Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schlüsseldienst VAT365 GmbH

April 2019

 

Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schlüsseldienst VAT365 GmbH (VAT365) gelten für alle Verträge, die der Kunde mit VAT365 im Zusammenhang mit Erbringung von Schlüsselservicediensten, wie z.B. Türöffnungen, Schlossmontagen etc. abschliesst. Die AGB sind integrierter Bestandteil jedes zwischen dem Kunden und VAT365 individuell abgeschlossenen Vertrags. Der Kunde anerkennt diese AGB vollumfänglich. Jede von diesen AGB abweichende Vereinbarung bedarf der expliziten schriftlichen Anerkennung von VAT365.

Preise

Die VAT365 Hotline erteilt dem Kunden telefonisch lediglich unverbindliche Preisauskünfte. Der verbindliche Preis wird vor Ort vom VAT365 Monteur ermittelt. Die von ihm ausgestellte Rechnung ist massgebend. Der Preis bestimmt sich insbesondere aufgrund der nachfolgenden Preistabelle und der im Einzelfall zusätzlich angefallenen Arbeits- und Materialaufwendungen.

Es geltend die folgenden Preise

(alle Preise exklusive MwSt.):

Anfahrts-/Wegpauschale

Preis: CHF 120.00

Bemerkungen: Die Anfahrts-/Wegpauschale beträgt CHF 120.00 und ist unabhängig von der Entfernung zwischen dem VAT365 Monteur und dem Kunden. Das bedeutet, dass Sie für die Anreise des Monteurs einen festen Betrag von CHF 120.00 bezahlen, ganz gleich, wie weit der Monteur zu Ihrem Standort reisen muss.

Türöffnungs- und/oder Arbeitspauschale:

Preis: CHF 210.00

Bemerkungen: In dieser Pauschale in Höhe von CHF 210.00 sind die ersten 60 Minuten für Türöffnungen, Montage- und Reparaturarbeiten enthalten. Dies bedeutet, dass Sie für die ersten 60 Minuten der erbrachten Leistungen einen festen Betrag von CHF 210.00 entrichten. Ob es sich um das Öffnen einer Tür, die Montage oder Reparatur handelt, ist inbegriffen.

Weiterer Zeitaufwand:

Preis: CHF 40.00 pro angebrochene ¼ Stunde

Bemerkungen: Falls die Leistungen des Monteurs länger als die in der Arbeitspauschale enthaltenen 60 Minuten dauern, werden zusätzliche Zeiten in 15-Minuten-Intervallen abgerechnet. Pro angebrochene ¼ Stunde beträgt der Aufpreis CHF 40.00.

Miete Sicherheitszylinder: 

Preis: CHF 50.00

Bemerkungen: Die Mietdauer des Sicherheitszylinders wird direkt mit dem VAT365 Monteur vor Ort vereinbart. Für die Miete eines Sicherheitszylinders wird ein Festpreis von CHF 50.00 berechnet. Die genaue Mietdauer wird in Absprache mit dem Monteur vor Ort festgelegt.

Für Nacht- und Sonntagsarbeit werden zudem folgende Zuschläge auf den Gesamtpreis erhoben:

Montag – Freitag von 17.00 – 22.00 Uhr / Samstag 08.00 – 16.00 Uhr: 50%

Montag – Freitag von 22.00 – 08.00 Uhr / Samstag – Montag 16.00 – 08.00 Uhr: 100%

Materialkosten werden dem Kunden gesondert verrechnet. Die verbindlichen Preise für zu ersetzende Originalzylinder oder andere Teile müssen erst mit den entsprechenden Lieferanten abgeklärt werden. Der VAT365 Monteur vor Ort kann hierzu keine Angaben machen.

Vertragsschluss und Widerruf

Der Anruf des Kunden gilt als Antrag an VAT365 zur Offertenstellung. VAT365 ist nicht verpflichtet den Antrag anzunehmen. Zur Offertenstellung entsendet VAT365 einen Monteur zum vom Kunden bezeichneten Ort. Die Entsendung bzw. Offertenstellung ist kostenpflichtig. Der Kunde schliesst mit dem von VAT365 entsandten Monteur den Vertrag ab.

Widerruft der Kunde die Bestellung des Monteurs vor dessen Ankunft vor Ort, so hat er die Anfahrts-/Wegpauschale in der Höhe von CHF 120.00 zu bezahlen. Dem Kunden wird eine Rechnung zugestellt. Diese ist innert 10 Tagen zu bezahlen.

Widerruft der Kunde die Bestellung nach Ankunft des Monteurs vor Ort, hat er die Anfahrts-/Wegpauschale von CHF 120.00, die Türöffnungs- und Arbeitspauschale von CHF 210.00 sowie die jeweilig anwendbaren Zuschläge gemäss Ziff. 2 zu bezahlen. Dem Kunden wird eine Rechnung zugestellt. Diese ist innert 10 Tagen zu bezahlen.

Zahlungsart und –bedingungen / Schuldanerkennung

Die vom VAT365 Monteur ausgestellte Rechnung wird sofort fällig und ist vom Kunden sofort in bar, TWINT oder per Kreditkartenzahlung zu bezahlen. Eine Bezahlung per Rechnung ist nur in Ausnahmefällen möglich und hat innert 10 Tagen ab Erbringung der Leistung zu erfolgen. VAT365 behält sich in diesem Fall vor, das Material nur gegen Bar- oder Kreditkartenzahlung zumindest eines Teils des Arbeitsaufwands und der eingebauten Materialien einzubauen. Bezahlt er nicht sofort, erklärt der Kunde, VAT365, im Sinne einer Schuldanerkennung nach Art. 82 SchKG, den Betrag für die geleistete Arbeit, verwendetes Material etc. inkl. MwSt. gemäss Ziff. 2 oben und der für den entsprechenden Einsatz erstellten Rechnung vorbehaltlos und unter Verzicht auf sämtliche Einreden und Einwendungen zu schulden und zu zahlen.

Für das erneute Zustellen einer Rechnung wird eine Administrationsgebühr von CHF 20.00 erhoben. Bei Zahlungsverzug erhebt VAT365 eine Mahngebühr von CHF 50.00 pro Mahnung sowie weitere Inkassokosten. 

Eigentumsvorbehalt

Das von VAT365 gelieferte Material, wie z.B. Zylinder, Einsteckschlösser etc., bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von VAT365. Der Kunde ist verpflichtet, unter Kostentragung zu seinen Lasten bei allen Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutz des Eigentums von VAT365 erforderlich sind.

Identifikation und Ermächtigung

Der Kunde hat sich vor Beginn der Leistungserbringung gegenüber dem VAT365 Monteur anhand von amtlichen Ausweisen (z.B. Pass, ID, etc.) oder anderen dienlichen Dokumenten zu legitimieren. Im Zweifelsfall kann VAT365 die örtliche Polizei beiziehen, um die Zutrittsberechtigung festzustellen. Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt (räumlichkeits- bzw. gangberechtigt) ist, die Räumlichkeiten zu betreten und dass VAT365 die Türöffnung auf seine Anordnung hin vornehmen darf. Er bestätigt zudem, dass ihm bewusst ist, dass durch die Arbeit des VAT365 Monteurs unter Umständen Zylinder, Schliessmechanismus etc. der Türe zerstört werden müssen. Der Kunde erklärt sein Einverständnis für alle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von VAT365 verursachten Zerstörungen.

Haftung und Gewährleistung

VAT365 haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden und nur in dem Mass, in dem ihr Verhalten nachweislich zur Entstehung des Schadens beigetragen hat. Darüber hinaus sind alle Haftungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden. Die Haftung für Schäden, die die von VAT365 zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beigezogenen Hilfspersonen verursachen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. VAT365 übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf einer übermässigen, unsachgemässen oder bestimmungswidrigen Benutzung oder Behandlung durch den Kunden oder durch Dritte beruhen oder durch andere Schlüsseldienste etc. verursacht wurden. In solchen Fällen verliert der Kunde sämtliche Gewährleistungsansprüche. 

Bei nachweislich durch VAT365 zu verantwortenden Mängeln kann VAT365 die Gewährleistung nach eigenem Ermessen durch kostenlose Reparatur oder Ausbesserung erbringen. Weitere Gewährleistungsrechte des Kunden, insbesondere auf Wandelung und Minderung werden ausdrücklich wegbedungen. VAT365 übernimmt für eingebautes Material keine Haftung und gewährt dafür auch keine Garantie.

Datenschutz

Die Gespräche der VAT365 Hotline werden aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen aufgezeichnet. Diese und alle zusätzlich von VAT365 aufgenommenen Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet, genutzt. Sie werden ausschliesslich für betrieblich notwendige Zwecke verwendet, wie z.B. für Rechnungsstellung, Inkasso etc. Der Kunde stimmt einer Weitergabe seiner Daten für betrieblich notwendige Zwecke an Dritte zu.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird wegbedungen. 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von VAT365 oder Olten. Es steht VAT365 aber frei, den Kunden an seinem Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.

Salvatorische Klausel

Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen der AGB als ungültig erweisen, so gilt als vereinbart, was dem angestrebten Zweck am besten entspricht bzw. nahekommt. Die übrigen Bestimmungen der AGB werden davon nicht berührt und bleiben gültig.

Schlüsseldienst VAT365 GmbH

April 2019

Mit dem Anruf der VAT365 Hotline erkläre ich, die obenstehenden AGB erhalten, gelesen, verstanden und vollumfänglich als Vertragsbestandteil akzeptiert zu haben.