswahl der Navigation sowie Klassen VdS 2862, VdS 2450 mit Deckungssummen nach VdS 3134 Teil 1, abgerufen 29.08.2026
  3. [3]Schweizerischer Versicherungsverband (SVV): Startseite und Suchseite mit dem Suchbegriff «Musterbedingungen», dokumentierter Nulltreffer, abgerufen 29.08.2026
  4. [4]Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2022), Versicherungssummenmodell, Klauseln A 18.2.1, A 18.2.2 und A 18.3.1, abgerufen 29.08.2026
  5. [5]Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV), Normenkatalog: Katalogeintrag SN EN 1143-1:2019, Titel und Anwendungsbereich, gültig ab 01.11.2019, ohne Normvolltext, abgerufen 29.08.2026
  6. [6]European Certification Body (ECB-S): Startseite, Zusammenfassung zur Entstehung aus ESSA und VDMA, nicht am Seitentext geprüft, abgerufen 29.08.2026

Stand:

Bei einem Wertbehältnis ohne erkennbares Prüfzeichen sagen wir Ihnen nach der Besichtigung, was sich daraus noch ablesen lässt. Rufen Sie mit Modell und Baujahr an, dann klären wir das Weitere am Telefon.